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Wie die Schweizer Alkoholbehörde den Alltag der Bevölkerung prägte

Auch in der Arbeiterbewegung verankert: Ende des 19. Jahrhunderts formierte sich eine soziale Bewegung, die sich den Kampf gegen den Alkoholkonsum auf die Fahne schrieb. Schweizerisches Sozialarchiv

Über kaum eine andere Frage hat das Schweizer Stimmvolk so oft abgestimmt wie über die Alkoholfrage. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung mischte an vorderster Front mit und beeinflusste den Alltag der Bevölkerung während vieler Jahrzehnte. Nun steht die institutionelle Verkörperung der Schweizer Alkoholpolitik vor der Auflösung.

Schweizer Alkoholpolitik im Überblick

Angesichts der bevorstehenden Auflösung der EAV lancierte die Institution im Herbst 2014 ein Projekt zur Erarbeitung der Geschichte der Alkoholfrage in der Schweiz zwischen 1887 und 2015.

Entstanden ist das Buch «Rausch & Ordnung»Externer Link. Es liefert erstmals einen fundierten Überblick über die Geschichte der Schweizer Alkoholpolitik. Die Historiker Juri Auderset und Peter Moser analysierten deren Entwicklung und Zusammenhänge vor dem Hintergrund der Sozial- und Kulturgeschichte.

Das 248-seitige Buch liegt in drei Sprachen (D, F, I) vor. Auch eine mit rund 300 historischen Dokumenten angereicherte digitale Quellenedition wird veröffentlicht. Und es stehen 46 FilmeExterner Link online zur Ansicht, welche die EAV zwischen 1929 und 1996 produzierte, finanzierte oder vertrieb.

Die Geschichte zeigt: Nicht immer nahmen Gesellschaft und Politik in der Schweiz den Alkohol gleichermassen als Problem wahr. Dementsprechend unterlag auch das alkoholpolitische Eingreifen des Staates grossen Schwankungen.

Während mehr als 100 Jahren aber spielte die Eidgenössische AlkoholverwaltungExterner Link (EAV) eine zentrale Rolle in der Regulierung des Umgangs mit Alkohol. Sie galt als Inbegriff der Schweizer Alkoholpolitik, die sich während der letzten 125 Jahre durch drei Besonderheiten auszeichnete:

1. Kein Produkt war in der Schweizer Demokratiegeschichte mehr umstritten als der Alkohol. Seit Einführung der Volksinitiative (1891) äusserte sich das Stimmvolk nicht weniger als 17 Mal zu diesem Thema. Hinzu kommen Abstimmungen auf kantonaler und Gemeindeebene.

2. Die staatliche Regulierung beschränkte sich nicht auf das Produkt und dessen Konsum. Die EAV war auf sämtlichen Ebenen des Alkohol-Produktionssystems präsent, griff also auch in die Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertreibungsprozesse ein.

3. Die EAV verwaltete nur gebrannte Wasser. Gegorene alkoholische Getränke wie Bier und Wein unterlagen nicht ihrer Zuständigkeit, obwohl der Unterschied lediglich die Produktionsart der Alkoholika betrifft, nicht aber deren chemische Zusammensetzung.

Die EAV stand mitten in einem Netzwerk von alkoholpolitischen Akteuren und Organisationen. Zwar führte ihre Politik teils zu heftigen Konflikten. So gab beispielsweise die Frage viel zu reden, ob und in welcher Form der Bund in die kantonalen Regelungen gegen den Alkoholmissbrauch eingreifen soll. Gleichzeitig förderte die EAV aber auch die Kooperation der Kantone, der Produzenten gebrannter Wasser, der Abstinenzbewegung und führender Akteure der Schweizer Industrie.

Auch Künstler wie Eugène Burnand engagierten sich gegen den Alkoholismus. Archivbestand Eidgenössische Alkoholverwaltung

Ein Blick zurück

Gegründet wird sie 1887, in einer Zeit, in der die Alkoholfrage vor allem als soziales Problem diskutiert wird. Abstinenzbewegungen stellen den Alkoholkonsum der ländlichen Unterschicht und der Fabrikarbeiterschaft als Krankheit und Sucht dar, die Rede ist von der «Kartoffelschnapspest».

Die EAV betreibt eine Politik der Mässigung. Sie hat aber nicht nur die Eindämmung des Alkoholkonsums zum Ziel, sondern auch die Versorgung von Industrie, Gewerbe, Ärzten und Haushalten mit Sprit (Ethanol).

1910 wird Absinth in der ganzen Schweiz verboten. Durchgesetzt per Volksabstimmung, ist es das erste bundesweite Verbot für ein alkoholisches Getränk. Das Verbot der wegen seiner meist grünen Farbe auch «grüne Fee» genannten Spirituose wird im Jahr 2005 aufgehoben. Es bleibt als prohibitive Massnahme eine Ausnahme in der Schweizer Alkoholpolitik.

Kartoffeln machen schlank!

Nach dem Ersten Weltkrieg werden die bisherigen alkoholpolitischen Massnahmen in die neu aufkommende Ernährungs-, Agrar- und Gesundheitspolitik integriert. Mit der Unterstützung von Agronomen, Ernährungswissenschaftlern und Sozialreformern baut die EAV ihre Massnahmen massiv aus.

Nach dem Motto «Essen statt Vertrinken» fördert sie beispielsweise die Nutzung von Kartoffeln, Obst und Beeren zu Ernährungszwecken – eine bemerkenswerte Besonderheit der Schweizer Alkoholpolitik. So unterstützt sie Pausenapfel-Aktionen, um die Jugend für einen vermehrten Obstkonsum zu sensibilisieren.

1910 wird Absinth in der ganzen Schweiz verboten. Guguss, Imprimerie des Arts, Genève

Auch verbindet sie die gesundheitspolitischen Aspekte mit dem neuen Schönheitsideal: Der EAV-Informationsdienst lässt Frauen erzählen, wie der Konsum von Kartoffeln schlank mache.

Langsamer Bedeutungsverlust

Verwaltungsreformen führen ab den 1980er-Jahren dazu, dass die EAV Zuständigkeitsbereiche abgeben muss. Das gilt etwa für die gesundheits- und präventionspolitischen Tätigkeiten.

Zudem wälzen neue Alkohol-Vorlieben und Freihandelsabkommen die internationalen Spirituosenmärkte um. Viele nationale Massnahmen werden hinfällig. Bier und Wein machen nun mehr als vier Fünftel des gesamten Alkoholkonsums aus. Weil die Schweizer Alkoholordnung fast ausschliesslich auf die Regelung und Reduktion der Spirituosen ausgerichtet ist, werden ihre Grenzen nun umso sichtbarer.

Zuletzt ist die EAV nur noch eine von 20 Bundesstellen und 26 Kantonen, die sich mit alkoholpolitischen Fragen beschäftigen, ihre Tätigkeiten reduzieren sich immer mehr auf fiskal- und handelspolitische Handlungsfelder. Ihre Legitimität als selbständige Anstalt wird in Frage gestellt. Im Herbst 2016 schliesslich beschliesst das Parlament die Auflösung der Institution und deren Integration in die Eidgenössische Zollverwaltung.

«Pausenapfel – ein Genuss, alles geht gleich wie im Schuss»: Ab den 1950er-Jahren setzt sich die EAV für das Essen von Pausenäpfeln in Schulen, Fabriken und Büros ein. Archivbestand Eidgenössische Alkoholverwaltung

Totalrevision des Alkoholgesetzes gescheitert

Nach vier Jahren kompromisslosem Hin und Her zwischen der grossen und der kleinen Parlamentskammer fand die Totalrevision der Alkoholgesetztes im Winter 2015 ein jähes Ende. Stein des Anstosses war unter anderem die Besteuerung der Schnapsbrenner und Obstlieferanten. Nicht einig wurden sich die Räte zudem über ein Nachtverkaufsverbot für Alkohol von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Das änderte nichts an der Notwendigkeit des Reformbedarfs des Alkoholgesetzes aus dem Jahr 1932. Die Regierung schlug eine Teilrevision vor, der das Parlament im Herbst 2016 zustimmte. Beschlossen wurde die Liberalisierung des Ethanolmarktes. Das Einfuhrmonopol des Bundes hatte die Schweiz in Europa zuletzt zum Sonderfall gestempelt. Es war 1886 eingeführt worden, um dem grassierenden Missbrauch von hochprozentigem Alkohol entgegenzutreten.

Das Parlament beschloss zudem die Integration der EAV in die Zollverwaltung. Damit geht ein in den 1880er-Jahren eingeleitetes Kapitel der Schweizer Alkoholpolitik zu Ende.

Die für das Scheitern der Totalrevision verantwortlichen Streitpunkte will die Regierung in einer zweiten Etappe angehen. «Gut Ding will Weile haben», sagte Finanzminister Ueli Maurer.

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