Deutsch-Schweizer Fluglärmstreit im Wahlkampf
Während süddeutsche Politiker gegen den Fluglärm-Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland Wahlkampf machen, hoffen die deutsche Regierung und die Schweiz, diesen nach der Bundestagswahl doch noch zu retten. Aber wird die Wahl die Lage ändern?
«Nicht nur in Hohentengen und im Landkreis Waldshut leiden die Menschen unter der Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich-Kloten. Mein Ziel ist es, für eine deutliche Entlastung weiter zu kämpfen.»
Wahlkampf in Deutschland. Thomas Dörflinger, Abgeordneter im Deutschen Bundestag, wirbt für sich in einem Videoclip. Die Bekämpfung des Fluglärms von jenseits der Grenze ist das erste, was der Kandidat der Christlich Demokratischen Union (CDU) den Wählern verspricht.
Waldshut liegt an der Grenze zur Schweiz, in Südbaden, Bundesland Baden-Württemberg. Die Südbadener sind am stärksten vom Fluglärm aus Zürich betroffen. In der Region ist der Lärm, anders als sonst wo in Deutschland, ein Wahlkampfthema.
«Staatsvertrag für tot erklären»
«Ohne die SPD hätten die Menschen heute keine Entlastung vor Fluglärm», kontert Rita Schwarzelühr-Sutter von den Sozialdemokraten. Wie Dörflinger möchte sie am 22. September wiedergewählt werden und für weitere vier Jahre als Abgeordnete des Wahlkreises Lauchringen in den Bundestag einziehen.
Auch Lauchringen liegt in Südbaden. Und genau wie Thomas Dörflinger ist Rita Schwarzelühr-Sutter eine engagierte Gegnerin des Fluglärm-Staatsvertrags, den der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer im Sommer 2012 mit seiner Schweizer Amtskollegin Doris Leuthard ausgehandelt hat.
«Wer es mit dem Schutz der Bevölkerung ernst meint, muss jetzt von Verkehrsminister Peter Ramsauer fordern, den Staatsvertrag zum Flughafen Zürich für tot zu erklären», schreibt die Sozialdemokratin auf ihrer Website.
Dem Flughafen Zürich hat sie dort eine eigene Rubrik gewidmet. An die Adresse der CDU gerichtet ist zu lesen: «Die CDU-Abgeordneten aus Baden-Württemberg sollen jetzt, statt weiter Briefe an das Bundesverkehrsministerium zu schicken, mit ihrer Regierung mal Tacheles reden und das Ende des Staatsvertrags fordern.»
Keine Chance im Parlament
Eigentilich sind sich von Südbaden bis hinauf in den baden-württembergischen Ladtag alle einig: Der Staatsvertrag bleibe in wichtigen Punkten unklar und gehe nicht weit genug, sagen Vertreter aller vier im Landtag vertretenen Parteien im Schulterschluss mit den örtlichen Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm.
Vom Vertrag in seiner derzeitigen Form befürchten alle eher mehr als weniger Lärmbelastung für die Süddeutschen. Parteiübergreifend fordern die Vertreter der Region, weitreren Verhandlungen die sogenannte «Stuttgarter Erklärung» zugrunde zu legen und dringen unter anderem darauf, dass Flughöhen und Flugrouten festgeschrieben sowie die An- und Abflüge über deutschem Gebiet zahlenmässig begrenzt werden.
Die breite und heftige Kritik der Region hatte dazu geführt, dass Verkehrsminister Ramsauer den Staatsvertrag Ende 2012 auf Eis legte. Offene Fragen sollten mit Vertretern der Region geklärt werden, hiess es damals. Doch nachdem das Schweizer Parlament den Vertrag im Frühling ratifiziert hat, geben ihm seine Kritiker keine Chance mehr, da Vertragsänderungen nun ausgeschlossen sind.
In der aktuellen Legislaturperiode hätte der Vertrag tatsächlich keine Chance gehabt, von einer Mehrheit der Abgeordneten der schwarz-gelben Regierungskoalition ratifiziert zu werden, denn die CDU-Abgeordneten aus Baden-Württemberg stellen innherhalb der CDU-Fraktion die zahlenmässig grösste Gruppe dar. Die Abgeordneten von SPD und Grünen sind ohnehin gegen das Abkommen.
Seit dem Jahr 2000 diskutieren die Schweiz und Deutschland auf höchster politischer Ebene über Lärm von Flugzeugen, die beim Anflug auf den Flughafen Zürich-Kloten Süddeutschland überfliegen. Bewohner von mehreren Gemeinden in Süddeutschland hatten seit 1984protestiert, weil sie sich durch den Lärm belästigt fühlten.
2001 unterzeichnen der damalige Schweizer Verkehrsminister Moritz Leuenberger und sein deutscher Amtskollege Kurt Bodewig einen Staatsvertrag zur Lösung des Streits. Doch das Schweizer Parlament lehnt den Vertrag ab.
Als Antwort erlässt Berlin eine einseitige Flugverkehrs-Verordnung. Darin ist eine Einschränkung der Landeanflüge über süddeutschem Gebiet festgeschrieben. Klagen der Schweiz gegen das einseitig erlassene Regime werden vom Gericht der Europäischen Union (EU) abgewiesen.
2010 kommt wieder Bewegung in den Fluglärmstreit, doch erst 2012 rückt eine Lösung im jahrzehntelangen Disput näher: Im Juli einigen sich die Delegationen der Schweiz und Deutschlands auf die Eckdaten eines neuen Staatsvertrags
Heftige Kritik in Deutschland führt aber dazu, dass der deutsche Verkehrsminister den Staatsvertrag Ende 2012 auf die lange Bank schiebt. In der Schweiz allerdings wird das Abkommen angenommen: Im März 2013 ratifiziert der Ständerat den Vertrag, im Juni der Nationalrat.
Nacht- und Nebel-Aktion nach der Wahl?
Sowohl die deutsche Bundesregierung als auch die Schweiz halten dennoch am Staatsvertrag fest. Wie die Schweiz setzt Ramsauer, der gern wieder Verkehrsminister werden würde, auf die Zeit nach der Wahl, um den Staatsvertrag doch noch zu retten. Neuverhandlungen schliessen beide Seiten aus. Präzisierungen einzelner Punkte wollen sie allenfalls über zusätzliche Protokollnotizen rechtsverbindlich festschreiben.
«Es geht nicht nur um Präzisierungen, sondern um Veränderungen», sagt indes Thomas Dörflinger gegenüber swissinfo.ch. «Die Fragen Flughöhen, Flugbewegungen, Flugrouten und gekröpfter Nordanflug müssen völkerrechtlich verbindlich geklärt werden. Das ist über eine Präzisierung nicht zu leisten.» Er bekräftigt: «Wenn sich am Vertrag nichts ändert, bleibt seine Ratifizierung auch nach der Bundestagswahl ausgeschlossen.»
SPD-Frau Schwarzelühr-Sutter traut dem jedoch nicht. «Wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament nicht ändern, wovon die CDU ja ausgeht, stellt sich die Frage, warum sie den Staatsvertrag nicht jetzt schon für nichtig erklärt», sagt sie gegenüber swissinfo.ch. Dies sei umso unverständlicher, als dass die Schweiz klipp und klar gesagt habe, dass sie nicht nachverhandle.
Die Abgeordnete befürchtet, dass der Staatsvertrag nach der Wahl in einer «Nacht-und Nebel-Aktion» doch noch ratifiziert wird. «Nach der Bundestagswahl werden neue Abgeordnete im Parlament und in den Ausschüssen sitzen. Sobald das Parlament konstituiert ist, kann der Staatsvertrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht und in wenigen Wochen beschlossen werden. Das hat einen gewissen Überrumpelungseffekt», so Schwarzelühr-Sutter.
Aus der Antwort des freisinnigen Verkehrsstaatssekretärs Jan Mücke auf eine Anfrage der Grünen im deutschen Bundestag zum Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz, Juli 2013:
«Die Schweiz hat sich bereit erklärt, möglicherweise unterschiedliche Interpretationen einzelner Regelungen des Staatsvertrages mit Deutschland zu erörtern und ein entsprechendes gemeinsames Verständnis in völkerrechtlich verbindlicher Form niederzulegen. […] Ein Zeitplan für eine Ratifizierung des Vertrages in Deutschland kann derzeit nicht aufgestellt werden.»
«Ziel der Bundesregierung bleibt es, mit dem Staatsvertrag zum Flughafen Zürich eine seit vielen Jahren bestehende bilaterale Streitfrage postitiv und im Sinne der vorhandenen guten nachbarschaftlichen Beziehungen zu lösen.»
Streit geht weiter – egal, wie Wahl ausgeht
Ähnliche Befürchtungen hegt auch die Bürgerinitiative «Schwarzwald Baar Kreis gegen Zürcher Flugverkehrsbelastung». Sie spricht von einer «Verschleppungstaktik der Bundesregierung».
Für eine Anfrage von swissinfo.ch stand der Vertreter der Initiative jedoch nicht zur Verfügung. Schweizer Medien gebe er grundsätzlich keinerlei Auskünfte, hiess es. Der Fluglärmstreit wird Deutschland und die Schweiz wohl noch längere Zeit beschäftigen.
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