Abgeltungssteuer: Brüssel beharrt auf EU-Recht
Statt die Hiebe aus Brüssel gegen das Bankgeheimnis abzuwarten, wurde das Schweizerische Finanzministerium selber aktiv, um das Ende dieser "heiligen Kuh" abzuwenden. Doch der Spielraum ist eng, die EU wird Bern kaum entgegenkommen.
Lösen die angekündigten Verhandlungen bei der Europäischen Kommission in Brüssel Unruhe aus? Immerhin betreffen die anvisierten bilateralen Verträge nichtdeklarierte Vermögen auf Schweizer Banken, welche ausländische Personen an ihren jeweiligen Steuerbehörden vorbei schleusen?
In der EU-Zentrale gibt man sich unbeeindruckt. «Wir sind über keinerlei Schweizer Strategie beunruhigt, welche die EU-Mitgliedstaaten spalten soll. Wir haben seitens von Deutschland und Grossbritannien die Zusicherung, dass sie unser Ziel des automatischen Informationsaustausches innerhalb der EU vorbehaltlos unterstützen», sagte Emer Traynor, Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta.
Auf internationaler Ebene hätten sich alle Mitgliedsländer verpflichtet, sich für einen grösstmöglichen Informationsaustausch einzusetzen.
Legalisierung
Auf Geldern von britischen und deutschen Bankkunden in der Schweiz soll künftig eine Abgeltungssteuer erhoben werden, welche die Schweizer Behörden anonym an die Steuerbehörden in London und Berlin weiterleiten.
Damit sollen Gelder, die teilweise schon jahrzehntelang schwarz in der Schweiz gelagert wurden, legalisiert werden. Die Höhe des Steuersatzes ist Gegenstand der vereinbarten Verhandlungen.
Ein Glücksfall
Die Schweiz hat die Lehre aus der bitteren Erfahrung anlässlich des erzwungenen Übernahme des OECD-Standards gezogen. Damals musste sie dem internationalen Druck nachgeben und sich verpflichten, künftig auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.
Beim drohenden automatischen Informationsaustausch ist die Schweiz in die Offensive gegangen. Der «Köder»: Mit der Abgeltungssteuer fliesst sehr rasch sehr viel Geld in die krisengebeutelten Staatskassen. Deutsche Medien sprachen frohlockend von 30 Milliarden Euro, die dem Fiskus winken – Bingo!
Dafür könnte die Schweiz einerseits das Bankgeheimnis weiter wahren. Und andererseits hätten die Schweizer Banken endlich den erleichterten Zutritt zum deutschen Markt, den diese schon seit langem fordern. London und Berlin schlugen in den Deal ein, während Rom abwartet.
Schlankere Lösung
Die Schweiz verfügt über weitere Argumente: Die Abgeltungssteuer ist unbürokratischer als der automatische Informationsaustausch. Dieser produziert erst eine Menge Daten, die anschliessend ausgewertet werden müssen.
Mit dieser Strategie ist Bern am Drücker, statt nur passiv abzuwarten, was es aus Brüssel absetzt. Zudem stellt die Schweiz die Solidarität der EU-Mitgliedsländern bezüglich des automatischen Informationsaustausches auf die Probe.
Für Brüssel stellt dies wie eingangs erwähnt kein Problem dar. Dies zumindest so lange, als die Mitgliedsländer sich zu den gemeinsamen Grundsätze bekennen und diese auch befolgen. Daran zweifelt EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta nicht.
Selbst wenn einzelne Länder von der Vorgabe des automatischen Informationsaustausches abrücken sollten: «Im Konfliktfall steht EU-Recht stets über bilateralen Verträgen», stellt der EU-Steuerkommissar klar.
Weitere Dossiers als Druckmittel
Die EU-Kommission wird also ganz genau hinsehen, was in den noch abzuschliessenden bilateralen Verträgen steht, welche die Schweiz mit Grossbritannien und Deutschland vereinbarte.
Der Spielraum der Schweiz ist dabei äusserst begrenzt. Sollte der Steuersatz zu hoch ausfallen und zu viele Informationen an die EU weitergeleitet werden, rückt dies die Schweiz in die Nähe des automatischen Informationsaustausches. Was dazu führt, dass Kunden ihre Vermögen aus der Schweiz in günstigere Länder transferieren.
Im umgekehrten Fall ist das Veto aus Brüssel fast sicher. Das würde bedeuten, dass die EU-Kommission ihre Kampagne gegen das Schweizer Bankgeheimnis fortführt. «Die EU könnte sogar ihren Ton in anderen Dossiers verschärfen, welche die Schweiz abschliessen will, etwa im Bereich Landwirtschaft oder der chemischen Industrie», sagt ein Schweizer Kenner.
Das Schweizer Bankgeheimnis ist seit 1934 rechtlich verankert.
In den letzten 18 Monaten stand die Schweiz immer wieder unter Beschuss, weil sie Steuerhinterziehern aus dem Ausland helfe, deren Vermögen zu verstecken.
Im April 2009 hatte die OECD die Schweiz auf eine «Graue Liste» nicht kooperativer Steueroasen gesetzt.
Im September 2009 wurde die Schweiz wieder von der Liste gestrichen, nachdem sie mit 12 Ländern neue Doppelbesteuerungs-Abkommen ausgehandelt hatte, die einen erweiterten Informationsaustausch beinhalten (Amtshilfe).
Mehrere Länder, darunter Frankreich, Grossbritannien und die USA haben Steueramnestien vorgeschlagen, um hinterzogene Vermögen dem Fiskus wieder zuzuführen.
Die Grossbank UBS wurde 2009 zu einer Busse von 780 Mio. Dollar verurteilt, weil sie US-Kunden bei der Steuerflucht geholfen hat.
Im September hat die Schweizer Regierung zugestimmt, den US-Behörden die Daten von 4450 amerikanischen UBS-Kunden zu übermitteln – in Missachtung des Bankgeheimnisses –, um der UBS einen ruinösen Prozess zu ersparen.
Mehrere CDs mit gestohlenen Bankkundendaten wurden von deutschen Bundesländern gekauft.
(Übertragen aus dem Französischen: Renat Künzi)
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