Das schmutzige Geld liegt noch immer in der Schweiz
Veruntreute Gelder aus einem kenianischen Korruptionsskandal wurden in der Schweiz eingefroren. Wenn die Behörden in Kenia weiter herumtrödeln, droht die Verjährung. Dabei könnte die Schweiz von sich aus tätig werden.
Im vergangenen Sommer schien eine lange, unrühmliche Geschichte kurz vor einem glücklichen Ende zu stehen. Im Juli 2018 empfing der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta seinen Schweizer Amtskollegen Alain Berset in der Hauptstadt Nairobi.
Sie unterzeichneten ein Abkommen, das die Rahmenbedingungen für die Rückgabe von Korruptionsgeldern von der Schweiz an das ostafrikanische LandExterner Link regelt. Die Eidgenossenschaft hat rund zwei Millionen Franken eingefroren, die aus einem der grössten Korruptionsfälle in der Geschichte Kenias stammen: dem so genannten Anglo-Leasing-Skandal (vgl. Kasten).
Der Anglo-Leasing-Korruptionsskandal
«Anglo Leasing Finance» hiess das erste Unternehmen, das in einem der grössten Korruptionsskandale Kenias 2002 aufflog. Kenia verlor damals wohl mehr als 600 Millionen Franken durch systematischen Betrug. Das Geld versickerte in 18 Aufträgen im Sicherheitsbereich: Zahlungen gingen an eben so viele Scheinfirmen, hinter denen immer dieselben Geschäftsleute standen und die keine der bezahlten Dienstleistungen erbrachten oder höchstens minderwertige Waren lieferten. Die Hauptprofiteure sollen mehrere Minister der damaligen Regierung gewesen sein.
Von den 18 beteiligten Scheinfirmen verfügten 11 über Gesellschaften mit einer Adresse in Genf. So wurde in der Schweiz – oder über den Schweizer Finanzplatz – ein Teil der kriminellen Gelder gewaschen. 2007 ersuchte Kenya die Schweiz um Rechtshilfe. Zwei Jahre später eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Geldwäscherei; eine mutmassliche Deliktsumme von rund zwei Millionen Franken ist seither blockiert.
Doch heute liegt das Geld noch immer in der Schweiz. Denn die Bundesanwaltschaft wartet auf ein Gerichtsurteil in Kenia, das «die Einziehung der genannten Vermögenswerte anordnet», wie die Medienstelle des Eidgenössischen Departements für Äussere Angelegenheiten (EDA) in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) mitteilt.
«Es gibt kaum Fortschritte»
Kenianische Korruptionsexperten glauben, dass die Schweiz noch lange auf das geforderte Urteil warten wird. Allen voran John Githongo, der vor über 15 Jahren als oberster Antikorruptions-Beamter den Anglo-Leasing-Skandal aufzudecken begann, im Laufe der Ermittlungen jedoch sein Amt abgab und zwei Jahre im Exil verbrachte, weil er nach Drohungen um sein Leben fürchtete. «Seit Jahren befassen sich mehrere Gerichtsverfahren mit dem Fall», sagt der 54-Jährige in Nairobi. «Keines von ihnen ist abgeschlossen, es gibt kaum Fortschritte.»
Githongo ist bei zwei Verfahren, die für die Rückführung der in der Schweiz blockierten Gelder entscheidend sind, als Zeuge involviert. Seit über einem Jahr habe er keine Vorladung mehr erhalten. «Die Antikorruptions-Beamten müssten die Verfahren vorantreiben, aber sie scheinen auf der Bremse zu stehen; sie werden auch immer wieder ausgewechselt.»
Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der zivilgesellschaftlichen Organisation Africa Centre for Open Governance (AfriCOG) bezeichnet Kenia gar als Fall von «state captureExterner Link«. Damit ist systematische politische Korruption gemeint, bei der private Interessen die Entscheidungsprozesse eines Staates massgeblich beeinflussen. Laut dem Bericht – der von den grossen kenianischen Medien überwiegend zustimmend aufgenommen wurdeExterner Link, ohne dass sich die Regierung dazu äusserte – sind alle Staatsgewalten von privaten Interessen ausgehöhlt worden, besonders die Exekutive, aber auch die Judikative.
«Anglo Leasing» wird im Bericht als eines von drei Musterbeispielen für «state capture» in Kenia beschrieben. Jeder der drei Korruptionsskandale fand unter einer anderen Regierung statt und entzog dem Staatshaushalt jeweils Hunderte Millionen Franken. Und keiner dieser Fälle ist bis heute juristisch abgeschlossen worden.
Der jüngste der drei Skandale entfaltete sich in der ersten Amtszeit des aktuellen Präsidenten.
Dies, obwohl sich Kenyatta als durchgreifender Korruptionsbekämpfer inszeniert: Die Medien sind voller Berichte und Bilder von mutmasslich bestechlichen Politikern, die in Handschellen abgeführt werden. International gilt Kenia unter Kenyatta als ein Land mit unabhängigen und effektiven Antikorruptions-Institutionen.
«Korruption ist in Kenia sicherlich nach wie vor ein grosses Problem», sagt Gretta Fenner, Direktorin des gemeinnützigen Basel Institute on Governance. «Allerdings haben die Behörden in den letzten Jahren bedeutende Erfolge verzeichnet. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres haben sie 27 Millionen Dollar an gestohlenen Vermögenswerten eingezogen.»
Schweizer Beratung bei komplexen Fällen
Fenners Institut, das mit der Universität Basel assoziiert ist, berät die kenianische Antikorruptionsbehörde bei der Untersuchung komplexer, meist internationaler Korruptionsfälle – darunter auch «Anglo Leasing».
Für John Githongo es zu früh, dies als Trendwende zu interpretieren. Grundsätzlich hielten sich die Antikorruptions-Institutionen gegenüber den polit-ökonomischen Eliten stark zurück. Vor fünf Jahren gewannen zwei in den Anglo-Leasing-Skandal verwickelte Scheinfirmen einen Prozess in Genf gegen Kenia wohl nur deshalb, weil der kenianische Generalstaatsanwalt entscheidende Beweismittel zurückhieltExterner Link.
Tut die Schweiz genug?
«Die Schweiz hat im Anglo-Leasing-Fall alles getan, was sie kann», sagt John Githongo. «Die Früchte hängen tief, aber auf unserer Seite fehlt eindeutig der Wille, sie zu pflücken.»
Gretta Fenner findet hingegen, die Schweizer Behörden könnten mehr tun: «Sie sind nicht auf ein Gerichtsurteil aus Kenia angewiesen. Die Bundesanwaltschaft hat ja längst eine Strafuntersuchung eröffnet. Sie könnte ihr Verfahren abschliessen, dann die Vermögenswerte einziehen und nach Kenia zurückführen.»
Auch Tobias Schaffner, Senior Associate in der auf die Rückführung unrechtmässiger Vermögen spezialisierten Anwaltskanzlei «Baldi & Caratsch», sieht für die Schweiz Handlungsspielraum: «Falls in Kenia der Strafprozess verschleppt wird, droht dort ein Freispruch wegen Verjährung – und damit wohl auch eine Einstellung der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft.»
Der Bundesrat habe aber seit einigen Jahren die Kompetenz, die Vermögenswerte zu sperrenExterner Link. «Dies würde die Möglichkeit einer Einziehung durch das Bundesverwaltungsgericht und der Rückerstattung der Gelder an die kenianische Bevölkerung eröffnen», so Schaffner.
In der Schweiz kann man leicht ein Bankkonto eröffnen
Githongo lobt die Schweiz zwar im Fall «Anglo Leasing», fügt aber hinzu: «Es liegen dort natürlich noch viel mehr kriminelle Gelder. Die Schweiz ist immer noch eines der globalen Zentren des internationalen Geldwäschegeschäfts. Warum ist es dort für eine Scheinfirma so einfach, ein Bankkonto zu eröffnen?» Die Schweiz biete zwar Rechtshilfe zur Einziehung und Rückerstattung krimineller Gelder, doch die administrativen Hürden seien hoch: «Bevor man Resultate sieht, haben wir hier schon wieder eine neue Regierung, die vielleicht alles wieder über den Haufen wirft.»
Das EDA und SIF verweisen in ihrer Stellungnahme auf eine Verordnung der Finanzmarktaufsicht (Finma), die Banken und andere Finanzinstitute verpflichtet, in Geschäftsbeziehungen mit Briefkastenfirmen «erhöhte Sorgfaltspflichten» anzuwenden.
Fenner vom Basel Institute on Governance kritisiert jedoch die Umsetzung in der Praxis: «Leider sehen wir in den Fällen, in denen wir beratend involviert sind, dass schmutzige Gelder weiterhin auch in oder über die Schweiz fliessen.» Die Politik gebe der Finma ein ungenügendes Mandat, um wirksam gegen säumige Institute vorzugehen: «Im internationalen Vergleich erstaunt immer wieder die Milde, mit der säumige Finanzinstitute in der Schweiz angefasst werden.»
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