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Kriegsverbrechen sollen vor Strafgerichtshof

Eine von der Schweiz initiierte und von 57 Staaten unterzeichnete Petition, die Kriegsverbrechen in Syrien strafrechtlich verfolgen will, ist dem UNO-Sicherheitsrat übergeben worden. Die Schweiz widerspricht der Kritik, dass damit die Friedensbemühungen beeinträchtigt werden.

«Die Schweiz ist überzeugt, dass ohne konsequentes Vorgehen gegen die Straflosigkeit in Syrien kein nachhaltiger Frieden möglich ist», erklärte Adrian Sollberger gegenüber swissinfo.ch. Der Sprecher der Schweizer UNO-Mission in New York nimmt damit Stellung zur Kritik, dass die Petition die Bemühungen um eine politische Lösung des Konflikts unterminiere.

Der Kampf gegen Straflosigkeit stehe nicht im Widerspruch zu Verhandlungsbemühungen, welche die Schweiz ebenso unterstütze. Für einen nachhaltigen Frieden brauche es beides.

«Ausreichend politisches Gewicht».

Die 57 Staaten wollen den Weg für eine Untersuchung und die Ahndung der Kriegsverbrechen in Syrien durch den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag ebnen.

Auf die Frage, warum der im Juni 2012 lancierte Vorstoss jetzt eingereicht worden sei, sagte Sollberger, der Erfolg einer solchen Initiative hänge von einer zahlenmässig ausreichenden sowie überregional abgestützten Unterstützung durch andere Staaten ab.

Seit der Lancierung hätten sich nun mehr als 50 Staaten aus allen Regionen der Welt dem Vorstoss angeschlossen, der damit ein «ausreichendes politischen Gewicht» erreicht habe.

Anlass für den Schritt sei aber auch die anhaltende Aussichtslosigkeit der Lage. «Nach bald zwei Jahren blutiger Kämpfe verschärft sich die humanitäre Situation in Syrien weiterhin. Eine politische Lösung ist nicht in Sicht.»

  

Der Konflikt hat nach UNO-Angaben schon mehr als 60’000 Menschen das Leben gekostet, vor allem unter der Zivilbevölkerung.

Die Schweiz will mit der Petition ein Zeichen setzen für Gerechtigkeit und Einhaltung fundamentaler humanitärer Grundwerte.

Im Zusammenhang mit friedensfördernden Einsätzen hat die Schweiz 25 Polizisten und Soldaten in den Libanon, in die Demokratische Republik Kongo, nach Burundi und in den Südsudan geschickt.

Bei der UNO arbeiten über 1500 Schweizerinnen und Schweizer, etwa 70 davon in hohen Positionen.

Nach New York ist Genf das wichtigste Hauptquartier der UNO. Es beherbergt 242 permanente Missionen, Repräsentationen und Delegationen, 33 internationale Organisationen – darunter 7 spezialisierte UNO-Agenturen – und etwa 250 Nichtregierungs-Organisationen (NGO).

Breite Unterstützung

In dem Schreiben, das an den Präsidenten des Sicherheitsrats adressiert ist, wird verlangt, dass die Verantwortlichen aller Konfliktparteien vor Gericht gebracht werden.Unterzeichnet ist es vom Chargé d’Affaires der Schweizer UNO-Mission in New York, Thomas Gürber.

Weil Syrien kein Vertragsstaat des ICC-Gründungsstatuts ist, muss der Sicherheitsrat die Situation an den Gerichtshof überweisen, damit dieser eine Untersuchung in Gang setzen kann. Bisher hat der Sicherheitsrat zweimal so gehandelt, im Fall von Libyen und Darfur (Sudan).

Unterstützt wird der Vorstoss neben der Schweiz von 56 Staaten, vor allem aus Europa, darunter zwei ständige Sicherheitsrats-Mitglieder und Vetomächte, Frankreich und Grossbritannien. Das französische Aussenministerium bezeichnete das Schreiben in einer Mitteilung auf seiner Website als ein Signal für den Kampf gegen Straflosigkeit und als «Appell an den Sicherheitsrat, sich in dem Sinne einzusetzen».

Unterstützung hat sie auch von Ländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Ozeanien erhalten. Weitere Staaten könnten sich dem Vorstoss anschliessen.

Nicht unterstützt wird die Initiative von den Vetomächten Russland und China, die schon drei Sicherheitsrats-Resolutionen verhindert haben, die dem Regime von Staatschef Bashar al-Assad mit Sanktionen drohten.

Die USA, die das ICC-Statut nicht ratifiziert haben, sollen der Petition nach Angaben aus UNO-Kreisen offenbar positiv gegenüber stehen.

Klare Hinweise auf schwere Verbrechen

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass ein Bericht der unabhängigen UNO-Untersuchungskommission zu Syrien schon im November 2011 deutliche Hinweise auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefunden hatte. Dazu gehörten summarische Hinrichtungen, sexuelle Gewalt, Folter und schwere Angriffe auf die Zivilbevölkerung.

Der Rat sollte «wenigstens die syrische Führung und alle anderen Konfliktparteien auffordern, die internationalen Menschenrechte und das Völkerrecht vollständig zu achten», heisst es in dem Schreiben.

Initiative für die Gerechtigkeit

Die Schweiz bezeichnete ihre Initiative als unparteiisch, «sie nimmt einzig Partei für die Gerechtigkeit». Täter aller Konfliktparteien sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Die Strafverfolgung sei zwar Sache der syrischen Behörden.

«Diese haben aber trotz zahlreicher internationaler Appelle keine Anstalten getroffen, die Vorwürfe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in fairen und unabhängigen Gerichtsverfahren zu untersuchen.» Gerechtigkeit könne daher nur ein internationales Gericht bringen.

Der Sicherheitsrat, der in alleiniger Kompetenz entscheidet, ist nicht verpflichtet, auf die Petition der Staatengruppe einzugehen.

«Aber unabhängig vom Entscheid des Sicherheitsrats setzt der Brief ein starkes Zeichen gegen die Straflosigkeit: Eine bedeutende Zahl von Staaten ist nicht gewillt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zu tolerieren», sagte Sollberger.

«Dies ist sowohl ein Signal an die syrischen Opfer, dass sie nicht vergessen sind. Und eine Ermahnung an die Adresse der Verantwortlichen auf allen Seiten, die Gewalt einzustellen und die Menschenrechte sowie das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Der Brief hat damit einen Wert an sich.»

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