Die «Lex Duvalier» könnte kurzlebig sein
Die Schweiz erntet wegen ihres neuen Gesetzes über die Rückerstattung illegaler Potentatengelder viel Lob. Kritische Stimmen bezeichnen die so genannte Lex Duvalier, die am 1. Februar in Kraft tritt, jedoch längerfristig als wenig sinnvoll.
Obwohl das Gesetz auf alle Vermögenswerte anwendbar ist, die von Autokraten beiseite geschafft wurden, war es auf den Fall der noch immer in der Schweiz blockierten Gelder des früheren haitianischen Diktators Jean-Claude Duvalier zugeschnitten worden.
Im September hatte Mark Vlasic, internationaler Rechtsberater eines Teams, das sich um die Rückerstattung von Charles Taylors Vermögen nach Liberia bemühte, einen Kommentar in der New York Times geschrieben.
Darin hiess es, die Schweiz sei auf dem Weg, «ein Beispiel für eines der herausragendsten Länder in Bezug auf die Rückgabe gestohlener Gelder an Entwicklungsländer zu werden».
«Wir hoffen, andere grosse Finanzzentren werden folgen», schrieb er weiter.
Gemäss neuem Gesetz kann die Schweizer Regierung umstrittene Vermögen bis zu zehn Jahre sperren und einziehen. Sind die Gelder dem Herkunftsland einmal zurückerstattet, sollen sie dort zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden.
Duvalier-Gelder
«Baby Doc» Duvaliers Vermögen in der Schweiz sind seit 1986 blockiert, also seit kurz nach dessen Absetzung. Das neue Gesetz soll dazu dienen, diese Gelder wie vorgesehen an Haiti zurückzuerstatten und zu verhindern, dass sie nicht wieder in die Hände des Duvalier-Clans fallen.
Nach dem 1. Februar wird der Bundesrat entscheiden, ob er die Duvalier-Gelder beschlagnahmen will, wie das gemäss neuem Gesetz dann möglich ist.
Insgesamt handelt es sich um 5,48 Mio. Franken. Die Summe mag klein erscheinen im Vergleich zu den 700 Mio. Dollar, welche die Schweiz im Fall des ehemaligen Diktators Sani Abacha 2005 an Nigeria zurückerstattet hat. Die Rückgabe der Duvalier-Gelder an Haiti dürfte von vielen jedoch als moralischer Sieg für das Land gewertet werden.
Duvalier hat die Blockierung seiner Gelder durch die Schweiz angefochten. Seine überraschende Rückkehr vom 16. Januar nach Haiti veranlasste verschiedene Beobachter zur Annahme, er versuche dadurch an seine Gelder zu kommen.
Duvalier müsste allerdings, wollte er die Aufhebung der Sperre erreichen, beweisen können, dass er die Gelder rechtsmässig erworben hat, was schwierig sein dürfte. Kann er diesen Beweis nicht erbringen, gehen die Gelder zurück an Haiti.
Einmaliges Gesetz
Für die Erklärung von Bern (EvB), die sich zusammen mit anderen Nichtregierungs-Organisationen für die Rückgabe der Duvalier-Gelder an Haiti einsetzt, ist das Gesetz ein Schritt nach vorne, was Haiti betrifft. In anderen Fällen sei es jedoch wenig hilfreich.
«Das Aussenministerium wird als Verfechterin eines Gesetzes bezeichnet, welches es der Schweiz ermöglicht, einen sauberen Finanzplatz zu haben. Für uns ist das Propaganda. In Wirklichkeit ist das Gesetz aber nur im Fall Duvalier von Nutzen», sagt Olivier Longchamp, der Finanzexperte der NGO, gegenüber swissinfo.ch.
Das Gesetz sei lückenhaft und könne nicht verhindern, dass illegale Gelder in die Schweiz gelangten, so Longchamp. Der gegenwärtige Kontrollmechanismus der Banken bei verdächtigen Vermögenswerten greife bislang nicht und habe nicht verhindert, dass zum Beispiel Gelder des abgesetzten tunesischen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali im Land angelegt worden seien.
«Das Gesetz geht in die richtige Richtung, aber es ist ein sehr, sehr kleiner Schritt. Es ist völlig unzureichend», kritisiert Longchamp.
Bessere Kontrollen
Für Daniel Thelesklaf, Exekutivdirektor des Internationalen Zentrums für die Rückerstattung von Vermögen (International Centre for Asset Recovery ICAR) in Basel, ist der Fall Duvalier ein Test für die Wirksamkeit des Gesetzes.
Es sei nur auf so genannt «schwache» Staaten anwendbar. Alle anderen Länder müssten ein Urteil gegen einen ehemaligen Diktator vorweisen; kein einfaches Unterfangen für einen Staat im Umbruch.
Und bevor das Gesetz durchgesetzt werden könne, müssten die Gelder eingefroren sein, was voraussetze, dass das betreffende Land wisse, wo ein Diktator sein Vermögen versteckt habe.
«Dies beschränkt die Wirksamkeit des Gesetzes als Präventivmassnahme», so Thelesklaf.
Es gebe aber noch andere mögliche Probleme: Obwohl das neue Gesetz die Meldung verdächtiger Transaktionen verlange, werde heute nur ein Bruchteil solcher Aktionen gemeldet.
Globale Zusammenarbeit
Als besonders wichtig bezeichnet der Korruptionsexperte die internationale Kooperation, wenn Staaten Potentatengeldern aus dem Weg gehen wollten.
Das bedinge den Austausch von Informationen über verdächtige Aktivitäten zwischen den Ländern, auch wenn Diktatoren Konten im Ausland eröffneten. Die Regierungen müssten auch Personal zur Verfügung haben, welche die internationalen Finanzbewegungen verfolgten.
Eine Ansicht, die Mark Vlasic in seinem zuvor erwähnten New-York-Times-Artikel unterstützt. «Nur durch weltweite kollektive und gezielte Aktionen können wir garantieren, dass es für gestohlene Vermögen keinen sicheren Hafen mehr gibt», schrieb er.
Marcos, Philippinen (1986–2003): 684 Mio. $ ans Land rückerstattet.
Abacha, Nigeria (1999-2005): 700 Mio. $ ans Land rückerstattet.
Montesinos, Peru (2002-2006): 92 Mio. $ ans Land rückerstattet.
Salinas, Mexico (1996-2008): 74 Mio. $ ans Land rückerstattet.
Mobutu, Kongo (1997-2009): 6,7 Mio. $ an Mobutus Erben rückerstattet.
Gbagbo, Elfenbeinküste: (2011-): keine Angaben.
Ben Ali, Tunisia (2011-) : Dutzende Millionen $.
Duvalier, Haiti (1986-2011): 5,7 Mio. $ gesperrt.
Das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG), auch Lex Duvalier genannt, wurde 2010 von Regierung und Parlament im Eilverfahren erarbeitet und verabschiedet.
Das Gesetz soll verhindern, dass weiterhin Vermögen korrupter Potentaten auf Schweizer Banken an diese oder deren Clans ausgehändigt werden müssen.
Stattdessen sollen die unrechtmässig gehorteten Vermögen der Bevölkerung des jeweiligen Landes zu Gute kommen.
Um an Gelder korrupter Politiker zu gelangen, muss der jeweilige Staat ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz stellen.
Bei Ländern ohne funktionierendes Rechtssystem soll die Schweiz laut dem neuen Gesetz Potentatengelder bis zu 10 Jahre sperren, einziehen und der Bevölkerung zurückerstatten.
Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung vor.
Die Rückerstattung soll die Lebensbedingungen im Herkunftsland verbessern und helfen, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.
(Übertragung aus dem Englischen: Gaby Ochsenbein)
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