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Die Staatsbürger, welche die Schweiz nicht mehr will

Angesichts der Dschihad-Reisenden beschäftigt sich die Schweiz mit verschiedenen Massnahmen, darunter der umstrittene Entzug der Staatsangehörigkeit. AFP

Die Eidgenossenschaft hat ein Verfahren eingeleitet, um einem Doppelbürger, der nach Syrien reiste, um unter dem Banner des Islamischen Staats zu kämpfen, den Schweizer Pass zu entziehen. Die Behörden klären ab, ob sie weitere ähnliche Strafmassnahmen verhängen können, auch wenn deren Wirksamkeit sehr umstritten ist.

Die Bedrohung durch den Dschihad stellt die westlichen Demokratien vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Unter den eingeführten oder in Betracht gezogenen Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus liegt vor allem der Entzug der Staatsbürgerschaft im Trend.

In Frankreich hatte der Wille von Präsident François Hollande, die Ausbürgerung als Strafe in der Verfassung festzuschreiben, nach den Attentaten vom 13. November 2015 die sozialistische Mehrheit tief gespalten. Schliesslich wurde die Idee aufgegeben, weil sich im Parlament keine ausreichende Mehrheit fand.

Kaum mehr politisch begründete Ausbürgerungen

Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist historisch verbunden mit diktatorischen Regimes und Notstandsrecht in Kriegszeiten. Zwischen 1940 und 1952 wurden in der Schweiz 86 Personen ausgebürgert – aus sicherheitspolitischen Gründen. Einer der letzten Fälle geht auf 1945 zurück und betraf einen Obwaldner, der sich in Deutschland den Nazis angeschlossen hatte.

Seit 1953 wurde nie mehr jemand ausgebürgert, der von Geburt auf Schweizer Bürger war. Öfter zur Anwendung kommt hingegen Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes, das den Entzug des Bürgerrechts erlaubt, wenn dieses unter betrügerischen Vorgaben erworben wurde, etwa durch eine Scheinehe: Zwischen 2006 und 2015 wurde 567 Personen die Einbürgerung aberkannt, unabhängig davon, ob die Betroffenen eine andere Staatsbürgerschaft hatten oder nicht.

In Deutschland, wo Anfang Sommer erstmals zwei Attentate auf deutschem Boden erfolgten, bei denen die Angreifer Kontakte zum Islamischen Staat gehabt hatten, griff Innenminister Thomas de Maizière die Idee Hollandes auf und will islamistischen Kämpfern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen können. Sein Ziel ist es, diese Pläne vor den Parlamentswahlen 2017 umzusetzen. Doch auch in Deutschland dürfte das Thema einen schwierigen Stand haben. Die Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel müsste auch ihre sozialdemokratischen Verbündeten im Bundestag davon überzeugen.

Andere Staaten, wie die Niederlande, vollzogen dieses Jahr den Schritt und verankerten den Entzug der Staatsbürgerschaft für Dschihadisten, die Doppelbürger sind, im Gesetz. Auch in der Schweiz hatte sich das nationale Parlament praktisch seit einem Jahr mit der Frage befasst.

Drei Wochen nach den Anschlägen von Paris hatte der Nationalrat (Grosse Kammer) eine Parlamentarische InitiativeExterner Link aus den Reihen der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) gutgeheissen, die den automatischen Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Dschihadisten mit zwei Pässen vorsah. Doch schliesslich begrub der Ständerat (Kleine Kammer) das Begehren  im Juli dieses Jahres.

«Radikale» Massnahme

Der Wink mit dem Zaunpfahl aus dem Parlament wurde von den Bundesbehörden aber wahrgenommen, die im Stillen ein Szenario überprüften, das dem in Deutschland gleicht. «Wir klären ab, ob es möglich ist, in ganz konkreten Fällen einem Doppelbürger, der in den Dschihad zieht, das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen. Nach einem solchen Entzug könnte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) für die betroffene Person eine Einreisesperre verfügen und damit die direkte Bedrohung abwehren, welche die Person für die Schweiz darstellt», erklärt Léa Wertheimer, Sprecherin des Staatssekretariats für MigrationExterner Link (SEM).

Es soll jedoch keine Automatismen geben, was gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstossen würde, sondern ein Verfahren, bei dem von Fall zu Fall entschieden würde. «Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist eine radikale Massnahme. Sie soll daher nur nach sorgfältiger Abwägung und in Ausnahmenfällen zur Anwendung kommen», betont Wertheimer.

Das SEM stützt sich auf einen Artikel im BürgerrechtsgesetzExterner Link von 1953, der noch nie angewendet wurde. Er sieht vor, dass einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden kann, wenn das Verhalten der Person «den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig» ist.

«Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist eine radikale Massnahme. Sie soll daher nur nach sorgfältiger Abwägung und in Ausnahmenfällen zur Anwendung kommen.» Léa Wertheimer, Sprecherin SEM

In der Praxis könne ein solcher Entzug des Bürgerrechts aber nur in extrem schwerwiegenden Fällen (Gräueltaten, Kriegsverbrechen etc.) in Betracht gezogen werden, und wenn die Person eine echte Gefahr für die Schweiz darstelle, erklärt das SEM.

Mit Kopf eines Enthaupteten posiert

In einem konkreten Fall leitete das SEM ein Ausbürgerungsverfahren ein. Es geht um Christian. I., der in Winterthur im Kanton Zürich gelebt hatte. Gemäss Schweizer Medien war er nach Syrien gereist und hatte sich dort im Februar 2015 dem Islamischen Staat angeschlossen.

In sozialen Netzwerken nannte sich der 19 Jahre alte italienisch-schweizerische Doppelbürger «Abu Malik Dawla» und «Abu al-Itali» und posierte nicht nur in Kampfmontur und mit Sturmgewehren, sondern postete auch ein Foto, auf dem er mit dem Kopf eines Enthaupteten zu sehen war.

Über den Mann kursieren widersprüchliche Informationen: Kurz nach seiner Ankunft in Syrien hiess es, er sei umgekommen. Dabei könnte es sich bei diesen Angaben nach Ansicht gewisser Experten jedoch auch um ein Manöver des Islamischen Staats handeln, mit dem europäische Sicherheitsdienste getäuscht werden sollen. Das SEM bestätigt seinerseits, das Ausbürgerungsverfahren sei noch im Gange.

Das Verfahren könnte aufgrund der zahlreichen rechtlichen Tücken noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Doch falls es zu einem Entscheid kommt, könnte dieser Schule machen und auf andere Fälle angewendet werden. Von den 77 Dschihad-Reisenden aus der Schweiz, die bis Juli 2016 vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erfasstExterner Link wurden, sind 17 Doppelbürger.

swissinfo.ch

Zweifel an Wirksamkeit

Wie überall in Europa, spaltet die Frage nach Wirksamkeit und Angemessenheit solcher Ausbürgerungen auch in der Schweiz die politische Landschaft. «Wer loszieht, um unter dem Banner des Islamischen Staats zu kämpfen und unsägliche Gräueltaten begeht, verzichtet faktisch auf seine Zugehörigkeit zur Schweizer Gemeinschaft», erklärt Philippe Nantermod, Nationalrat und Vize-Präsident der rechtsbürgerlichen Freisinnigen (FDP.Die Liberalen).

Seiner Ansicht nach handelt es sich um eine Massnahme, die über einen symbolischen Akt hinausgeht: Sie ermögliche es, die Rückkehr von Personen in die Schweiz zu verhindern, die potenziell eine Gefahr für die Sicherheit des Staates darstellten. «Zudem haben die Schweizer Bürger überhaupt keine Lust, Sozialhilfe für Individuen zu bezahlen, die solch abscheuliche Taten begangen haben», erklärt er weiter.

«Eine Person, die bereit ist, für ihren Glauben oder ihre Ideologie zu sterben, wird sich durch den Entzug eines Passes nicht von ihren Aktionen abhalten lassen.» Cédric Wermuth, Nationalrat SP

Eine Meinung, die nicht von allen Abgeordneten seiner Partei geteilt wird. Gegenüber dem Tages-Anzeiger bezweifelt zum Beispiel FDP-Ständerat Andrea Caroni, ob Ausbürgerungen wirklich etwas zur Sicherheit des Landes beitragen würden. Und sagt, dass Dschihadisten schliesslich auch mit gefälschten Ausweisen reisten – oder auch freiwillig auf einen ihrer Pässe verzichten könnten. Zudem sei es «egoistisch», Doppelbürger auszubürgern, findet Caroni: «Der schnellere Staat ist den Terroristen los, der andere hat das Nachsehen.» Im konkreten Fall wäre dies Italien.

Vor allem ein europäisches Phänomen

Auf der linken Seite des politischen Spektrums spürt man ein gewisses Unbehagen gegenüber den Anwandlungen des SEM, zum Mittel der Ausbürgerung zu greifen. Das hat vor allem damit zu tun, dass die Sozialdemokratin Simonetta Sommaruga jene Ministerin ist, die für das Dossier zuständig ist. So erklärt die Präsidentin der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, die Sozialdemokratin Cesla Amarelle, gegenüber swissinfo.ch, sie wolle sich nicht zu dem Thema äussern.

Der sozialdemokratische Nationalrat Cédric Wermuth hingegen zögert nicht, die kontraproduktive Wirkung dieses Vorgehens anzuprangern: «Es ist doch offensichtlich, dass eine Person, die bereit ist, für ihren Glauben oder ihre Ideologie zu sterben, sich durch den Entzug eines Passes nicht von ihren Aktionen abhalten lassen wird. Eine solche Massnahme wird nur die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus erschweren.»

Zudem sei das politische Signal, das man damit an die «Secondos» sende, gefährlich, findet der Aargauer Nationalrat. «Der islamistische Terrorismus ist vor allem ein europäisches Phänomen. Diese Personen sind hier aufgewachsen, haben sich hier entwickelt. Statt die Augen vor dieser Realität zu verschliessen und zu denken, dies sei nicht unsere Verantwortung, müsste man sich im Gegenteil die Frage stellen, wieso dies in unseren liberalen, demokratischen und offenen Gesellschaften passieren kann. Und wenn diese Personen strafbare Handlungen begangen haben, sollen sie sich dafür vor einem Schweizer Gericht verantworten müssen», so Wermuth.

Droht Sperisen der Passentzug?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) interessiert sich auch für den Fall von Erwin Sperisen, wie Der Bund und der Tages-Anzeiger jüngst berichteten. Der ehemalige Polizeichef Guatemalas wurde wegen in Guatemala begangenen Verbrechen in der Schweiz verurteilt und sitzt hier in Haft.

Wenn Sperisen sein Schweizer Pass entzogen würde, könnte die Auslieferung des ehemaligen Polizeichefs an Guatemala in Betracht gezogen werden, wenn er aus der Haft entlassen wird.

Nach einem Rechtsgutachten von Professor Alberto Achermann für das SEM, von dem swissinfo.ch eine Kopie vorliegt, dürften die Voraussetzungen für einen Entzug des Schweizer Passes in diesem Fall allerdings kaum gegeben sein, da Sperisen keine direkte oder ernsthafte Gefahr für die Schweiz darstellt.

Bisher sei im Fall des schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürgers kein Ausbürgerungsverfahren eingeleitet worden, unterstreicht das SEM, will aber nicht sagen, ob die Idee definitiv aufgegeben wurde oder nicht.

(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)

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