Bern ermöglicht Impfung für Fünfte Schweiz
Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen sich in der Schweiz impfen lassen können – auch wenn sie bei keiner Krankenkasse versichert sind. Dieser Vorschlag des Bundes kommt auch der Auslandschweizer-Organisation entgegen.
Gegenwärtig gibt es in der Schweiz keine Probleme mit der Versorgung mit Impfstoffen. Und da sich die Kampagne in einer relativ stagnierenden Phase befindet, gibt es genügend Dosen für alle, die sich impfen lassen möchten.
Deshalb ist der Bundesrat jetzt der Ansicht, «dass der Zugang für weitere Personen mit einem engen Bezug zur Schweiz ermöglicht werden soll». Damit meint die Regierung Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, deren enge Familienangehörige sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne obligatorische Krankenpflege-Versicherung. Das sieht der Entwurf zur Änderung der Epidemienverordnung vor.
Der Entwurf zur Änderung der Epidemienverordnung wurde in die Kantone und zu den Sozialpartnern in die Vernehmlassung gegeben.
Der endgültige Entscheid der Regierung wird am 25. August 2021 fallen.
Impfung Ja, aber in der Schweiz
Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind mit einem doppelten Problem konfrontiert. In einigen der Länder, in denen sie leben, verläuft die Impfkampagne schleppend, und es ist schwierig, Zugang zu einem Impfstoff zu erhalten. Oft auch, weil den dortigen Staatsangehörigen Vorrang eingeräumt wird.
Aber selbst wenn es ihnen gelingt, sich impfen zu lassen, ist das Präparat manchmal in der Schweiz nicht zugelassen. Das bedeutet: Wenn sie in die Schweiz reisen, können sie hierzulande kein Covid-Zertifikat erhalten und müssen sich für gewisse Veranstaltungen testen lassen.
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Der Vorschlag des Bundesrats sieht nun vor, dass der Impfstoff in der Schweiz verabreicht werden soll. Die Regierung geht also nicht so weit, wie die Auslandschweizer-Organisation (ASO) gefordert hatte. In einem Schreiben an den Schweizer Bundespräsidenten Guy Parmelin hatte die ASO eine Impfkampagne in den diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland gefordert.
Es sei logistisch zu kompliziert, und Schweizerinnen und Schweizer im Ausland trügen per Gesetz das Risiko, dass die medizinische Versorgung nicht überall auf der Welt in gleicher Weise gewährleistet sei, hatten die Bundesbehörden sinngemäss mehrfach geantwortet.
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ASO zufrieden
Die ASO ist jedoch zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrats, der «dem starken Bedürfnis der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entspricht», so ASO-Direktorin Arianne Rustichelli.
Der Plan der Regierung», so Rustichelli weiter, «steht im Einklang mit einer Resolution, welche die ASO vorbereitet hatte. Wir werden diese Resolution aber trotzdem vorlegen, da die Frage der Impfpässe noch nicht geklärt ist».
Für Grenzgänger gratis
Was die Übernahme der Impfkosten für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betrifft, schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor: Die erste sieht vor, dass der Bund die Kosten übernimmt. Die zweite, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für die Impfung bezahlen sollen. Der Bundesrat bevorzugt die zweite Variante.
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Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger war die Möglichkeit, sich in der Schweiz impfen zu lassen, bisher jenen vorbehalten, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten oder obligatorisch krankenversichert sind.
Die Regierung beabsichtigt nun, diese Möglichkeit auf alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger auszuweiten. Die Kosten sollen vom Bund getragen werden, da sich solche Personen «regelmässig in der Schweiz aufhalten und den Verlauf der Pandemie beeinflussen können».
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