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Balanceakt zwischen Konfrontation und Hilfsangebot

Jugendgewalt: Prävention basiert auch auf Kooperation von Eltern und Behörden (Themenbild). www.polizei-beratung.de

Im Kampf gegen Jugendgewalt besuchen in der Stadt Zürich Vertreter von Jugendanwaltschaft und Polizei minderjährige Gewalttäter zu Hause. Dort werden Eltern und Geschwister mit der Straftat konfrontiert. Die Behörden ziehen eine positive Zwischenbilanz.

«Mein Kind hat doch gar nichts Schlimmes getan»: Manchmal wollen Eltern der Wahrheit nicht ins Auge sehen. Selbst dann nicht, wenn ihr Sohn jemanden durch Fusstritte an den Kopf schwer verletzt hat, die Straftat zuhause aber als harmlose Prügelei schildert.

Diese falsche Familiensolidarität, eine Spirale aus fehlenden Informationen, Verharmlosen, Schweigen oder indirekter Duldung durch Eltern und Geschwister, wollen die Jugendanwaltschaft und Polizei der Stadt Zürich mit ihren Hausbesuchen durchbrechen, und damit eine mögliche Kriminellen-Karriere möglichst im Keim ersticken. Eine solche kündigt sich etwa durch eine Reihe von Straftaten im Jugendalter an.

20 bis 25 solche Hausbesuche hätten ein Mitglied der Jugendanwaltschaft, meist ist dies ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin, in Begleitung eines Stadtpolizisten seit Beginn des Versuchs Anfang 2010 gemacht, sagt Hansueli Gürber, Leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich, gegenüber swissinfo.ch.

Dies sei weniger, als sie vor Beginn des auf zwei Jahre angesetzten Pilotprojekts erwartet hätten. Als Grund dafür nennt Gürber den «erfreulichen Rückgang» der Fälle von Jugendgewalt.

In vertrauter Umgebung 

«Mit dem Hausbesuch wollen wir ein Zeichen setzen und die Sicherheit haben, dass die Eltern über die Tat im Bild sind», sagt Gürber. Statt in einem anonymen Büro einem Beamten gegenüber zu sitzen, wird der fehlbare Jugendliche zuhause im Wohnzimmer mit seinem Delikt konfrontiert – und das vor Eltern und Geschwistern.

Das Zeichen wurde von den Betroffenen in den meisten Fällen verstanden. Laut Hansueli Gürber sind die meisten jungen Gewalttäter seit dem Behördenbesuch nicht mehr straffällig geworden.

Vollständige Information 

Der «Hausbesuch» hat sich bereits in den Niederlanden in der Praxis bewährt. Gürber nennt die drei Stützen des Ansatzes: den direkten Einbezug der Familien in die Problemlösung, die Verhinderung, dass sich die Eltern schützend vor ihre Kinder und gegen die Strafverfolger stellen, weil sie nicht richtig informiert sind. Drittes Plus sei eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendanwaltschaft.

Die Informationen und die Aufklärung über die Tragweite einer Straftat und deren Konsequenzen versteht der Leitende Jugendanwalt als «konstruktiven Beitrag» der Behörden zur Prävention von Jugendgewalt. Gürber betont, dass die meisten Eltern diesen Beitrag nach anfänglicher Skepsis zu schätzen wüssten. Erst einmal habe eine Familie die Anfrage für einen Hausbesuch abgelehnt, sagt er.

Dieser ist als einmalige Massnahme vorgesehen. Dass das Gespräch am Familientisch oder auf dem Sofa meist den gewünschten präventiven Effekt zeigt, begründet Gürber auch damit, dass es sich bei den Hausbesuchen lediglich um einen Puzzle-Teil im Rahmen einer Gesamtbeurteilung einer Fallgeschichte handle. Je nach Fall hätten Sozialarbeiter die Eltern schon zuvor kontaktiert, oder der Jugendliche habe bereits eine Haftstrafe abgesessen.

Kooperation der Eltern angestrebt

Cornelia Bessler, Leiterin der Jugendforensik am Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Universität Zürich, stuft das Projekt als «sehr sinnvoll» ein. «Klientel-orientierte Angebote führen zu besseren Resultaten, insbesondere, wenn die Kooperation der Eltern gewonnen werden kann», sagt Bessler.

Sie unterstreicht ebenfalls den interdisziplinären Ansatz des Projektes. Eine gute Koordination und enge interdisziplinäre Absprachen von Beginn an führen zu vollständigeren Informationen und zu einer besseren Zusammenarbeit der Behörden untereinander.

Gratwanderung

Hausbesuche bleiben laut der Jugendforensikerin aber eine sehr heikle Angelegenheit, für die eine besondere Sensibilität der Mitarbeiter erforderlich sei. «Es ist ein Balanceakt zwischen Konfrontation und Hilfsangebot. Einerseits wird die Familie von den Vertretern der Behörden darüber informiert, dass ein Familienangehöriger eine Straftat begangen hat. Andererseits muss die Familie aber gewonnen werden, im Verfahren konstruktiv mitzuarbeiten.»

Der jugendliche Straftäter stehe bei einem solchen runden Tisch unter besonders hohem Druck, sagt Bessler. Bei fehlendem Fingerspitzengefühl seitens der behördlichen Besucher könnten die Schuld-, Scham- und Reuegefühle beim jugendlichen Delinquenten zu Abwehrreaktionen führen, welche die Gefahr von Kurzschlusshandlungen erhöhen würden, sagt Bessler.

Ambitioniertes Ziel vs. Kostendruck

Gürber bedauert, dass der Stadtpolizist, den das Korps ursprünglich bis 2012 an die Jugendanwaltschaft abkommandiert hatte, nach neun Monaten zurück beordert worden war. Der Grund: fehlende Ressourcen bei den Ordnungshütern. Der Beamte ist zwar nach wie vor bei Hausbesuchen mit dabei. Aber seine  Präsenz auf der Jugendanwaltschaft beschränkt sich heute auf die Teilnahme am wöchentlichen Rapport.

Nichts desto trotz hofft Gürber, dass die Stadtregierung nach Ablauf des zweijährigen Versuchs die Integration eines Polizisten in die Jugendanwaltschaft institutionalisiert. Wie dies bei der Staatsanwaltschaft Gang und Gäbe ist, soll auch auf jeder der fünf städtischen Jugendanwaltschaften je ein Polizeibeamter seinen Dienst tun.

Andere Schweizer Städte warten offenbar die Auswertung der zweijährigen Zürcher Pilotphase ab. Bisher hätten sich noch keine anderen Behörden bei ihm erkundigt, sagt Jugendanwalt Gürber.

Anfang April haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ihr gemeinsames Präventionsprogramm «Jugend und Gewalt» gestartet, das bis 2015 läuft.

Der Bund stellt dafür knapp sechs Mio. Franken zur Verfügung. Die Programmleitung liegt beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

Ziel des Programms ist der Aufbau eines Netzwerks, in dessen Zentrum die kantonalen und kommunalen Ansprechstellen für Gewaltprävention stehen.

Beteiligt sind auch die Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband.

Die Behörden werden in der Umsetzung der Projekte von Expertengruppen begleitet.

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