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Erstmals lebenslängliche Verwahrung

Der 43-jährige Mann, der vor zwei Jahren in Märstetten, Thurgau, ein Callgirl erstochen hat, wird lebenslänglich verwahrt. Zum ersten Mal seit Annahme der Verwahrungs-Initiative im Jahr 2004 hat ein Schweizer Gericht damit eine solche Massnahme angeordnet.

Zur Anordnung dieser Massnahme stützte sich das Bezirksgericht Weinfelden auf zwei gerichtspsychiatrische Gutachten, die für die Aussprechung einer lebenslängliche Verwahrung vorgeschrieben sind.

Laut beiden Gutachten ist die Rückfallgefahr für den psychisch gestörten Sexualstraftäter sehr hoch. Der Triebtäter mit sadistischem Einschlag empfinde Lust, wenn er Frauen quäle, hiess es.

Zudem ist der Mann laut den Forensikern wegen seiner schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung dauerhaft nicht therapierbar. Um die Öffentlichkeit vor dem Straftäter zu schützen, brauche es eine lebenslängliche Verwahrung, sagte der Richter am Donnerstag.

Der Verteidiger des vorbestraften Manns hatte vor Gericht im Falle einer Verurteilung eine Verwahrung nach altem Recht verlangt. Diese muss alle zwei Jahre überprüft werden.

Die Verwahrungs-Initiative war von zwei Privatpersonen aus dem Rheintal lanciert und vom Stimmvolk 2004 angenommen worden.

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