Wölfe bleiben geschützt
Der Wolf darf in der Schweiz auch in Zukunft nicht gejagt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch entsprechende Vorstösse abgelehnt. Dies nach einer emotionalen Debatte.
Hätten National- und Ständerat zugestimmt, wäre der Schutz des Wolfes aufgehoben worden. Die Schweiz hätte die Berner Konvention kündigen müssen, den völkerrechtlichen Vertrag über den Artenschutz. Für die Gegner kam es nur schon aus diesem Grund nicht in Frage, den Wolf zur Jagd freizugeben.
Der Entscheid fiel mit 26 zu 17 Stimmen. Die Motion von René Imoberdorf, ehemaliger Ständerat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), ist damit vom Tisch. Nein sagte der Ständerat auch zu einer Standesinitiative des Kantons Wallis mit demselben Anliegen.
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«Unverhältnismässig und unsinnig»
Die Berner Konvention zu kündigen, sei etwas Schwerwiegendes, warnte der Genfer Robert Cramer von der Grünen Partei. Die regelmässigen Wolfsdebatten im Parlament bezeichnete er als «unverhältnismässig und unsinnig». Jedes Jahr würden rund 200 Schafe von Wölfen gerissen. Gleichzeitig würden Tausende von Schafen sterben, weil sie verunfallten oder erkrankten.
Der Zürcher Sozialdemokrat Daniel Jositsch stellte fest, ein Grossteil der Bevölkerung sei der Ansicht, der Wolf müsse in der Schweiz Platz haben. Es brauche Kompromisse, aber die Motion gehe viel zu weit. Den Wolf zum Abschuss freizugeben, würde bei 20 bis 40 Exemplaren bedeuten, das Tier in der Schweiz auszurotten. «Ein bisschen Natur muss doch auch noch sein», befand er.
«Nur auf dem Poster schön»
Die Befürworter der Motion argumentierten, die Zunahme der Wölfe müsse im Interesse der Berggebiete gebremst werden. Bei Tieren werde es sofort emotional, sagte der Walliser Beat Rieder von der CVP. Es gehe um die Verhältnismässigkeit zwischen den Interessen des Menschen und jenen des Tieres.
«Mit dem Raubtier können alle gut leben, solange es ihnen nur auf dem Poster an der Wand begegnet», stellte Rieder fest. Anders sei es, den Wolf vor der Haustüre zu haben. Die Schadenszahlen stiegen, betonte er. Der Wolf sei nicht nur ein Problem des Kantons Wallis oder der Schweiz. Viele Westeuropäische Staaten ergriffen Massnahmen. Der Wolf sei nicht mehr von der Ausrottung bedroht.
Schutz bereits gelockert
Das Parlament hatte erst vor kurzem einer Lockerung des Wolfsschutzes zugestimmt. Jungwölfe eines Rudels dürfen demnach unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden – namentlich dann, wenn sich die Tiere regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten. Der Bundesrat will im Sommer eine Revision des Jagdgesetzes vorlegen, wie Umweltministerin Doris Leuthard sagte.
Schon 2012 hatte der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, einzelne Wölfe abzuschiessen, wenn diese trotz Herdenschutz-Massnahmen grosse Schäden an Nutztieren verursachen. Mit einer weiteren Revision der Jagdverordnung 2013 wurden die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen geschaffen.
Zusammenleben regeln
Leuthard stellte fest, es habe schon mit verschiedenen Tieren Probleme gegeben. Und immer gehe es darum, ein Miteinander zu ermöglichen. Das Zusammenleben müsse geregelt werden. Nicht zu ändern sei aber, dass der Wolf ein Raubtier sei. «Tiere fressen Tiere», sagte Leuthard. «Wenn Sie die Natur abschaffen wollen, können Sie das vielleicht verhindern.»
In seiner Antwort auf die Motion Imoberdorfs hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der Berner Konvention negative Folgen für den Schutz vieler Arten und Lebensräume hätte. Die ganzjährige Jagd auf den Wolf würde zudem Artikel 78 der Bundesverfassung widersprechen, der den Bund dazu verpflichtet, bedrohte Arten vor der Ausrottung zu schützen.
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