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China öffnet sich Schweizer Produkten

Die Schweizer Exporte nach China beliefen sich im Jahr 2012 auf 7,8 Milliarden Franken. Keystone

Das bilaterale Freihandels-Abkommen zwischen Bern und Peking möchte die Handelsschranken zwischen den beiden Ländern verringern. Als Folge können Schweizer Firmen ihre Waren unter privilegierten Bedingungen nach China exportieren. Doch der Vertrag birgt auch problematische Aspekte.

Das neue Abkommen mit China eröffnet dem Schweizer Export ganz neue Perspektiven – auch fast unvorstellbare. So könnten die Schweizer den Chinesen Krokodilfleisch verkaufen, lebendige Affen und Delphine oder auch Bambussprossen und getrocknete Kokosnüsse liefern. Eine Übertreibung? Nicht wirklich.

Die Erklärung zu dieser Eigenart findet sich in der Architektur des Freihandels-Abkommens (FHA). Das am 6. Juli 2013 in Peking unterzeichnete Dokument umfasst 1152 Seiten und bezieht sich nicht nur auf tatsächliche Exportartikel, sondern listet auch solche Produkte auf, die als potenziell handelbare Ware gelten. So gelangten die exotischsten Artikel neben typisch schweizerische Produkte.

«Es handelt sich um eine neue Art, Freihandels-Abkommen zu konstruieren, vor allem mit asiatischen Ländern. Doch in der Substanz ändert sich eigentlich nichts», sagt Christian Etter, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge.

Laut dem Dachverband der Schweizer Unternehmen (Economiesuisse) bringt das Abkommen Vorteile, weil es für etwa 95 Prozent der Zolltarifpositionen und des Exportvolumens Zollvergünstigungen vorsieht. Allerdings fallen die Reduktionen je nach Branche sehr unterschiedlich aus:

-99 Prozent für die Textilindustrie (welche 1,3 Prozent der Schweizer Exporte nach China ausmacht)

-78 Prozent für Maschinen- und elektronische Industrie (30 Prozent des Exports)

-77 Prozent für chemische und pharmazeutische Industrie (24 Prozent des Exports)

-64 Prozent für Präzisionsgeräte, Uhren und Schmuck (21 Prozent des Exports)

Für bestimmte Produkte werden die Einfuhrzölle sofort nach Inkrafttreten des Abkommens abgeschafft. Doch es handelt sich um Ausnahmen. Für die Mehrheit der Waren werden die Zölle nur zum Teil abgeschafft – und dies nur nach einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren.

«China will auf diese Art und Weise besonders sensible Branchen schützen», sagt Etter. Dies trifft beispielsweise auf die Fabrikation von Uhren zu. Für Automatik- und Quarzuhren, die 90 Prozent der exportierten Schweizer Uhren ausmachen, werden die Zölle anfänglich nur um 18 Prozent sinken. Weitere Abschläge sind gemäss dem Schweizer Uhrenverband über zehn Jahre verteilt.

Übergangsfristen und Teilzollabbau betreffen Produkte, bei welchen China angesichts des teils wesentlich höheren Zollniveaus besonderen Anpassungsbedarf geltend gemacht hat (u.a. bei ausgewählten Produkten der Uhren-, Maschinen- und chemisch-pharmazeutischen Industrie).

Umgekehrt werden mit Inkrafttreten des FHA die verbleibenden Schweizer Zölle auf chinesischen Industriewaren beseitigt, insbesondere für Textilien und Schuhe.

Die Schweiz ist ein stark in die Weltwirtschaft eingebundenes Land, dessen Wirtschaft sich durch eine ausgeprägte internationale Orientierung auszeichnet. Sie hat einen sehr beschränkten Binnenmarkt und verfügt nicht über Rohstoffe. Die stete Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten ist daher ein Ziel der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.

Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) abgeschlossen. Dennoch hat die Schweiz die Möglichkeit, Freihandels-Abkommen auch ausserhalb der EFTA abzuschliessen, wie beispielsweise mit Japan oder China.

In einer ersten Phase (seit Beginn der 1990er-Jahre) schlossen die EFTA-Staaten – nach ersten Abkommen mit der Türkei und Israel – hauptsächlich Freihandels-Abkommen mit mittel- und osteuropäischen Staaten.

Seit Mitte der 1990er-Jahre wurde die Erweiterung des EFTA-Vertragsnetzes im Mittelmeerraum ausgebaut. In jüngster Zeit verlagerte sich das Interesse auf die Schwellenländer in Lateinamerika, Asien und Afrika. Im Moment gibt es Verhandlungen mit Indien, Thailand, Vietnam und Indonesien, um nur einige zu nennen.

Die Schweiz verfügt – neben der EFTA-Konvention und dem Freihandels-Abkommen mit der EU – gegenwärtig über ein Netz von 28 Freihandels-Abkommen mit 38 Partnern ausserhalb der Europäischen Union (EU).

75% der Schweizer Exporte fallen somit unter das Regime von Freihandels-Abkommen.

(Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft)

Effizienter gegen Fälschungen vorgehen

China ist der grösste Abnehmer von Schweizer Industrieprodukten in Asien und der drittgrösste weltweit. Gemäss Christian Etter kann das FHA nur positiv sein. Der Wirtschaftsstandort Schweiz werde sich weiter stärken und die Schweizer Unternehmungen würden gegenüber ihren Konkurrenten anderer Staaten weitere Vorteile haben.

Laut dem Schweizer Delegierten ist es schwierig, die genauen Auswirkungen des Abkommens auf das Handelsvolumen zwischen den beiden Ländern abzuschätzen (18 Milliarden im Jahr 2012, mit einem Wachstum von 20 Prozent gegenüber 2011). Gemäss einer Studie aus dem Jahr 2010 könnten die Schweizer Exporte nach China (mit einem Volumen von 8 Milliarden pro Jahr) um über 60 Prozent wachsen.

Ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Erwägungen betont Etter eine weitere fundamentale Eigenschaft dieses Abkommens: «Das FHA beschränkt sich nicht auf Handelsschranken, sondern gibt auch einen Rahmen für Investitionsförderungen vor, bei der Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen und – das ist ganz wichtig – beim geistigen Eigentum.» Das erlaube es, schon zum Zeitpunkt des Exports von Waren gegen Fälschungen und Piraterie vorzugehen.

«Das geistige Eigentum wird für Unternehmungen, die in China produzieren, besser geschützt», hält Henrique Schneider, Ressortleiter für Wirtschaftspolitik, Energie und Umwelt beim Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), fest. So muss China automatisch die in der Schweiz angemeldeten Patente anerkennen. Damit entfallen für Schweizer Unternehmungen die umständlichen und aufwändigen Prozeduren zur Registrierung ihrer Produkte in China.

Philippe Cordonier, Schweizerischer Gewerbeverband

Wir hofften in diesem Bereich auf mehr Zugeständnisse.

Nicht nur Vorteile

Offenbar bringt das FHA eine Reihe von Vorteilen, auch auf praktischer und administrativer Ebene. Eine vertiefte Analyse zeigt aber, dass einige Produkte, die für die Schweizer Wirtschaft von Bedeutung sind, von dem Abkommen ausgenommen sind.

Der Schweizerische Gewerbeverband betont, dass 44 Prozent der exportierten Werkzeugmaschinen von keinerlei Zollabschlägen profitieren werden. «Es handelt sich insbesondere um Hochpräzisionsmaschinen», hält SGV-Sprecher Philippe Cordonier fest.

«Wir hofften in diesem Bereich auf mehr Zugeständnisse», fügt Cordonier an. Er sei über das Abkommen gleichwohl «sehr zufrieden.» Denn eine Klausel im FHA erlaube es, alle zwei Jahre Verbesserungen im Marktzugang auszuhandeln.

Auch bei den Landwirten gibt es eine gewisse Enttäuschung, wie Beat Röösli erklärt, der beim Schweizer Bauernverband für internationale Beziehungen verantwortlich ist. «Unsere Forderungen wurden berücksichtigt: Früchte und Gemüse können nur ausserhalb der entsprechenden Schweizer Erntezeiten aus China importiert werden. Wir hofften hingegen auf mehr Zugeständnisse in Bezug auf den Schweizer Käse», hält er gegenüber swissinfo.ch fest.

Tatsächlich wird das Schweizer Landwirtschaftsprodukt par excellence kaum von Zollabschlägen profitieren. «Die Handelsschranken auf Käse werden in den kommenden 10 Jahren nur schrittweise auf die Hälfe gesenkt», bedauert Röösli.

Vergessene Menschenrechte

Das Parlament muss das Freihandels-Abkommen noch ratifizieren. Doch dort werden kaum die nicht gewährten Konzessionen auf Lebensmittel zu Diskussionen führen, sondern die Herstellungsbedingungen in China. Die so genannte Plattform China, in der sich mehrere Nichtregierungs-Organisationen (NGO) zusammen geschlossen haben, prangert diese Bedingungen an.

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Die NGO Alliance Sud kritisiert auch den Mangel von verbindlichen Bestimmungen zur Einhaltung der Menschenrechte in China. Wenn das Freihandels-Abkommen in seiner jetzigen Form in Kraft trete, würden fundamentale Rechte weiterhin mit Füssen getreten, meint Alliance Sud.

Der Nationalrat, die Volkskammer des Parlaments, wird sich am 9. Dezember 2013 mit dem FHA befassen. Eine klare Mehrheit der vorberatenden Kommission hat sich für die Annahme ausgesprochen. Im nächsten Frühjahr gelangt das Dossier dann in den Ständerat als Zweitkammer. Wenn das Freihandels-Abkommen von beiden Kammern ratifiziert wird, könnte es schon Mitte 2014 in Kraft treten.

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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