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Der verborgene Schatz der Schweizerinnen und Schweizer

Ältere Personen auf einer Bank
Das Schweizer System der Altersvorsorge hat es der Mehrheit der Bevölkerung bisher ermöglicht, zumindest finanziell zuversichtlich in die Zukunft zu blicken. Keystone

Sie hat in der Schweiz eine grosse wirtschaftliche und soziale Bedeutung erlangt – die berufliche Vorsorge, die seit 1985 obligatorisch ist. Das seither von Pensionskassen und Versicherungen verwaltete Sparkapital liegt deutlich über dem Bruttoinlandprodukt und den Reserven der Schweizerischen Nationalbank.

Gemeinsam mit der staatlich verwalteten Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) hat die berufliche Vorsorge (BVG) zum Ziel, den Lebensstandard nach der Pensionierung, im Fall des Todes eines Lebenspartners oder von Invalidität weitgehend aufrechtzuerhalten.

Heute sind rund 4,1 Millionen berufstätige Menschen bei Pensionskassen und Versicherungen angeschlossen. Mehr als 1,1 Mio. Personen beziehen Leistungen aus der BVG.

In den letzten Jahrzehnten hat die «zweite Säule» des Schweizer Vorsorge-Systems eine grosse wirtschaftliche Dimension angenommen: 2016 überschritten die Fonds der BVG erstmals die Marke von 1000 Milliarden Franken (1 Billion). Ende 2016 waren es 1029 Milliarden Franken. Etwa 80% des Sparkapitals wird von Pensionskassen verwaltet, der Rest von Versicherungen.

Zum Vergleich: Die Reserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – in den letzten Jahren dramatisch angestiegen dank der Anstrengungen der Bank, der Aufwertung des Schweizer Frankens entgegenzuwirken – beliefen sich Ende 2016 auf «knapp» 690 Milliarden Franken. Und das Schweizer Bruttoinland-Produkt (BIP) im letzten Jahr überstieg nicht 658 Milliarden.

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Angesichts dieser Zahlen steht die AHV wie eine «arme Verwandte» da. Das Kapital der «ersten Säule» beläuft sich auf knapp 44 Milliarden Franken. Und das, obwohl die staatliche Versicherung eine noch wichtigere soziale Rolle spielt, deckt sie gegenwärtig doch 40% des mittleren Einkommens der Pensionierten ab, während die BVG 20% bestreitet.

Dieser Unterschied hat damit zu tun, dass die AHV auf einem System der Umverteilung basiert: Die Beiträge der beruflich aktiven Versicherten und der Arbeitgeber werden direkt eingesetzt, um die Renten der Pensionierten zu finanzieren.

Die BVG hingegen wird gemäss einem Kapitalisierungssystem verwaltet: Die Beiträge werden für jeden Versicherten einzeln festgelegt und ausbezahlt, sobald die Person im Ruhestand ist. Im Durchschnitt hat eine Person 100’000 Franken bei ihrer Pensionskasse angesammelt, während es bei Pensionierten 300’000 Franken sind. Ein riesiger Schatz, an den viele Menschen nicht denken, der aber einen grossen Beitrag zum Reichtum der Schweizer leistet.

Politisch wird seit längerer Zeit hart um die beiden Säulen des Vorsorge-Systems gekämpft: Während die Linke die AHV als Priorität betrachtet, spricht sich die Rechte mehr für die berufliche Altersvorsorge aus.

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Der Vorteil der beiden Systeme aber ist, dass sie sich angesichts der grossen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen ergänzen. Beispielsweise drückt die Alterung der Gesellschaft hauptsächlich auf die AHV, weil keine grossen Reserven zur Finanzierung der laufenden Renten vorgesehen sind.

Das beträchtliche Kapital der BVG hingegen ist stärker den Finanzmärkten und deren Krisen ausgesetzt. Wie etwa 2007, als die Reserven einen deutlichen Einbruch erleiden mussten.

Die wichtigsten Punkte zur Altersreform 2020,  über die am 24. September abgestimmt wird

  • Rentenalter der Frauen steigt auf 65: Ab 2018 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise von heute 64 auf 65 Jahre erhöht. Vorgesehen ist eine schrittweise Erhöhung von drei Monaten pro Jahr ab 2018.
  • Flexibilisierung des Altersrücktritts: Die Reform ermöglicht den flexiblen Altersrücktritt zwischen 62 und 70 Jahren. Gehen die Versicherten mit 65 in Pension, erhalten sie die volle Rente, gehen sie früher, wird die Rente gekürzt, gehen sie später, wird sie erhöht.
  • Umwandlungssatz der Pensionskassen sinkt auf 6 Prozent: Der Umwandlungssatz, mit dem das in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, wird bis 2021 von heute 6,8% schrittweise auf 6,0% gesenkt. Damit soll die 2. Säule stabilisiert werden.
  • AHV-Rente wird um 70 Franken erhöht: Ab 2019 erhalten die neuen AHV-Bezüger zum Ausgleich monatlich einen Zuschlag von 70 Franken. Der Plafond für Ehepaare wird dabei von 150 auf 155% erhöht. Aktuell ist die minimale AHV-Rente bei 1175 Franken, die maximale Rente bei 2350 Franken.
  • 0,3 Prozentpunkte mehr Lohnabzüge: Die AHV-Lohnabzüge werden um 0,3 Prozentpunkte erhöht.
  • 0,6 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer soll in zwei Stufen um 0,6% erhöht werden. Ab 2018 fliessen 0,3 MWST-Prozente, die aktuell für die Invalidenversicherung (IV) bestimmt sind, in die AHV. Am 1. Januar 2021 wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um 0,3% erhöht. 

(Übertragung aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

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