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Stresstest für Schweizer Gesetzgebung

Google-Kantine
Google hat angekündigt, dass seine Mitarbeitenden geimpft sein müssen, um auf seinem Campus arbeiten zu können. Wie wird es diese Regel in der Schweiz umsetzen? Keystone / Ennio Leanza

Während der Bundesrat seine Impfkampagne angesichts steigender Infektionszahlen vorantreibt, fragen sich viele, ob Schweizer Arbeitgebende ihre Angestellten rechtlich dazu verpflichten können, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Rechtsexperten stehen vor einem Rätsel.

Als der Internetriese Google vor einigen Wochen ankündigte, dass seine Mitarbeitenden gegen das Coronavirus geimpft sein müssen, um vor Ort arbeiten zu können, wurden Schweizer Arbeitsrechts-Gruppen hellhörig. Was würde das für die über 4000 Mitarbeitenden in den Google-Büros in Zürich bedeuten?

Der Konzern erklärte, er werde seine ursprünglich in den USA eingeführte Politik an die lokalen Verhältnisse anpassenExterner Link. Die Ankündigung löste jedoch eine Debatte darüber aus, ob derartige Vorschriften nach Schweizer Gesetz überhaupt zulässig sind.

Die Antwort lautet sowohl ja als auch nein, wie Rechtsanwältin Lorena Steiner von der Basler Kanzlei Battegay und Dürr sagt.

«Das Schweizer Epidemiengesetz ist zurückhaltend und erscheint auch widersprüchlich, wenn es um eine Impfpflicht geht, die nicht durchsetzbar ist», sagt Steiner gegenüber SWI swissinfo.ch. «Individuelle Rechte wie persönliche Freiheiten und körperliche Unversehrtheit sind in der Schweiz sehr wichtig. Auch die Impfpflicht gemäss Epidemiengesetz lässt keinen Zwang zu.»

Der Clou sei, dass Arbeitgebende zwar von bestimmten Gruppen Arbeitnehmender verlangen können, sich impfen zu lassen, aber niemand gegen seinen Willen zur Impfung gezwungen werden kann. Die Schweizer Gesetzgebung stellt Rechtsexpertinnen und -experten vor ein Rätsel. 

Was das Gesetz besagt

Das schweizerische Arbeitsgesetz und verschiedene Verordnungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Notfallplan verpflichten die Arbeitgebenden, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden zu ergreifen.

Hinzu kommt das ObligationenrechtExterner Link, das besagt, dass private Arbeitgebende berechtigt sind, ihre Angestellten unter bestimmten Umständen impfen zu lassen, da sie ein Weisungsrecht gegenüber ihrem Personal haben.

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Gemäss dem 2013 revidierten Epidemiengesetz haben die Kantone ebenfalls das Recht, eine Impfpflicht einzuführen, wenn dies den Interessen der öffentlichen Gesundheit dient. Dies kann jedoch nur für bestimmte Personengruppen gelten.

Als Beispiel wird oft das Gesundheitspersonal genannt, da es regelmässig Kontakt mit gefährdeten Menschen hat. Das Gesetz ermächtigt auch den Bund, in Absprache mit den Kantonen Impfungen vorzuschreiben, was aber noch nie geschehen ist. Das Epidemiengesetz sagt aber auch klar, dass keine Person zur Impfung gezwungen werden kann.

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Was das Gesetz für Unternehmen bedeutet

Die Schweizer Arbeitgebenden sind verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Angestellten zu schützen. Aber laut Rechtsanwältin Steiner ist das Tragen einer Schutzmaske etwas anderes als eine Impfung, da diese eine «drastischere Massnahme» ist, die auch nicht rückgängig gemacht werden kann. Obwohl die Impfung als das wirksamste Mittel gegen Covid-19 gilt, sind auch weniger invasive Massnahmen möglich, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, zum Beispiel regelmässige Tests.

Während viele Unternehmen in Ländern wie den USA eine Impfpflicht für die gesamte Belegschaft erlassen haben, ist dies in der Schweiz nicht möglichExterner Link. Öffentliche oder private Arbeitgebende im Gesundheitswesen könnten eine Impfpflicht für ihre Beschäftigten mit den Interessen der öffentlichen Gesundheit begründen.

Frankreich und Italien haben solche Massnahmen kürzlich angekündigt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron teilte mit, dass Angestellte im Gesundheitswesen ihren Job verlieren würden, wenn sie sich nicht bis zum 15. September impfen liessen.

Weigern sich die Mitarbeitenden, sollen Arbeitgebende andere Aufgaben im Unternehmen oder eine andere Lösung für die Gesamtbelegschaft suchen. Der nächste Schritt wäre eine Abmahnung. «Jemanden zu entlassen, weil sie oder er sich nicht impfen lassen will, sollte der letzte Ausweg sein», sagt Steiner.

Ausserhalb des Gesundheitswesens wird die Situation komplizierter, da einige Tätigkeiten ohne Impfung immer schwieriger auszuüben sind. So wird zum Beispiel für jeden Job, der mit Reisen verbunden ist, wahrscheinlich ein Impfnachweis erforderlich sein. Dadurch kann es für gewisse Arbeitnehmende schwierig werden, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen.

Das Gesetz ist unklar, wie weit Unternehmen gehen können, um ein Mandat durchzusetzen. Die Situation wird umso schwieriger, je mehr der Zugang zu Aktivitäten oder Orten vom Nachweis einer Impfung abhängig wird. «Die Grenze zwischen Zwang und Bereitschaft verschwimmt immer mehr, da der Druck von aussen zunimmt», sagt Steiner.

Mehr Klarheit könnte sich ergeben, wenn sich die Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte orientiertExterner Link. Dieser entschied, dass die Impfpflicht zwar in die persönliche Integrität eingreift, aber zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig sein kann. Zudem könne die Verweigerung einer Impfung als Straftat betrachtet werden.

Der Widerstand gegen eine mögliche Impfpflicht hat sich längstens formiert. Im November wird die Schweiz über ein Referendum abstimmen, das die Befugnis der Regierung zur Verhängung von Beschränkungen in Frage stellt. Die Befürwortenden erachten die Covid-19-Zertifikate als diskriminierend, die für Personen ausgestellt werden, die geimpft, getestet oder vom Coronavirus genesen sind.

Wie Schweizer Arbeitgebende mit der Situation umgehen

Bislang sind die meisten Schweizer Unternehmen dem Beispiel des Bundes gefolgt und fördern die Impfung, indem sie die Hürden dafür senken. Der Bund hat bisher erklärt, dass er keine Impfpflicht einführen wird. Die Kantone haben keine obligatorische Impfung für Arbeitnehmende wie Gesundheitspersonal oder Lehrerschaft angekündigt.

Eine Sprecherin des Basler Pharmakonzerns Novartis sagte gegenüber sWI swissinfo.ch, dass sie ihren Mitarbeitenden weiterhin empfiehlt, im Homeoffice zu arbeiten. Nur Angestellte, die vollständig geimpft seien, sich komplett erholt hätten oder ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen könnten, sollten auf den Basler Campus kommen.

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Novartis verlangt jedoch nicht, dass ein Nachweis über eine Impfung oder ein negatives Testergebnis erbracht werden muss, um die Büros zu betreten. «Wir vertrauen darauf, dass die Mitarbeitenden unsere Regeln befolgen, wenn sie vor Ort arbeiten», sagt die Unternehmenssprecherin.

Die internationalen Schweizer Konzerne könnten bald die Ausnahme sein, denn immer mehr Firmen folgen dem Beispiel von Google. Mehrere grosse Pharmaunternehmen haben Impfvorschriften für ihre Mitarbeitenden angekündigt, darunter Gilead Sciences in Kalifornien. Die Firma kündigte an, dass alle Mitarbeitenden sowie Vertragspartnerinnen und -partner ab dem 1. Oktober vollständig gegen Covid-19 geimpftExterner Link sein müssen. Auch viele Banken wie Goldman Sachs haben Ähnliches angekündigt. Einige verlangen auch, dass alle neuen Mitarbeitenden geimpft sein sollen.

In der Schweiz hat es auch schon den umgekehrten Fall gegeben: Dass Mitarbeitende eine Impflicht von ihrem Arbeitgebenden verlangen. Vor wenigen Tagen berichtete die Neue Zürcher ZeitungExterner Link, dass sich ein Professor der Universität Basel aus Sorge um sich selbst und andere Studierende weigert, Vorlesungen zu geben, so lange ungeimpfte Personen in den Hörsälen zugelassen sind.

(Übertragung aus dem Englischen: Christoph Kummer)

(Übertragung aus dem Englischen: Christoph Kummer)

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