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Die Millionen-Erbschaften im Visier der Linken

In der Schweiz besitzen rund zwei Prozent der Bevölkerung mehr als zwei Millionen Franken. Keystone

Mit einer neuen Steuer, die auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken abzielt, will die Linke den Reichtum neu verteilen und die Finanzierung des stattlichen Rentensystems AHV sichern. Die Initiative, über die am 14. Juni abgestimmt wird, wird von den Mitte- und Rechts-Parteien bekämpft. Für sie würde die neue Steuer die Steuerlast erhöhen und das Überleben von vielen Unternehmen gefährden.

In der Schweiz befindet sich der Reichtum immer mehr in den Händen von wenigen Personen. Laut Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV besass 1990 1% der reichsten Steuerpflichtigen 30% des nationalen Nettovermögens. Heute besitzen diese sogar mehr als 40%. Wenn man bedenkt, dass diese Steuerzahler sich bei der «Steueroptimierung» gut auskennen, ist es gut möglich, dass der Prozentsatz noch höher liegt.

Um der Konzentration von Vermögen Einhalt zu bieten, lanciert die Linke seit geraumer Zeit Volksinitiativen, die die Lohnungleichheit reduzieren oder zu einer besseren Steuergerechtigkeit führen soll. In den letzten zwei Jahren hat das Schweizer Stimmvolk über drei Vorschläge abgestimmt, die alle abgelehnt wurden: die «1:12 Initiative für gerechte Löhne”, die «Mindestlohninitiative» und die Volksinitiative «Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre».

Mit der Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV»Externer Link schlagen die Linksparteien und die Gewerkschaften eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor, um die Neuverteilung des Reichtums in der Schweiz zu verbessern. Heute unterliegt diese Steuer der Hoheit der Kantone, jeder Kanton verfügt über eigene Regeln, was den Steuersatz und die besteuerten Personen anbelangt.

Eine gerechte und liberale Steuer

Die Initiative verlangt, dass der Bund künftig das Recht hat, diese Steuer zu erheben. Besteuert werden nur Erbschaften und Schenkungen über 2 Millionen Franken. Der Steuersatz beträgt 20%. Nicht besteuert werden die Ehegatten oder die eingetragenen Partner, jedoch die direkten Nachkommen.

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Der Steuerertrag – geschätzt auf 3 Milliarden Franken – würde zu zwei Drittel dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) zukommen, ein Drittel erhielten die Kantone. Damit könnten sie den Ausfall ihrer Erbschaftssteuer kompensieren, der sich auf einen Gesamtertrag von rund einer Milliarde jährlich beläuft. Bei den Schenkungen würde die Steuer rückwirkend auf den 1.Januar 2012 erhoben. Damit soll vor Inkrafttreten (der Steuer) Steuerflucht vermieden werden.

Für die Linke ist die neue Steuer nicht nur gerecht, sondern sie entspricht auch den liberalen Prinzipien, die besagen, dass es gerechter ist, eine Erbschaft zu besteuern als die Arbeit und die Früchte des eigenen Verdienstes. Wer erbt, hat in der Tat keinen Verdienst, sondern profitiert einzig vom Glück, in eine reiche Familie geboren zu sein. Nach Ansicht der Initianten werden die Einkünfte aus dieser Steuer in den nächsten Jahrzehnten – gerade mit Blick auf die Überalterung der Bevölkerung – zur Lösung der Finanzierungsprobleme der AHV beitragen.

Die Erbschaftssteuer-Reform

Unterstützt von der Sozialdemokratischen Partei, den Grünen, der Evangelischen Volkspartei und den wichtigsten Gewerkschaften, will die Initiative  «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV” die Erbschafts- und Schenkungssteuer reformieren und die Kompetenz der Kantone dem Bund übertragen.

Die neue nationale Steuer zu einem Steuersatz von 20% würde nur auf Erbschaften und Schenkungen erhoben, die über zwei Millionen Franken betragen. Für Familienunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die während mindestens zehn Jahren weitergeführt werden, ist eine Reduktion des Steuersatzes vorgesehen.

Teile des Nachlasses und Zuwendungen an Ehepartner/registrierte Partner, sowie Geschenke bis zu 20’000 Franken sind steuerfrei.

Zwei Drittel des Ertrags aus der neuen Steuer erhält der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), ein Drittel die Kantone. Aktuell erheben alle Kantone, ausser Schwyz, eine Erbschaftssteuer. 

Angriff auf die Souveränität der Kantone

Die Initiative wird von der Regierung bekämpft. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer (Mwst) um 2% will sie die künftige Finanzierung der AHV im Rahmen einer umfassenden Reform der Altersvorsorge sichern. Nach Ansicht des Bundesrats würde das Projekt der Linken für viele Erben eine Steuererhöhung bedeuten, da aktuell nur gerade drei Kantone die direkten Nachkommen besteuern, was wiederum dazu führen könnte, dass die reichen Steuerzahler die Schweiz verlassen würden.

Die Regierung – unterstützt von den kantonalen Finanzdirektoren – ist dagegen, dass die Kompetenz dem Bund übertragen würde, was eine Einmischung in die Souveränität der Kantone bedeuten und die Möglichkeit der steuerlichen Konkurrenz der Kantone innerhalb des Landes schmälern würde. Der Bundesrat rechnet zudem damit, dass unter dem Strich die Kantone weniger Steuereinnahmen haben werden?

Diese Kritik wird von den Befürwortern der Initiative zurückgewiesen. «Der Vorschlag zielt in erster Linie auf die Finanzierung der AHV, sprich einer eidgenössischen Institution. Es scheint deshalb logisch, dass man ein eidgenössisches Finanzierungssystem berücksichtigt und nicht ein kantonales. Wenn bei einigen Kantonen die Einnahmen sinken, werden andere dafür mehr als heute erhalten”, bestätigt Jean Christophe Schwaab, Nationalrat der sozialdemokratischen Partei (SP).Er glaubt, dass weniger Konkurrenz in Steuerangelegenheiten dem ganzen Land nützen und es weniger «Steuertourismus» geben würde.

Gefährdete Familienunternehmen

Die Souveränität der Kantone in Steuerangelegenheiten wird auch von der bürgerlichen Mehrheit im Parlament, die sich gegen Initiative stellt, verteidigt. Die Vertreter der Mitte und der Rechten kritisieren das rückwirkende Inkrafttreten der Schenkungssteuer, was sie als rechtswidrig erachten. Ihrer Meinung nach ist der Vorschlag der Linken zudem ungerecht. Eine Person, die 1.99 Millionen erbt, würde keine Steuern bezahlen, während beispielsweise vier erbberechtigte Nachkommen, die 525 000 Franken aus einem Erbe von 2.1 Millionen Franken erhielten, besteuert würden.

Die Gegner gehen zudem davon aus, dass die neue Steuer die Steuerlast in der Schweiz erhöhen würde, dies zum Nachteil des ganzen Wirtschaftsstandorts. «Die Schweiz figuriert unter den wenigen Ländern in Europa, die eine Vermögenssteuer erheben. Wenn die Initiative vom Volk angenommen wird, müssen wir eine dreifache Besteuerung hinnehmen: die Einkommenssteuer, die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer”, erklärt Jean-François Rime, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Reichtum in den Händen weniger

Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung besitzen nur 2% der Steuerpflichtigen mehr als zwei Millionen Franken (die Pensionskassengelder nicht mitgerechnet).

Das reichste Prozent der Bevölkerung im Land besitzt heute rund 40% des gesamten Vermögens.

26% der Steuerpflichtigen haben überhaupt kein Vermögen und 56% besitzen weniger als 50’000 Franken. 

Für den Präsidenten des Gewerbeverbandes (sgv), der die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vertritt, gefährdet die Initiative die Zukunft von vielen Familienunternehmen. «Die Einführung einer Steuer mit einem Steuersatz von 20%, auch für die direkten Nachkommen, birgt das Risiko einer komplizierten Nachfolgeregelung für die Unternehmen. Um die Steuer bezahlen zu können, wären viele Erben gezwungen, das Unternehmen zu verkaufen oder für viele Jahre die Investitionen zurückzustellen”.

Schockierende Ungleichheit

Jean Christophe Schwaab verteidigt die Initiative: «Im Text steht klar, dass der Steuersatz von 20% reduziert wird für jene, die ein Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb erben und für mindestens zehn Jahre weiterführen. Der Betrag muss im Rahmen des angewendeten Gesetzes festgesetzt werden. Zu beachten gilt auch, dass, obwohl wenige Länder sowohl eine Vermögenssteuer wie auch eine Erbschaftssteuer erheben, die Steuerlast in der Schweiz eine der niedrigsten in Europa ist».

«Die Schweiz leidet unter einer wachsenden Ungleichheit, die längerfristig nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt beeinträchtigt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Ungleichheit ist doppelt schockierend in einem so reichen Land wie dem unsrigen, wo Leute, die arbeiten und Familien Sozialhilfe benötigen, um bis zum Monatsende durchzukommen. Die Initiative ist besonders gerecht, weil sie die Millionen-Erben besteuern und die AHV unterstützen will, die solideste soziale Institution der Schweiz”, so der SP-Nationalrat.

(Übertragen aus dem Italienischen von Christine Fuhrer)

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