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Die 11. AHV-Revision ist gescheitert

Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ist vorerst gescheitert. Keystone

Der Nationalrat hat am Freitag die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung beerdigt. Bei der Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre und bei der Frühpensionierung für Menschen mit niedrigen Einkommen wurde kein Konsens gefunden.

Wie in den anderen Industrieländern setzt die zunehmende Alterung der Schweizer Bevölkerung die Renten im Land unter Druck.

Nun heisst das Motto: Nachhaltigkeit des Systems und damit Geld sparen.

Die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sah eine Reihe von Massnahmen vor, um Einsparungen in der Höhe von rund einer Milliarde Franken pro Jahr zu erreichen.

Die wichtigste war die Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Damit hätten sich 800 Millionen Franken einsparen lassen.

Linke verlangt Kompensation

Das politisch linke Lager konnte sich mit dieser Erhöhung nicht anfreunden. Seiner Ansicht nach besitzt die Einführung desselben Rentenalters keine Dringlichkeit, da die Gleichstellung der Geschlechter in vielen anderen Bereichen noch nicht erreicht sei, namentlich bei den Gehältern.

Zwar stemmt sich die Linke nicht prinzipiell gegen einen Anstieg. Sie verlangt aber einen Ausgleich für das «Opfer» der Frauen und nennt einen anderen Punkt, der ihr sehr am Herzen liegt – die flexible Pensionierung von Menschen mit niedrigen Einkommen.

Sie erinnert daran, dass die Lebenserwartung für Menschen mit Berufen, die körperlich sehr hart arbeiten, geringer ist. Deshalb sei es wichtig, dass diese früher in den Ruhestand treten könnten.

Wer jedoch früher aus dem Erwerbsleben scheidet, muss auch mit einer kleineren Rente rechnen. Die meisten Berufe, die einen vorzeitigen Ruhestand brauchen, sind schlechter bezahlt.

Aus diesem Grund können betroffene Arbeitnehmer oft aus finanziellen Gründen nicht vorzeitig in Rente gehen. Die Linke verlangte deshalb finanzielle Anstrengungen, um diese Situation zu entschärfen.

Bereits im Jahr 2003 hatte das Parlament einen ersten Entwurf für die 11. AHV-Revision gutgeheissen, der das Rentenalter für Frauen anheben wollte. Die Linke war schon damals der Überzeugung, dass die Vorruhestandsregelungen nicht genügten und ergriff das Referendum. Das Volk gab ihr recht und wies im Mai 2004 die Revision mit einem Nein-Anteil von 68% der Stimmen zurück.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Verpasster Kompromiss

Sechs Jahre später hat sich die Situation praktisch nicht verändert: Um eine Blockade wie 2004 zu vermeiden, hat das Departement des Innern vorgeschlagen, 400 Mio. Franken (die Hälfte, der Einsparungen, die bei einem Frauenrentenalter von 65 erzielt worden wären), während 10 Jahren zur Vorruhestands-Finanzierung einzusetzen. Diese Lösung fand ursprünglich in beiden Parlamentskammern Zustimmung.

Letztlich konnte dieses als Kompromisslösung vorgelegte Projekt doch nicht überzeugen. Der Linken erschien es vollkommen unzureichend. Sie verlangte, dass die ganzen 800 Mio. Franken Einsparungen für die die Finanzierung des Vorruhestands einzusetzen seien.

Am anderen Ende des politischen Spektrums hat das Projekt auch die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) nicht überzeugt: Sie war der Ansicht, die eingesparten 800 Mio. Franken sollten in erster Linie zur Sicherung der finanziellen Zukunft der AHV verwendet werden und nicht für den weiteren Ausbau dieser ihrer Ansicht bereits jetzt gefährdeten Sozialversicherung.

In der Schlussabstimmung vom Freitag hatte deshalb diese «unheilige Allianz» der Linken und der konservativen Rechten keine Schwierigkeiten, die 11. AHV-Revision entgleisen zu lassen. Sie wurde klar mit 118 gegen 72 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass diese Links-Rechts-Allianz Erfolg hat. Sie hat auch schon zur Verweigerung militärischer Mittel geführt.

Konsultationsverfahren

Nach dem negativen Votum des Nationalrats hat Innenminister Didier Burkhalter angekündigt, rasch neue Reformprojekte für die AHV-Revision vorzulegen.

Er favorisiert die Ergreifung technischer Massnahmen, welche die Versicherung kurz bis mittelfristig entlasteten.

Bereits wurden mehrere Konsultationsverfahren zur Abtastung der Stimmung durchgeführt, besonders unter den politischen Parteien und den Sozialpartnern.

Aber angesichts der Komplexität des Problems sowie der politischen und finanziellen Folgen ist eines ziemlich sicher: Die Frauen können wohl noch einige Jahre von ihrem tieferen Pensionsalter profitieren.

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Vernehmlassung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Vernehmlassung oder das Vernehmlassungsverfahren ist die Konsultation von betroffenen und interessierten Kreisen (auch Mitwirkungsverfahren). Sie ist eine wichtige Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bei der Vorbereitung wichtiger Gesetze und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zur Stellungnahme eingeladen.

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Das schweizerische Rentensystem ist auf drei Säulen aufgebaut.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die erste Säule. Sie ist eine obligatorische Versicherung für alle und soll die grundlegendsten Lebensbedürfnisse im Alter decken.

Finanziert wird sie durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge (4,2% des Gehalts) und durch öffentliche Mittel. Es ist ein Umlageverfahren, das heisst, alle Versicherten finanzieren einen Fond, dessen Mittel dann verteilt werden.

Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule. Es handelt sich um eine obligatorische Versicherung für Angestellte. Sie wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (7 bis 18% des Gehalts in Abhängigkeit vom Alter) finanziert.

Die zweite Säule ist als Kapitaldeckungsverfahren konstruiert. So äuffnet der Versicherte ein obligatorisches Vermögen an, das ihm bei Erreichung des Rentenalters als Summe oder Rente ausbezahlt wird.

Die individuelle Vorsorge, eine Form von Bank- oder Versicherungssparen, das steuerlich abziehbar ist, bildet die dritte Säule. Der angesparte Betrag wird auf den Beginn des Rentenalters ausbezahlt.

Mit der 1 und 2. Säule zusammen sollen rund 60% des letzten Salärs abgedeckt sein. Die dritte Säule dient zur Ergänzung und zur Erhaltung des Lebensstandards

(Übertragung aus dem Französischen: Etienne Strebel)

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