Brot, Chemikalien und Food Waste: Das sind die neuen Schweizer Lebensmittelregeln
Ab 1. Februar werden in der Schweiz über 20 revidierte Lebensmittelverordnung wirksam. Das sollten Konsumentinnen und Konsumenten von Schweizer Lebensmitteln wissen.
Die überarbeiteten Regeln setzen strengere Grenzwerte für bestimmte chemische Substanzen fest, die im Hestellungsprozess in Lebensmittel gelangen können, sorgt so für mehr Transparenz für die Konsument:innen und verbessert das Wohl der Nutztiere.
Einige der Änderungen wurden auch vorgenommen, um die Schweizer Vorschriften mit jenen der Europäischen Union zu harmonisieren und die Verpflichtungen der Schweiz zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu erfüllen. Hier sind die wichtigsten Änderungen.
Mehr Transparenz bei Backwaren
Ab Februar müssen Bäckereien, Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte die Herkunft der von ihnen verkauften Backwaren deklarieren. Die Deklaration muss für die Konsumentinnen und Konsumenten deutlich sichtbar sein.
Der Grosshandelsimport von Backwaren wie Brot und Croissants hat in den letzten zehn Jahren um 65% zugenommen, einschliesslich der Tiefkühlprodukte.
Grenzwerte für «ewige Chemikalien»
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz PFAS genannt, sind eine Gruppe von Chemikalien, die in Kunststoffen, wasserdichter Kleidung und Feuerlöschschaum verwendet werden.
Sie sind schwer abbaubar und verschwinden daher kaum mehr aus der Umwelt und der Nahrungskette. Deshalb werden sie auch als «ewige Chemikalien» bezeichnet.
PFAS können die Entwicklung von Föten und Säuglingen beeinträchtigen und auch negative Auswirkungen auf das Immunsystem von Erwachsenen haben.
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«Wir müssen das Tabu brechen, dass ‘ewige Chemikalien’ unverzichtbar sind»
Die Schweizer Regierung hat daher beschlossen, Höchstwerte für PFAS-Rückstände in bestimmten Lebensmitteln in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften festzulegen.
Dies gilt für Eier, Fleisch, bestimmte Fischarten, Krustentiere und Muscheln. Die Hersteller:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Produkte zu testen und die Grenzwerte einzuhalten. Die Kontrolle über die Produzent:innen wird von den Katonen ausgeübt.
Kampf gegen Food Waste
In der Schweiz fallen pro Jahr rund 2,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, was 330 Kilogramm pro Einwohner entspricht.
Die Schweizer Regierung hat sich verpflichtet, die Lebensmittelabfälle bis 2030 gegenüber 2017 um die Hälfte zu reduzieren. Rund 8% aller Schweizer Lebensmittelabfälle stammen aus dem Gross- und Detailhandel.
Erstmals geregelt werden auch Lebensmittelsicherheit und Hygiene für den Fall, dass Bäckereien und Supermärkte überschüssige Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen weitergeben.
Dazu gehört auch ein gewisser Spielraum bei den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, wie etwa ein vereinfachtes System zur Kennzeichnung von Allergenen.
Erleichterung der Schlachtung auf dem Bauernhof
Seit 2020 dürfen Landwirt:innen in der Schweiz ihr Vieh auf der Weide oder auf dem Hof schlachten, anstatt es lebend in einen Schlachthof zu bringen.
Denn Transporte sind für die Tiere Stress pur. Dadurch können die Tiere bis zum Ende ihres Lebens in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihr Stress wird reduziert.
Allerdings gibt es einen Haken. Aus hygienischen Gründen muss der Schlachtkörper innerhalb von 45 Minuten nach der Tötung des Tieres zur Verarbeitung in einen Schlachthof gebracht werden. Dadurch wurde die humanere Option auf Betriebe beschränkt, die sich in der Nähe von Schlachthöfen befinden.
Mit der neuen Regelung wird die Frist auf 90 Minuten verdoppelt, so dass mehr Landwirte die Möglichkeit haben, ihre Tiere selbst zu schlachten, ohne selbst in Stress zu geraten.
«Auf diese Weise wird die Lebensmittelsicherheit weiterhin gewährleistet und die Tötung von Tieren auf der Weide und in landwirtschaftlichen Betrieben erleichtert, da mehr Zeit für die Schlachtung zur Verfügung steht», so das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Import von Gänseleber wackelt
Im September 2023 stimmte das Schweizer Parlament gegen eine Motion, die ein Verbot der Einfuhr von Stopfleber forderte. Begründet wurde dies damit, dass ein Verbot in der Schweiz die Feinschmecker dazu bringen würde, die fette Gänseleber im benachbarten Frankreich zu kaufen.
Stattdessen beschlossen die Parlamentsmitglieder, dass die Importe deklariert und ausdrücklich als Stopfleber gekennzeichnet werden sollten.
Drei Monate später sammelten Schweizer Tierschutzorganisationen unter Federführung der Alliance Animale Suisse und der Fondation Franz Weber über 100’000 Unterschriften für ihre Volksinitiative ‹Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)». Das bedeutet, dass hier das Volk das letzte Wort haben wird.
Editiert von Virginie Mangin; Übertragung aus dem Englischen: Renat Kuenzi
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