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Schweizer Pass für dritte Ausländergeneration in Griffweite?

Soll Personen der dritten Ausländergeneration, die gegenwärtig den ordentlichen Einbürgerungsprozess durchlaufen müssen, die Einbürgerung erleichtert werden? Am 12. Februar entscheidet das Schweizer Stimmvolk über diese Frage. Keystone

Hätte das Schweizer Stimmvolk bereits in der zweiten Januarhälfte über die drei Vorlagen der Abstimmung vom 12. Februar abgestimmt, würde es zweimal Ja sagen: Klar sieht es für den Nationalstrassen-Fonds aus, etwas weniger für die erleichterte Einbürgerung. Knapp könnte es dagegen für die Unternehmenssteuer-Reform III werden.

Zwei Drittel des Schweizer Stimmvolks unterstützten die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Das zeigt die 2. Welle der SRG-SSR-Trendbefragung zu den Volksabstimmungen vom 12. Februar 2017, die durch das Forschungsinstitut gfs.bern realisiert wurde.

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Demnach waren 66% der Befragten bestimmt oder eher dafür, was jedoch 8% weniger als noch bei der ersten Umfrage sind. Die Gegnerschaft konnte um 10 Prozentpunkte auf 31% zulegen, weshalb die Politologen zwar ein Ja als wahrscheinlicher bezeichnen, auch wenn der Trend zwischen den beiden Umfragen klar in Richtung Nein tendiere. Setze sich dieser Nein-Trend bis zum Abstimmungstag fort, «ist ein Wandel der Mehrheiten möglich, wenn auch wenig wahrscheinlich», schreiben sie.

«Die Gegner haben auf Kosten der Befürworter an Boden gewonnen», sagte die Politikwissenschaftlerin von GfS Martina Mousson an der Pressekonferenz. «Das ist unüblich bei Abstimmungen über Regierungsvorlagen, aber es gibt noch immer eine stabile Mehrheit.»

Beim Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten AusländergenerationExterner Link geht es darum, Personen der dritten Ausländergeneration, die gegenwärtig den ordentlichen Einbürgerungsprozess durchlaufen müssen, die Einbürgerung zu erleichtern.

Damit sind nach harten Diskussionen in den Eidgenössischen Räten allerdings zahlreiche Bedingungen verknüpft. So muss ein entsprechendes Gesuch vor dem 25. Geburtstag eingereicht werden. Die Person muss zudem in der Schweiz geboren und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sein sowie während mindestens fünf Jahren hier zur Schule gegangen sein.

Zusätzlich muss mindestens ein Elternteil die beiden letzten Kriterien ebenfalls erfüllen und während mindestens zehn Jahren in der Schweiz gelebt haben. Auch muss mindestens ein Grosselternteil der gesuchstellenden Person in der Schweiz geboren sein oder glaubhaft machen können, dass er oder sie im Besitz eines Aufenthaltsrechts war.

Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage mit der Begründung, dass lediglich das Verfahren vereinfacht würde. Die Integrationskriterien für die Einbürgerung hingegen blieben unverändert. Das bedeute: Wie bei einer ordentlichen Einbürgerung müssten die jungen Ausländerinnen und Ausländer vor allem gut integriert sein.

Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage befürchten, dass die Kantone an Entscheidungskompetenz verlieren könnten. Sie sehen zudem keinen Handlungsbedarf, da sich diese jungen Menschen schon heute ordentlich einbürgern lassen könnten.

Pattsituation bei Steuerreform

Knapp könnte es für die Unternehmenssteuer-Reform III (USR III) werden: In der zweiten Umfrage vor der Abstimmung sprachen sich nur noch 45% bestimmt oder eher dafür aus, also 5% weniger, während die Gegner um satte 9 Prozentpunkte auf 44% zulegen konnten. 11% (-4%) waren noch unentschlossen. Laut den Politologen ist der Ausgang für diese Vorlage offen, der Trend gehe aber klar in Richtung eines Neins.

«Die Kampagne der letzten Wochen hat hauptsächlich die linke Basis und Regierungskritiker mobilisiert», sagte GfS-Geschäftsleiter Claude Longchamp an der Pressekonferenz. «Die Debatte dreht sich immer mehr darum, ob die Versprechen der Regierung vertrauenswürdig sind.»

Mit dem Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts SchweizExterner Link soll die inländische Gesetzgebung internationalen Steuerstandards angepasst werden. Die Revision wurde hauptsächlich auf Druck von aussen in Gang gebracht, namentlich von Seiten der Europäischen Union (EU) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen, weshalb sie nun an die Urnen kommt. Die Gegnerinnen und Gegner erwarten hohe Einnahmenausfälle bei den Kantonen. Sie befürchten, dass schliesslich die Bevölkerung diese Ausfälle kompensieren muss. Bereits die Unternehmenssteuer-Reform II von 2008 habe zu Steuerausfällen von mehreren Milliarden Franken geführt.

Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage. Die Reform sorge dafür, dass die Schweiz ein attraktiver Unternehmensstandort bleibe und Arbeitsplätze gesichert werden könnten. Sie sei eine Investition in die Zukunft, betonen sie.

Klares Ja zum Nationalstrassenfonds

Eindeutig sieht die Ausgangslage für den Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den AgglomerationsverkehrExterner Link (NAF) aus. Bei dieser Vorlage sprachen sich in der zweiten Umfrage 62% (+2%) bestimmt oder eher dafür aus, 28% (-4%) sind bestimmt oder eher dagegen, während 10% (+2%) unentschieden sind. Die Politologen sprechen bei dieser Vorlage von einer Konsolidierung der Meinungsbildung, weshalb sie mit einem Ja an den Urnen rechnen.

Der NAF hat zum Ziel, die Finanzierung des Nationalstrassennetzes der Schweiz langfristig zu sichern. Neu sollen Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes aus einem in der Verfassung verankerten, unbefristeten Fonds finanziert werden.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Ein leistungsfähiges und attraktives Verkehrsnetz sei wichtig für die Schweiz. Um die wachsende Mobilität zu bewältigen, seien weitere Investitionen nötig. Dank dem NAF könne das Verkehrsnetz in der ganzen Schweiz verbessert werden, wovon Bevölkerung und Wirtschaft profitieren würden.

Für die Gegner überwiegen trotz punktuellen Verbesserungen die finanziellen und verkehrspolitischen Nachteile. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament habe aus einem ausgewogenen Verkehrsfonds ein einseitiges Strassenbauprogramm gemacht, das die Allgemeinheit pro Jahr 600 bis 700 Millionen Franken kosten werde. Zudem solle die Landschaft nicht weiter zubetoniert werden.

Die Umfrage

Die 2. Welle der SRG-SSR-Trendbefragung wurde durchgeführt vom Institut gfs.bern im Auftrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), zu der auch swissinfo.ch gehört.

Zwischen dem 18. und 25. Januar 2017 wurden 1423 repräsentativ ausgewählte Stimmberechtigte per Festnetz- (80%) und Mobiltelefon (20%) befragt. Der Stichprobenfehler beträgt +/-2,7 Prozentpunkte.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben die Befrager keinen Zugang zu den Koordinaten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Wie werden Sie am 12. Februar abstimmen? Diskutieren Sie mit in den Kommentaren.

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