Debatte um Covid-Gesetz: Wahr oder falsch? Der Faktencheck
Führt das Covid-Gesetz via Impfzertifikat zur Massenüberwachung der Bevölkerung? Welche Auswirkungen hätte ein Nein auf Reisen ins Ausland? Sind geimpfte Menschen genauso ansteckend wie ungeimpfte? Und wie sehr leiden Restaurants unter der Zertifikatspflicht? Wir haben die wichtigsten Behauptungen der Ja- und Nein-Lager auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.
1) Bei einem Nein können keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Reisen ins Ausland. → WAHR
Wird das Covid-Gesetz abgelehnt, «könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandreisen und -aufenthalte», heisst es in der Abstimmungsbroschüre des Bundesrats. Das Referendumskomitee vertritt auf seiner Website die gegenteilige Meinung: Selbstverständlich könnten Bund und Kantone auf Wunsch Covid-Zertifikate für Auslandreisen anbieten. Wer hat Recht?
Alle von uns befragten Behörden und Fachleute bestätigen, dass ohne Rechtsgrundlage nach dem 19. März 2022 keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden können. Gleichzeitig wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, soziale Restriktionsmassnahmen an die Vorlage eines Zertifikats zu knüpfen. Bereits gültige Bescheinigungen bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, also ein Jahr nach ihrer Ausstellung.
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Das Covid-Zertifikat kommt an die Urne
Bleibt die Frage der Auslandreisen. Schweizer Bürger:innen werden weiterhin reisen können. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erklärte, dass ihm kein Staat bekannt sei, der nur ein Zertifikat für die Einreise akzeptiere.
In der Regel ist es möglich, ein anderes Dokument vorzulegen, das die Impfung gegen Covid-19 (zum Beispiel das gelbe Impfbüchlein als international anerkannter Impfausweis), einen negativen Test oder eine Genesung bescheinigt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Nachweis von dem betreffenden Land anerkannt wird.
Vor Ort stellt sich die Frage nach der Verwendung der Schweizer Zertifikate in Restaurants, Museen oder anderen Einrichtungen im Ausland. Werden die in der Schweiz generierten QR-Codes akzeptiert werden? Die Unsicherheit bleibt. Technisch gesehen kann das Zertifikat im Ausland immer noch gelesen werden, da die Verifizierungsschlüssel öffentlich sind. Aber noch ist unklar, ob die EU-Staaten es weiterhin akzeptieren werden.
Auf jeden Fall könne die Papierversion auf Reisen (als Nachweis der Impfung oder der Genesung, aber nicht als Zertifikat) bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin verwendet werden, versichert der Bund. Doch «was das Ausland akzeptiert» und wie sich die Politik dort entwickle, liege nicht in der Verantwortung des EDI.
2) Das Covid-Gesetz führt zu einer elektronischen Massenüberwachung. → FALSCH
«Massenüberwachung? Nein!» Überall begegnet man den Plakaten der Gegnerschaft des Covid-Gesetzes, welche die elektronische Nachverfolgung von Kontakten verurteilt. «Das Gesetz verpflichtet den Bundesrat, eine vollständige digitale Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger einzuführen», erklären sie. Das seien Zustände wie in China.
Ebenfalls im Visier: das Zertifikat. «Wenn Sie Ihren QR-Code vorlegen, werden Sie angemeldet. Und das bedeutet, dass die Behörden immer wissen, wo Sie sich gerade befinden.» Das sagte Michelle Cailler von den «Verfassungsfreunden» am 12. Oktober.
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Stimmt das wirklich? Was das Contact Tracing betrifft, ist die Befürchtung der Gegner unbegründet. «Das Covid-Gesetz enthält keine Grundlage für den Betrieb einer Datenbank zur Ermittlung von Kontaktpersonen», kommentiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Es werde lediglich eine Bestimmung eingeführt, die den Bund beauftrage, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein «vollständiges und wirksames» elektronisches System zur Ermittlung von Kontaktpersonen einzurichten und dafür zu sorgen, dass dieses «in der ganzen Schweiz funktioniert».
Der Bund kann die Kantone dazu verpflichten, die Rückverfolgung von Infektionen zu verbessern. Auf operativer Ebene liegt diese Aufgabe in der Verantwortung der Kantone. Die Rechtsgrundlage findet sich nicht im Covid-, sondern im Epidemiengesetz.
Es liegt auch in der Verantwortung der kantonalen Behörden, die notwendigen Datenbanken zu führen, wobei «die Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten sind» (Art. 58 LEp). Die Art der Ermittlung von Kontaktpersonen wird daher durch das Referendum nicht grundlegend verändert.
Auch in Bezug auf die Überwachung haben sich die Befürchtungen des Referendumskomitees nicht bestätigt. «Auf den zentralen Servern der Bundesverwaltung werden keine Personendaten (im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat) gespeichert», hält das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) fest.
Zudem «erhalten weder die Bundesverwaltung noch die Kantone oder andere öffentliche oder private Stellen Informationen über die Verwendung des Zertifikats», versichert das BIT.
Bei der Überprüfung der Gültigkeit eines Zertifikats werden nur Name, Vorname und Geburtsdatum angezeigt, ähnlich wie bei einem Personalausweis. Gemäss der Covid-19-Verordnung dürfen diese Daten auch nicht für andere Zwecke verarbeitet werden. Sie dürfen nur aufbewahrt werden, wenn dies zur «Gewährleistung der Zugangskontrolle» erforderlich ist, und müssen in diesem Fall spätestens zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung vernichtet werden.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass der Quellcode des Covid-Zertifikatssystems öffentlich ist. Er kann auf der Plattform Github aufgerufen werden, wodurch Bürger:innen überprüfen können, welche Daten wo gespeichert sind.
Zusätzliche Legitimation erhält das System durch eine im Juni veröffentlichte Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschutz-Beauftragten. Darin steht, dass das Covid-Zertifikat die «wesentlichen Anforderungen der Datenschutz-Aufsicht» erfülle.
3) Geimpfte sind genauso ansteckend wie Ungeimpfte. → FALSCH
Laut Gegnerschaft des Covid-Gesetzes kann der Impfstoff nicht verhindern, dass «Menschen krank werden und das Virus übertragen». Am 12. Oktober behauptete die «Verfassungsfreunde»-Sprecherin Agnès Aedo, dass Geimpfte und Ungeimpfte gleichermassen ansteckend seien.
«Das ist völlig falsch», widerspricht der Epidemiologe Julien Riou. Der Forscher der Universität Bern zitiert eine aktuelle niederländische Studie, die als Vorabveröffentlichung auf der Plattform «medRxiv» verfügbar ist. Diese kommt zum Schluss, dass eine vollständig geimpfte Person, die mit der Delta-Variante infiziert wurde, eine um 63% geringere Wahrscheinlichkeit hat, das Virus auf ungeimpfte Personen zu übertragen.
Eine frühere Studie, die vom gleichen Team unter den gleichen Bedingungen durchgeführt wurde, errechnete für geimpfte und mit der Alpha-Variante infizierte Personen einen Rückgang der Ansteckungsgefahr um 73%.
Schuld an der Verwirrung ist vor allem ein Bericht des US-amerikanischen Center for Disease Control and Prevention (CDC) von Ende Juli, der geimpften und ungeimpften Personen eine ähnlich grosse Virenlast attestiert. Seither hat das CDC jedoch seine Angaben angepasst und auf Studien und Untersuchungen verwiesen, die einen raschen Rückgang der Virenlast bei geimpften Personen belegen.
Das sei wissenschaftlicher Konsens, sagt der Epidemiologe Antoine Flahault, Direktor des Instituts für globale Gesundheit an der Universität Genf. «Wir können klar nachweisen, dass die weniger geimpften Bevölkerungsgruppen, insbesondere in Osteuropa, viel stärker von Covid-19 betroffen sind», sagt er.
Die grosse Unbekannte sei nach wie vor das Ausmass des Nutzens einer Impfung in Bezug auf die Übertragung. Das sei schwer zu quantifizieren, sagt Flahaut. «Aber selbst eine Verringerung um 30% hätte enorme Auswirkungen auf den Kampf gegen die Pandemie.»
4) Die Covid-Gesetzesänderung vom 19. März 2021 gibt dem Bundesrat mehr Macht. → FALSCH
«Der Bundesrat ist ermächtigt, allein über die Verschärfung und Lockerung von Massnahmen zu entscheiden. Diese Ausweitung der Befugnisse bedeutet eine weitere Übertragung von Macht vom Parlament und dem Souverän auf die Regierung», sagte Josef Ender am 12. Oktober beim offiziellen Start der Kampagne der Covid-Gesetz-Gegnerschaft. Der Sprecher des Nein-Komitees verurteilte dies als «undemokratische und gefährliche» Entwicklung.
Das Gegenteil sei der Fall, sagen die Befürwortenden. Die am 20. März in Kraft getretenen Änderungen des Covid-Gesetzes würden den Handlungsspielraum der Regierung im Bereich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beschränkungen begrenzen.
Die Revision vom 19. März 2021 (Art. 1 Abs. 2bis) verpflichtet den Bundesrat neu, im Rahmen seiner Strategie dafür zu sorgen, dass das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben so wenig und so kurz wie möglich eingeschränkt wird.
Diese Anforderung war in der vorherigen Version nicht enthalten. Zu diesem Zweck müssten Bund und Kantone deshalb «die Möglichkeiten von Tests, Impfungen und des Contact-Tracings ausschöpfen», heisst es weiter.
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Das Parlament hat auch einen neuen Artikel 1a eingeführt, in dem die Kriterien und Referenzwerte für Beschränkungen und Erleichterungen festgelegt werden. Der Bundesrat solle nicht nur die epidemiologische Situation, sondern auch die «wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen» berücksichtigen, heisst es neu in der Verordnung.
Der Bundesrat stützt sich bei der Einschränkung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aktivitäten nicht auf das Covid-, sondern auf das Epidemiengesetz, das 2013 von 60% der Schweizer Bevölkerung angenommen wurde.
5) Der Bundesrat hat sein Versprechen, alle Beschränkungen aus der Normalisierungsphase aufzuheben, nicht eingehalten. → TEILWEISE WAHR
«Der Bundesrat hätte gemäss seinen eigenen Plänen längst alle Massnahmen aufheben müssen, hat aber genau das Gegenteil getan: Mit der Verlängerung der Covid-Zertifikatspflicht hat er das Massnahmenpaket massiv verschärft», prangerte SVP-Präsident Marco Chiesa in einer Stellungnahme vom 15. Oktober an. Drei Tage zuvor hatte sich der Sprecher des Nein-Komitees ähnlich geäussert und die Regierung beschuldigt, ihre «Versprechen» nicht zu halten.
Die Gegner des Covid-Gesetzes verweisen auf die am 21. April vorgestellte Strategie zum Ausstieg aus der Krise – das berühmte Drei-Phasen-Modell (Schutz, Stabilisierung, Normalisierung). Mit Beginn der Normalisierungsphase, also wenn alle Erwachsenen, die sich impfen lassen wollen, vollständig geimpft sind, sind laut dem Bundesrat «gesellschaftliche und wirtschaftliche Beschränkungen nicht mehr gerechtfertigt». Die verbleibenden Massnahmen sollten daher schrittweise aufgehoben werden, «auch wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung wider Erwarten gering bleibt».
>> In diesem Video finden Sie die wichtigsten Argumente für und gegen das Covid-Gesetz:
Die Mitte September in Kraft getretene Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht scheint die Kritik der Gegnerschaft zu bestätigen. Zu jenem Zeitpunkt hatte die Normalisierungsphase bereits begonnen.
Der Bundesrat hatte sich aber ein Hintertürchen eingerichtet, indem er sich das Recht vorbehielt, «gewisse Massnahmen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder wieder einzuführen», falls sich die Epidemie verstärken und das Gesundheitssystem überlasten würde. Und er hatte die Bedingung gestellt, dass diese Massnahmen nur für Personen gelten sollen, die kein Covid-Zertifikat besitzen.
Die Frage ist, ob zum Zeitpunkt der Ankündigung der Verlängerung der Zertifikatspflicht am 8. September zu befürchten war, dass die Krankenhäuser überfordert sein würden. Der Bundesrat erwähnte diese Befürchtung ausdrücklich und verwies auf eine «angespannte» Lage in den Spitälern sowie eine «sehr hohe» Belegung der Intensivbetten.
Mit dem Beginn der kälteren Jahreszeit sei ein starker Anstieg der Spitaleinweisungen und eine daraus resultierende Überlastung der Krankenhäuser nicht auszuschliessen, hielt er fest.
Am 8. September wurden sehr viele Covid-Patienten und Patientinnen auf einer Intensivstation in der Schweiz behandelt (292 Personen). In jener Woche wurden auch die meisten Fälle (18’381) und die meisten Todesfälle (54 Personen) seit dem Sommer verzeichnet.
Seit dem 8. September ist die Zahl der Ansteckungen auch in der Schweiz explodiert. Unser tägliches Update mit der wichtigen Sieben-Tage-Inzidenz finden Sie hier:
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Im Gegensatz dazu war die Zahl der neuen Krankenhauseinweisungen (50 pro Tag) seit dem Höchststand am 20. August (76 pro Tag) stetig zurückgegangen, ebenso die Rate der positiven Tests (9,77% gegenüber 18,33% am 16. August). Der gleitende Durchschnitt der Zahl der neuen Fälle war ebenfalls rückläufig (2633 Fälle pro Tag), wobei der Wende einige Tage früher gekommen war (5. September: 2769 Fälle pro Tag).
(Übertragung aus dem Französischen: Christoph Kummer)
(Übertragung aus dem Französischen: Christoph Kummer)
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