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Schweizer Waffenrecht wird verschärft

Lauf eines Gewehrs vor weiteren Waffen
Automatische Waffen unterliegen mit dem neuen Gesetz einer Registrierungspflicht. Keystone

Die EU-Waffenrichtlinie wird ins Schweizer Recht aufgenommen. Das Stimmvolk nimmt die Vorlage mit 63,7% an. Umstritten war besonders die strengere Regelung bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, wodurch die Abkommen von Schengen/Dublin unter Druck geraten waren.

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Justizministerin Karin Keller-Sutter ist zufrieden. Das Wichtigste an diesem Ja sei: «Das traditionelle Schiesswesen kann weiter gepflegt werden, und für das militärische Schiesswesen und die Ordonanzwaffen, die direkt von der Armee übernommen werden, ändert sich nichts», sagte sie an der Pressekonferenz im Anschluss an die Abstimmung.

Mit der Teilrevision des Waffengesetzes bemühe man sich um den Schutz und die Sicherheit der Menschen in der Schweiz, ohne die Tradition des Schiessens in Frage zu stellen.

Ganz wichtig sei, dass darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten gesichert bleibe. «Das ist klar im Interesse der Schweiz, denn die Vorteile dieser Zusammenarbeit sind sehr gross für unsere Sicherheit, das Asylwesen und unsere Volkswirtschaft, und die Schweiz hat heute einmal mehr bewiesen, dass sie ein verlässlicher Vertragspartner ist.» 

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Reaktionen

Mit dem Ja übernehme die Schweiz «eine zumutbare Anpassung, welche sie als assoziiertes Mitglied der Abkommen von ‹Schengen/Dublin› wesentlich beeinflusste. Ohne diese Übernahme wären die Abkommen als beendet angesehen worden», schreibt Swissmem, der Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie. Für die exportorientierte Industrie sei damit weiterhin sichergestellt, dass der Güterverkehr an der Grenze nicht zusätzlich durch systematische Kontrollen behindert werde.

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Erfreut über die Annahme des Gesetzes reagierte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). «Es braucht jedoch weitere Massnahmen, um die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu gewährleisten», schreibt sie. So sollten etwa die Sturmgewehre der Armee in jedem Fall im Zeughaus aufbewahrt werden.

Die Waffenvereinigung Pro Tell zeigt sich über das deutliche Ja zum neuen Waffengesetz enttäuscht. Es sei schade, dass die Bevölkerung dem Argument der Angst vor einem Schengen-Austritt gefolgt sei, sagte Vizepräsidentin Olivia de Weck gegenüber der Agentur Keystone-SDA.

Daniel Wyss, Präsident des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbands, rechnet damit, dass in Zukunft weniger Waffen verkauft würden, sagte er im Schweizer Fernsehen SRFExterner Link. Dadurch würden kurz- und mittelfristig wohl Arbeitsplätze verloren gehen.

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Als einziger Kanton lehnte das Tessin die Änderung des WaffengesetzesExterner Link ab, und zwar mit 54,5%. Alle anderen Kantone stimmten der Teilrevision zu, am deutlichsten der Kanton Basel-Stadt mit 75%, am knappsten der Kanton Schwyz mit 51,6%.

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Warum diese Änderung?

Bei der Änderung des WaffengesetzesExterner Link geht es um eine Anpassung an die EU-WaffenrichtlinieExterner Link. Diese wurde aufgrund der Terroranschläge der letzten Jahre in Europa verschärft und regelt etwa den Umgang mit halbautomatischen Waffen strenger. So soll es für halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen neu eine Registrierungspflicht geben.

Die Schweiz konnte einige Sonderregelungen aushandeln. So sollen etwa Sportschützen und Armeeangehörige nach der Entlassung aus der Wehrpflicht ihre Waffe weiterhin behalten und daheim aufbewahren dürfen.

Im Schiessport können halbautomatische Waffen weiterhin verwendet werden, doch braucht es für den Kauf eine Ausnahmebewilligung statt wie heute einen Waffenerwerbsschein. Für die Bewilligung muss der Erwerbsgrund angegeben werden, zum Beispiel «Sportliches Schiessen».

swissinfo.ch

Schengen/Dublin betroffen

Bei den gesetzlichen Anpassungen an die EU-Waffenrichtlinie geht es auch darum, dass die Schweiz im SchengenraumExterner Link verbleiben kann. Werde die Waffenrichtlinie durch den Bund nicht rechtzeitig übernommen, so ziehe dies automatisch eine Beendigung der Zusammenarbeit nach sich, es sei denn, die Europäische Kommission und sämtliche EU-Mitgliedstaaten zeigten sich bereit, der Schweiz innerhalb von 90 Tagen entgegenzukommen, warnte der Bundesrat.

Weil die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen hatte, wurde die Vorlage heute dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt.

Die Änderungen

Durch die Überführung halbautomatischer Feuerwaffen mit grossem Magazin in die Kategorie der verbotenen Waffen ändert sich für aktuelle Besitzer solcher Waffen überhaupt nichts, wenn diese in einem kantonalen Verzeichnis registriert sind.

Ist dies nicht der Fall, so muss der Besitz einer solchen Waffe innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung dem Waffenbüro des Wohnsitzkantons gemeldet werden.

Wer eine Feuerwaffe dieser Kategorie erwerben möchte, muss sein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung schriftlich begründen: beispielsweise mit Schiesssport oder Sammeltätigkeit. Sportschützen und Sportschützinnen müssen jeweils nach fünf und zehn Jahren den Nachweis erbringen, dass sie Mitglied eines Schützenvereins sind oder das «sportliche Schiessen» regelmässig ausüben.

Museen sowie Sammler und Sammlerinnen müssen den Nachweis erbringen, dass sie die Waffen sicher aufbewahren und ein Verzeichnis der Waffen führen, für die eine Ausnahmebewilligung erforderlich ist.

Wer mit Waffen handelt, sie herstellt oder importiert, ist ebenfalls von den Neuerungen der Gesetzesrevision betroffen. So müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen und deren wesentlichen Bestandteilen dem kantonalen Waffenbüro innerhalb von 20 Tagen elektronisch gemeldet werden.

Und wer Waffen herstellt oder importiert, ist verpflichtet, alle Waffenbestandteile einer Feuerwaffe, auch bei zusammengebauten Feuerwaffen, zu markieren, wodurch deren Herkunft leichter geklärt werden kann.

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