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Dutzende Jugendliche in Schweizer Gefängnissen

Asylum detention centre near airport
Gemäss Schätzungen verstecken sich bis zu einem Drittel der zur Abschiebung vorgesehenen Asylbewerbenden. Keystone

Scharfe Kritik von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats: Die Inhaftierung abgewiesener jugendlicher Asylbewerber in einigen Kantonen gehe zu weit.

Zwischen 2011 und 2014 sind insgesamt 200 minderjährige Asylbewerber in Schweizer Gefängnissen gesessen – weil ihre Ausschaffung kurz bevorstehen sollte. Das steht im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK), der grossen Parlamentskammer.

Es könnten aber auch viel weniger oder viel mehr gewesen sein – denn die Kantone nehmen es laut dem Report mit der Registrierung der Inhaftierten nicht so genau.

Von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich

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Radio SRF, Echo der Zeit vom 28.6.2018: Kritik an Ausschaffungshaft für minderjährige Asylbewerber

Tatsache ist aber, dass manche Kantone ausdrücklich darauf verzichten, Minderjährige in Haft zu nehmen. Dazu gehören Neuenburg, Waadt oder Genf. In anderen Kantonen – wie etwa Bern – kommt es immer wieder vor, dass Kinder unter 15 Jahren zusammen mit ihren Angehörigen hinter Gittern sitzen; wenn auch nur für einige Tage.

Diese Praxis wird damit begründet, dass man die Kinder nicht von ihren Angehörigen trennen will. So sei es für das Kind das Beste. «Inhaftierung zum Kindswohl», heisst das in Amtsdeutsch.

Nationalrat Alfred Heer von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) geht das zu weit. Er ist Präsident der Parlamentariergruppe, die den Bericht verantwortet. «Unnötige Härten gegenüber Familien mit kleinen Kindern oder gegenüber Minderjährigen sollten vermieden werden», sagt Heer, der sonst für eine strenge Praxis im Asylwesen eintritt. Kinder ins Gefängnis stecken – «Das will niemand in der Schweiz». Schliesslich gehe es nicht um Kriminelle.

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Fernsehen SRF, Tagesschau vom 28.6.2018: «Bedauerlich, dass die Kantone Misstände nicht selber bemerken»

Bundesrat soll Kantone zur Räson bringen

Hinzu kommt: Diese Praxis ist illegal, sie verstösst gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNO). Zudem dürften Unter-15-Jährige auch nach Schweizer Recht nicht in Ausschaffungshaft genommen werden. Der Bundesrat (Landesregierung) solle deshalb jetzt dafür sorgen, dass zumindest diese nicht mehr ins Gefängnis kommen, fordert die GPK.

«Unnötige Härten gegenüber Familien mit kleinen Kindern oder gegenüber Minderjährigen sollten vermieden werden.» Alfred Heer, SVP-Nationalrat und GPK-Präsident

Auch solle der Bund dafür sorgen, dass die Kantone Möglichkeiten finden, damit die Familien die Zeit bis zur Ausschaffung zusammen absitzen können, und das ausserhalb eines Gefängnisses.

Kommission und Bundesrat am Zug

Die Schweizer Ausschaffungshaft sorgt immer wieder für Kritik. Schon vor drei Jahren kritisierte ein UNO-Ausschuss die Praxis, Minderjährige in Ausschaffungshaft zu nehmen.

Auch in der Politik war die Ausschaffungshaft schon ein Thema. Die grüne Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone reichte letzten Herbst einen parlamentarischen Vorstoss ein, der ein generelles Verbot fordert, Jugendliche zwischen 15 und 18 in Haft zu nehmen.

Dass jetzt auskommt, dass sogar unter-15-jährige Migranten ins Gefängnis kommen, schockiert sie: «Die Kinder haben ein besonderes Recht auf Schutz», sagt Mazzone. Die Verletzung der Kinderrechtskonvention durch einige Kantone sei «wirklich gravierend.»

Durch den GPK-Bericht erhofft sie sich jetzt mehr Unterstützung für ihr Anliegen. Dieses wird nach der Sommerpause in der zuständigen Kommission diskutiert. Zum Bericht selber muss der Bundesrat Stellung nehmen. Dafür hat er Zeit bis Ende September.

Viele Abgewiesene tauchen unter

Die GPK stützt ihre Forderungen auf eine Untersuchung, die sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in Auftrag gegeben hatte. Dabei untersuchte die PVK mehr als 61’000 negative Asylentscheide.

47% der Betroffenen reisten kontrolliert aus der Schweiz aus, 25% unkontrolliert. Bei 8% wurde der Aufenthalt legalisiert. Bei den restlichen 20% blieb der Ausreisestatus offen. Faktisch tauchten gemäss der PVK etwa ein Drittel der abgewiesenen Asylsuchenden ab.

Insgesamt kommt die GPK in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Administrativhaft ein wirksames Instrument darstellt, um Wegweisungs-Entscheide zu vollziehen. Gemäss der Untersuchung vollzieht die Schweiz mehr Wegweisungen als andere Staaten.

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