Direkte Demokratie
Das politische System der Schweiz zeichnet sich durch eine sehr hohe Beteiligung der Bürger:innen aus. Mehr als die Hälfte aller nationalen Volksabstimmungen weltweit fanden in der Schweiz statt.
Das Schweizer Volk ist wie kein anderes an politischen Entscheidungen beteiligt: Es wird in der Regel viermal pro Jahr an die Urne gerufen, um über durchschnittlich 15 eidgenössische Vorlagen abzustimmen.
Zwischen 1900 und 2020 konnten die Schweizer Bürger:innen so an 621 Volksabstimmungen auf nationaler Ebene teilnehmen, was mehr als die Hälfte aller weltweit durchgeführten Abstimmungen entspricht. Viele weitere Abstimmungen finden auch auf kantonaler und kommunaler Ebene statt.
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Wer in der Schweiz wählen kann – und wer nicht
Abstimmen ist in der Schweiz nicht obligatorisch, ausser im Kanton Schaffhausen (die Geldstrafen sind allerdings sehr gering). Die Wahlbeteiligung bei eidgenössischen Abstimmungen betrug in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 45%.
Die Schweiz ist eigentlich eine Kombination aus direkter und repräsentativer Demokratie. Das Volk wählt die Mitglieder des Parlaments, die ihrerseits die Regierung ernennen und die Gesetze erlassen. Den Bürger:innen stehen jedoch verschiedene Instrumente zur Verfügung, um in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen.
Das obligatorische Referendum
Das obligatorische Verfassungsreferendum gibt es seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848. Bestimmte vom Parlament verabschiedete Erlasse werden automatisch dem Volk zur Abstimmung vorgelegt:
– Verfassungsänderungen;
– der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
– die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.
Um angenommen zu werden, benötigen diese Vorlagen die Stimmen einer Mehrheit des Volkes und einer Mehrheit der Kantone.
Zwischen 1848 und 2021 unterlagen 240 Erlasse dem obligatorischen Referendum und 174 wurden in Volksabstimmungen angenommen (72%).
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Explainer: Gibt es in der Schweiz keine politische Opposition?
Fakultatives Referendum
Seit 1874 kann jede:r ein Referendum gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz oder einen Bundesbeschluss ergreifen.
Wenn 50’000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürger:innen innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des betreffenden Erlasses gesammelt werden, findet eine nationale Volksabstimmung darüber statt. Ein Referendum ist auch dann gültig, wenn es von acht Kantonen unterstützt wird.
Seit Inkrafttreten des fakultativen Referendums wurden auf diese Weise rund 6 % der Parlamentsbeschlüsse einer Volksabstimmung unterzogen. Zwischen 1874 und 2021 musste das Volk über 200 umstrittene Vorlagen durch das fakultative Referendum abstimmen, 116 wurden angenommen (58%).
Die Existenz des fakultativen Referendums beeinflusst die Entscheidungen des Parlaments: Die Abgeordneten versuchen immer, den bestmöglichen Kompromiss zu finden, um eine Volksabstimmung zu vermeiden.
Eine Ablehnung durch das Volk bedeutet nicht, dass die Vorlage begraben ist, sondern dass sich Parlament und Regierung erneut an die Arbeit machen müssen, um eine akzeptablere Lösung zu finden.
Die Volksinitiative
Das Prinzip der Volksinitiative geht auf die Gründung des Bundesstaates zurück und ist einer der Grundpfeiler der direkten Demokratie in der Schweiz. Es ermöglicht dem Volk, eine vollständige oder teilweise Revision der Verfassung vorzuschlagen.
Um gültig zu sein, muss die Initiative innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürger:innen erhalten. Anschliessend kommt sie zur eidgenössischen Abstimmung.
Wenn eine Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung vom Volk angenommen wird, werden das gesamte Parlament und die Regierung in ausserordentlichen Wahlen neu gewählt.
Die neuen Behörden arbeiten einen Verfassungsentwurf aus und legen ihn erneut dem Urteil der Urne vor. Die einzige erfolgreiche Initiative dieser Art wurde 1935 von über 70% der (damals ausschliesslich männlichen) Wähler abgelehnt.
Wenn die Volksinitiative auf eine Teilrevision der Verfassung abzielt, prüft das Parlament zunächst deren Gültigkeit: Der Text muss die Einheit der Form und die Einheit der Materie gewähren und die Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts einhalten.
Der Bundesrat oder das Parlament haben die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zur Initiative vorzuschlagen, der zwei Formen annehmen kann:
– Direkter Gegenvorschlag: Er wird der Initiative in der Volksabstimmung direkt gegenübergestellt: Die Bürger:innen stimmen also sowohl über die Initiative als auch über den Gegenentwurf ab. Sie können beide annehmen und in einer Stichfrage angeben, welche Vorlage sie im Falle eines doppelten «Ja» bevorzugen.
– Indirekter Gegenvorschlag: Er ist eng mit der Initiative verknüpft, aber nicht gegen sie gerichtet. Oft handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der teilweise auf die Anliegen des Initiativkomitees eingeht. Das Parlament entscheidet, ob der Gegenvorschlag nur in Kraft tritt, wenn die Initiative zurückgezogen wird oder in einer Volksabstimmung abgelehnt wird, oder ob er auch dann in Kraft tritt, wenn die Initiative angenommen wird.
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Wenn die Initiative allgemein formuliert ist, kann das Parlament sie annehmen und einen Entwurf für eine Verfassungsänderung ausarbeiten, über den das Volk abstimmen kann, oder die Initiative ablehnen und sie unverändert dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Allgemein formulierte Initiativen sind sehr selten.
Eine Volksinitiative kann vom Initiativkomitee bis zu dem Tag zurückgezogen werden, an dem die Regierung den Termin für die Volksabstimmung festlegt. Diese muss spätestens 10 Monate nach dem Beschluss der Bundesversammlung stattfinden.
Um angenommen zu werden, muss eine Volksinitiative sowohl die Mehrheit des Volkes als auch die Mehrheit der Stände erhalten. Wenn das «Ja» überwiegt, muss das Parlament das nun in der Verfassung verankerte Anliegen mit einem Gesetz konkret umsetzen.
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Bis Ende 2021 wurden dem Volk insgesamt 226 Volksinitiativen vorgelegt. Nur 24 davon wurden angenommen (10%). Die am meisten unterstützte Initiative verlangte die Einführung eines Nationalfeiertags am 1. August. 1993 wurde sie mit über 83% der Stimmen angenommen.
Um die Merkmale der Schweizer Demokratie noch besser zu verstehen:
– Liste aller Volksinitiativen, die seit der Gründung des Bundesstaates lanciert wurden.Externer Link
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Stimmrecht für Ausländer:innen
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