150 Jahre erste Genfer Konvention
Am 22. August 1864 besiegelten 12 Staaten die erste Genfer Konvention. Auch nach 150 Jahren Kampf für mehr Menschlichkeit muss diese in Kriegen immer wieder neu erkämpft werden.
Von Libyen über Irak bis Syrien, vom Südsudan und Nigeria bis zur Ostukraine: In Krisengebieten der Welt wird nichts so oft gebrochen wie das Humanitäre Völkerrecht. Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit. Und das Völkerrecht, ist man auch nach 150 Jahren des verbrieften Schutzes geneigt zu sagen.
Im Krieg sollte laut der Übereinkunft, der sich 195 Staaten angeschlossen haben, ein Mindestmass an Menschlichkeit gewahrt werden: Verwundete Soldaten sollten nicht mehr abgeschlachtet, sondern «eingesammelt und gepflegt werden, egal welcher Nation sie angehören».
Auf Initiative der Schweiz, die Depositar und zusammen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) «Hüterin» der Genfer Konventionen ist, wurden die Schutzregeln 1949 an den «modernen Krieg» angepasst, als Antwort auf Nazi-Deutschlands «totalen Krieg».
Mit den Zusatzprotokollen 1977 gilt der Schutz für Zivilpersonen für alle Arten von bewaffneten Konflikten.
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