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Das Bankgeheimnis ist tot

Schweizer Banken sollen einerseits regelmässig Informationen von ausländischen Kunden weiterleiten, anderseits aber auch spontan Amtshilfe leisten dürfen, wenn sie auf verdächtige Konten stossen. Das hat der Nationalrat beschlossen. Mit diesem automatischen Informationsaustausch ist das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland aufgehoben.

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