Renten-Lücke wegen Arbeitsjahren in der EU und EFTA
Auslandschweizer aufgepasst: Wer für ein paar Jahre in der EU oder EFTA arbeitet, kann nicht in die freiwillige AHV einzahlen. Im Alter entstehen deshalb möglicherweise Einbussen durch kleinere Renten. Auslandschweizer-Vertreter verlangen eine Lösung des Problems.
Dank Personenfreizügigkeit können Schweizer und Schweizerinnen relativ unkompliziert in EU-Länder auswandern und dort arbeiten. Viele nutzen das, um einige Jahre berufliche und private Erfahrungen im Ausland zu sammeln. 2017 lebten mehr als 450’000 Schweizer und Schweizerinnen in einem EU- oder Efta-Land.
Während des Auslandaufenthalts können sie aber nicht in die freiwillige AHV einbezahlen. Das kann zu Rentenlücken führen.
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