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Steuerschlupfloch für Rentner im Ausland soll gestopft werden

Schweizer Rentnerin an einem Sandstrand am Meer.
800'000 Renten fliessen aus der Schweiz an Bezüger im Ausland, wo sie teils keine Steuern bezahlen. Eine Quellensteuer, die in der Schweiz anfällt, soll diese Ungleichbehandlung aufheben. Keystone

Schweizer Pensionäre, die im Ausland leben und so den heimischen Steuerbehörden entkommen, sorgen im Schweizer Parlament für Zähneknirschen: Ständerat Peter Hegglin schlägt vor, dass Renten, die ins Ausland fliessen, an der Quelle besteuert werden müssen. Also in der Schweiz.

Renter, die im Ausland leben, müssen ihre AHV-Bezüge (Alters- und Hinterlassenenversicherung) nicht gleich versteuern wie die Pensionäre im Inland. Das missfällt Ständerat Peter Hegglin von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP). Er verlangt eine Gleichstellung – mit einer Steuer, die in der Schweiz fällig wäre.

Im Jahr 2014 wurden 800’000 Altersrenten an Empfänger im Ausland gezahlt, was rund einem Drittel aller AHV-Renten entspricht. Der Anteil dieser Auslandrenten beträgt 14% des gesamten Pensionsvolumens von 5,6 Mrd. Franken.

Die Regierung hat jedoch keine Zahlen über die Rentenzahlungen aus der Unfall- und Militärversicherung. Das Eidgenössischen Finanzdepartement ist gegenwärtig daran, diese Zahlen zu ermitteln.

«Einige AHV-Bezüger leben beispielsweise in der Dominikanischen Republik, wo sie keine Steuern zahlen. Ausserdem erhalten sie Kindergeld, weil sie unterhaltsberechtigte Kinder haben», sagte Peter Hegglin.

Der Zuger hat deshalb im Ständerat, der kleinen Kammer des Schweizer Parlaments, einen Vorstoss eingereicht, mit dem er die Ungleichbehandlung von Rentnern beseitigen will. Sein Vorschlag zu Händen der Schweizer Regierung ist die Einführung einer Quellensteuer. Dies sei die einfachste Lösung, findet er.

Länder umwerben Rentner

Tatsächlich erhebt die Schweiz keine Steuern auf Renten aus der AHV, der Invalidenversicherung (IV) und der Militärversicherung, die an Bezüger im Ausland fliessen. In der Regel werden ausländische Rentenempfänger in ihrem Wohnsitzland besteuert.

Es gibt aber Begünstigte, die von der Besteuerung befreit sind. Entweder, weil ein Staat kein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, oder weil er – gewissermassen als Lockstoff – auf die Besteuerung von Rentnern verzichtet.

Dies gilt insbesondere für Portugal. Seit dem 1. Januar 2013 sind europäische Rentner, die in diesem Land Immobilien mieten oder kaufen wollen, für ein Jahrzehnt von der Einkommensteuer befreit, sofern sie dort mehr als 183 Tage im Jahr wohnen.

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30 Millionen mehr für den Fiskus

Die Debatte ist nicht neu und betrifft auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Bereits im Oktober 2017 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht eine gesetzliche Änderung gefordert, welche die Einführung einer Quellensteuer für Auslandrenten, ermöglichen sollte. Damit würden dem Fiskus zwischen 25 und 30 Mio. Franken mehr zufallen.

Die Schweizer Regierung ist gewillt, die Vorschläge der EFK und von Peter Hegglin zu prüfen. Dies erklärte Finanzminister Ueli Maurer vor dem Parlament.

Er wies jedoch darauf hin, dass eine Gesetzesänderung eine Anpassung der 50 Sozialversicherungsabkommen und der 80 Doppelbesteuerungsabkommen erfordern würde, welche die Schweiz mit anderen Ländern insgesamt abgeschlossen hat. «Dies würde viel Zeit brauchen, und wir würden nicht unbedingt überall Übereinstimmung erzielen», sagte er. Maurer hofft, diese Fragen innerhalb eines Jahres lösen zu können.

Übertragung aus dem Französischen: Renat Kuenzi

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