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Schweiz stimmt ab über Lex Netflix, Organspenden und Frontex-Finanzierung

Filmset
© Keystone / Michael Buholzer

Einzig das Filmgesetz muss an der nationalen Volksabstimmung vom Sonntag zittern, bei dem Umfragen einen ungewissen Ausgang voraussagen. Das Stimmvolk befindet auch über zwei Vorlagen, die voraussichtlich angenommen werden: die Änderung des Transplantationsgesetzes und die Finanzierung von Frontex.

Wie auch immer die Abstimmung ausgehen wird, die Jungsektionen der rechten Parteien haben es geschafft, mit ihrem Referendum gegen das neue Filmgesetz eine Debatte über die Filmfinanzierung zu entfachen.

Die Verpflichtung für Online-Videoplattformen, in Schweizer Produktionen zu investieren, sorgte für mehr Polemik als die beiden anderen Vorlagen, die am Sonntag zur Abstimmung kommen werden.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im In- und Ausland stimmen über eine Änderung des Filmgesetzes ab, die auch als «Lex Netflix» bezeichnet wird. Die Vorlage will Streaming-Plattformen dazu verpflichten, das Schaffen von Schweizer Filmen und Serien mit 4% ihres inländischen Umsatzes zu finanzieren.

Die Massnahme dürfte nach Schätzungen des Bundes jährlich 18 Millionen Franken zusätzlich in das heimische Filmschaffen fliessen lassen. Fast die Hälfte der europäischen Staaten hat bereits eine ähnliche Verpflichtung eingeführt, mit Quoten, die von 1% in Portugal bis 26% in Frankreich reichen.

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass Streamingdienste mindestens 30% in der Schweiz oder in Europa produzierte Inhalte ausstrahlen müssen. Eine Verpflichtung, die in der Europäischen Union (EU) bereits gilt.

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Das Referendumskomitee, dem junge Menschen aus rechten Parteien angehören, hält nichts von dem Vorhaben. Es ist der Ansicht, die audiovisuelle Produktion in der Schweiz werde bereits ausreichend subventioniert und benötige keine zusätzliche Unterstützung durch private Unternehmen.

Sie sind überzeugt, die den Streaming-Plattformen auferlegten Investitionen würden einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen, und befürchten, dass durch diese Abgabe die Abonnementspreise steigen würden.

Umgekehrt hoffen die Befürworterinnen und Befürworter des Gesetzes, dass es bestimmten Schweizer Produktionen den Weg auf die internationale Bühne ebnen werde. Es gehe auch um eine Frage der Gleichbehandlung, da die Sender von nationalen oder sprachregionalen Fernsehprogrammen bereits der Investitionspflicht unterliegen.

Während das Ja-Lager immer noch einen gewissen Vorsprung hat, konnte das Nein-Lager im Lauf der Kampagne stetig an Punkten zulegen. Die letzte von gfs.bern durchgeführte SRG-Umfrage vor dem Urnengang zeigte 56% Ja gegenüber 41% Nein (3% unentschlossen oder keine Antwort).

Mutmassliche oder ausdrückliche Zustimmung?

Die Stimmberechtigten stimmen am Sonntag über eine weitere Gesetzesänderung ab, die das Transplantationsgesetz betrifft. Dieses sieht vor, dass bei Organspenden von der ausdrücklichen Zustimmung zum System der mutmasslichen Zustimmung (Widerspruchslösung) übergegangen werden soll.

Demnach soll jede Person, die zu Lebzeiten keine Ablehnung geäussert hat, als Spenderin angesehen werden. Derzeit muss eine Person zu Lebzeiten zustimmen, damit im Fall ihres Todes ihre Organe entnommen werden können.

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Ein überparteiliches Komitee hat jedoch das Referendum gegen diesen Plan der Behörden eingereicht. Es ist der Ansicht, dass Schweigen nicht als Zustimmung interpretiert werden darf. Die Mitglieder des Komitees befürchten, dass die Änderung des Transplantationsgesetzes dazu führen könnte, dass Personen Organe entnommen werden, die nicht damit einverstanden waren.

Das Ja-Lager seinerseits argumentiert, diese Änderung sei unerlässlich, um die Quote der Organspenden zu erhöhen. Diese ist in der Schweiz niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Darüber hinaus würde die mutmassliche Zustimmung den Familien helfen, eine Entscheidung zu treffen, die den Willen der verstorbenen Person respektiere.

Sofern keine Überraschungen eintreten, dürfte sich das Stimmvolk für die Annahme der Widerspruchslösung entscheiden. Die letzte SRG-Umfrage von gfs.bern zeigte einen Ja-Anteil von 61%.

Frontex-Finanzierung auf dem Prüfstand

Trotz der Skandale, die dem Ruf der europäischen Grenzschutzagentur Frontex schaden, dürften die Schweizer Stimmberechtigten die Finanzierung der Organisation an der Urne unterstützen, sagen Umfragen voraus.

Gegen Frontex laufen mehrere Ermittlungen wegen der Gefährdung von Migrantinnen und Migranten und der Beteiligung an Abschiebungsaktionen, so genannten Pushbacks. Diese Affären zwangen den Chef der Agentur Ende April dazu, seinen Rücktritt anzukündigen.

Vor diesem Hintergrund steht zur Debatte, ob sich die Schweiz an der Erweiterung dieser Agentur beteiligen soll, die für die Überwachung der europäischen Aussengrenzen zuständig ist.

Die Vergrösserung der Behörde wurde von der Europäischen Union nach der Migrationskrise von 2015 beschlossen, die deren Ressourcen- und Personalmangel deutlich gemacht hatte. So soll der Schweizer Beitrag von 24 auf maximal 61 Millionen Franken pro Jahr steigen.

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Gegen das Vorhaben reichten Nichtregierungs-Organisationen das Referendum ein. Sie werden von linken Parteien unterstützt. Das Referendumskomitee beschuldigt das europäische Zollpersonal, eine auf Isolation und Gewalt basierende Asylpolitik zu betreiben. Ausserdem sei es undenkbar, mehr Geld an eine Behörde zu zahlen, der grosse Missstände und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, dass die Erhöhung der Mittel für Frontex einerseits die Sicherheit der Landes- wie auch der EU-Aussengrenzen verbessern würde, andererseits auch Lösungen für die Einhaltung der Grundrechte von Migrantinnen und Migranten bieten könnte. Das Ja-Lager befürchtet zudem, dass die Schweiz aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werden könnte, sollte die Vorlage an der Urne abgelehnt werden.

(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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