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Das sind die fünf Schritte im beschleunigten Asylverfahren

Befragung im Bundeszentrum für Asylsuchende in der Stadt Zürich (gestellte Szene). Dort lief der Pilotbetrieb mit dem beschleunigten Verfahren, der die Erwartungen der Migrationsbehörde erfüllt hat. Keystone

Am 5. Juni stimmen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über ein beschleunigtes Asylverfahren ab. Was kommt auf die Asylsuchenden zu, falls eine Mehrheit Ja sagt zum revidierten Asylgesetz?

Ein Pilotprojekt in der Stadt ZürichExterner Link gibt Aufschluss darüber, welche Stationen eine geflüchtete Person, die in der Schweiz Asyl beantragt, durchlaufen muss. Innert maximal 140 Tagen sollen die Asylsuchenden wissen, ob sie bleiben können oder die Schweiz verlassen müssen. Nach der Jahrtausendwende hatten die Verfahren bis zu 700 Tage, also knapp zwei Jahre gedauert, bis ein definitiver Entscheid der Einwanderungsbehörden vorlag.

Schritt 1

Nach einer Sicherheitsüberprüfung am Tag der Ankunft werden am zweiten Tag die Fingerabdrücke genommen. Diese werden mit der Eurodac-Datenbank abgeglichen zur Kontrolle, ob die Person bereits in einem anderen Land des Schengen-Raums einen Asylantrag gestellt hat. Das Schengen-Abkommen besagt, dass das Asylverfahren in jenem Land stattfinden muss, in dem die Person den ersten Antrag gestellt hat.

Schritt Nr. 2 – die Abnahme der Fingerabdrücke. Sie soll Mehrfach-Anträge in mehr als einem Schengenland verhindert helfen. Keystone

Schritt 2

Überprüfung der Dokumente und des persönlichen Hintergrunds.

Schritt 3

Am dritten Tag kommt der obligatorische juristische Beistand ins Spiel. Von da an begleiten Anwälte als Rechtsbeistand die Antragsteller durch den ganzen Prozess.

Schritt 4

Am siebten bis zehnten Tag werden die Gesuchsteller in einem mehrstündigen Gespräch über ihre Situation im Fluchtland, ihre Fluchtgründe sowie darüber befragt, wieso sie in der Schweiz um Asyl ersuchen.

Schritt 5

Danach fällt die Einwanderungsbehörde rasch den Entscheid, ob die Person bleiben kann oder die Schweiz verlassen muss. Es gibt aber Einsprache-Möglichkeiten. Fällt der Entscheid negativ aus, wird die Rückführung der Person vorbereitet.

(Übertragen aus dem Englischen: Renat Kuenzi)

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