Die 5. Schweiz lanciert ihr Manifest für die Wahlen 2015
Der Auslandschweizerrat hat einstimmig das Wahlmanifest 2015 verabschiedet. Es umfasst acht Forderungen der Auslandschweizer an die Adresse der Parteien. An der Sitzung gab Präsident Jacques-Simon Eggly seinen Rücktritt auf August 2015 bekannt. Nachfolger wird der bisherige Vize Remo Gysin.
Nach acht Jahren an der Spitze des Auslandschweizerrates wolle er sein Amt turnusgemäss dem Vizepräsidenten übergeben, sagt Eggly gegenüber swissinfo.ch. Ein Grund sei auch der Wechsel von einem frankophonen zu einem deutschsprachigen Präsidenten gewesen.
Der Romand räumt ein, dass es im Vorstand einen gewissen Druck gegeben habe, dass der Rat und mit ihm die Auslandschweizer Organisation ASOExterner Link von einem Vertreter einer andern Landessprache präsidiert werde. «Schlussendlich lag der Entscheid aber bei mir», so Eggly.
Ein Basler als Nachfolger
Dass das Auslandschweizergesetz im kommenden Herbst in Kraft tritt, wertet Eggly als Erfolg seiner Amtszeit. «Das ist auch ein Erfolg unseres Lobbyings.» Für die Zukunft hofft er sich, dass innerhalb des ASO-Vorstandes weiterhin alle grossen Parteien vertreten sind und dass es gleichzeitig nicht zu einer Verpolitisierung des Gremiums komme. Denn das würde seiner Ansicht nach der Sache der Auslandschweizer schaden.
Sein designierter Nachfolger und bisherige Vizepräsident, der ehemalige Basler Nationalrat und Regierungsrat Remo Gysin, wird aller Voraussicht nach an der Sitzung des Auslandschweizerrates im August in Genf gewählt werden.
E-Voting: noch nicht am Ziel
Einstimmig hat der Rat das Wahlmanifest 2015 verabschiedet, also die Liste der Anliegen und Ziele der ASO an die Adresse der politischen Parteien und ihre Akteure. Das Manifest umfasst acht thematische Punkte.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Forderungen der 5. Schweiz um Anliegen, die den Auslandschweizerrat seit Jahren beschäftigen und die bereits Gegenstand von mehreren Resolutionen waren.
SAT Access wird teurer
Per 1. Januar 2015 traten Präzisierungen und Änderungen im EU-Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Dies führte dazu, dass die Kartenausgabe und Distributionsleistungen von sat access neu unter die Mehrwertsteuerpflicht im jeweiligen EU-Nutzungsland fallen.
Deshalb werden ab sofort neben der Einmalgebühr beim Bezug der Karte (gemäss aktueller Preisliste) und dem jährlichen Distributionsbeitrag in der Höhe von CHF 120 auch der im jeweiligen Nutzungsland geltende Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.
Quelle: SRG SSR
An erster Stelle steht die Erleichterung der Ausübung der politischen Rechte durch die im Ausland lebenden Schweizer, also eine «rasche, gross angelegte Einführung» des E-Voting.
In diesem Bereich sind in den vergangenen Jahren bereits grosse Fortschritte realisiert worden. So werden die Auslandschweizer aus 14 Kantonen – und damit eine Mehrheit – bei den nationalen Wahlen im Herbst 2015 elektronisch wählen können. Ziel der ASO bleibt jedoch die flachendeckende Einführung für alle Auslandschweizer.
Das Kreuz mit den Banken
Weitere Forderungen sind die Beibehaltung der Bankbeziehungen mit einer Bank im Inland, der Ausbau des Netzes der Schweizer Schulen im Ausland, ein Stopp beim Abbau der konsularischen Dienste und eine intensivere Kommunikation mit den Auslandschweizern.
Die Schwierigkeiten der Auslandschweizer, ihre Bankbeziehungen in der Schweiz aufrecht zu erhalten, sind ein Dauerbrenner im Rat. In den vergangenen Jahren sahen sich viele im Ausland lebenden Schweizer mit Kontokündigungen oder mit einer drastischen Erhöhung der Bankspesen konfrontiert.
Mit einer Motion wollte SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel, der auch Mitglied des Auslandschweizerrates ist, erreichen, dass die Tochtergesellschaft der Post, Postfinance, vom Bund vom Bund vom Bund verpflichtet wird, die Grundversorgung für Auslandschweizer zu garantieren. Der Nationalrat hat die Motion im vergangenen September zwar gutgeheissen, doch vor wenigen Tagen ist sie im Ständerat gescheitert.
Bundesrat nicht begeistert
Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen und seine ablehnende Haltung damit begründet, dass das Postgesetz den Auftrag für Postfinance regle, die Grundversorgung für Auslandschweizer dort jedoch nicht festgeschrieben sei.
Zudem wäre eine Ausweitung des Grundversorgungsauftrages insbesondere aufgrund der Geldwäschereivorgaben mit grossem Aufwand verbunden. Die Postfinance müsste laut dem Bundesrat nicht nur die Geldwäschereivorgaben einhalten, sondern auch die unterschiedlichen Rechtsordnungen von etwa 200 Ländern prüfen und allenfalls ihre Angebote an die verschiedenen Vorgaben anpassen.
Allerdings bietet Postfinance den Auslandschweizern seit einiger Zeit freiwillig ein Basiskonto für den reinen Zahlungsverkehr an. Bereits 26’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer machen von diesem Angebot Gebrauch, wie Roland Büchel vor dem Auslandschweizerrat ausführte. Daneben bieten auch die Neue Helvetische Bank, die Valiant-Bank und die Migros Bank den Auslandschweizern ihre Dienste an. Büchel zeigte sich zuversichtlich, dass weitere Banken dem Beispiel folgen werden.
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