Eidgenössische Wahlen: So wählen Sie ohne Kopfschmerzen
Am 22. Oktober wählen die Schweizer Wahlberechtigten im In- und Ausland ein neues Parlament. Dazu kann einfach eine vorgedruckte Liste unverändert in die Urne eingeworfen werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, seinen Wahlzettel durch Streichen, Kumulieren oder Panaschieren zu personalisieren. Wir helfen Ihnen mit einer kleinen Auffrischung.
Kein Grund zur Sorge: Das Ausfüllen einer Liste für die Nationalratswahlen ist keine Hexerei. Dennoch gibt es einige Feinheiten zu beachten, zumal solche Wahlen nur alle vier Jahre stattfinden.
Vorgedruckte Listen
Für die Wahl der Volkskammer erhalten Sie eine Reihe vorgedruckter Listen sowie eine leere Liste nach Hause geschickt. Die Anzahl der Listen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich: Es gibt eine Liste für jede politische Gruppierung, die in Ihrem Kanton für den Nationalrat kandidiert.
Jede vorgedruckte Liste beginnt mit einer Kopfzeile, die den Namen der einreichenden politischen Partei enthält. Um Verwechslungen zu vermeiden, ist jede Liste nummeriert.
Darunter folgt eine Reihe von Zeilen, die der Anzahl Sitze entspricht, die Ihrem Kanton aufgrund seiner Bevölkerungszahl im Nationalrat zustehen. Wenn Sie beispielsweise im Kanton Zürich wählen, enthält Ihre Liste 36 Zeilen, im Kanton Waadt 19, im Kanton Neuenburg vier und im Kanton Jura zwei.
Auf jeder vorgedruckten Liste steht der Name jeder Kandidatin oder jedes Kandidaten in einer Zeile. Oft gibt es so viele Namen wie Zeilen, aber das ist nicht immer der Fall. Es ist denkbar, dass eine sehr kleine Partei nicht über genügend Kandidatinnen und Kandidaten verfügt, um beispielsweise die 36 Zeilen eines Zürcher Wahlzettels zu füllen. Dann bleiben Zeilen leer.
Wenn Sie einen vorgedruckten Stimmzettel unverändert in die Wahlurne einwerfen oder einsenden, erhält die in der Kopfzeile genannte Partei alle Stimmen des Stimmzettels, also eine pro Zeile. Zudem erhält jede Kandidatin oder jeder Kandidat, deren oder dessen Name in einer Zeile steht, eine namentliche Stimme.
Bei der Auszählung der Stimmen bestimmt die Anzahl der auf eine Partei entfallenden StimmenExterner Link, wie viele Sitze dieser Partei zustehen. Diese Sitze werden dann den Kandidatinnen und Kandidaten zugeteilt, welche die meisten Stimmen erhalten haben.
Personalisieren Sie Ihre Wahl
Eine vorgedruckte und unveränderte Liste einzureichen, ist die einfachste Art, an der Wahl teilzunehmen. Das Wahlsystem ermöglicht es jedoch, den Wahlzettel persönlicher zu gestalten.
Wenn Ihnen eine Person auf einer Liste politisch nicht entspricht, können Sie deren Namen streichenExterner Link. Die Person, deren Name gestrichen wurde, erhält keine namentliche Stimme mehr, aber die leere Zeile bleibt jener Partei zugeordnet, die in der Kopfleiste der Liste steht.
Wenn Ihnen eine Persönlichkeit auf der Liste besonders gut entspricht, können Sie ihr bis zu zwei Namenstimmen geben. Das nennt man KumulierenExterner Link. Dazu schreiben Sie deren Namen handschriftlich ein zweites Mal in eine ursprünglich leere oder durch Streichung leer gewordene Zeile der Liste.
Es ist auch möglich, auf eine Liste Namen von Kandidierenden zu schreiben, die auf einer anderen Liste stehen. Das nennt man PanaschierenExterner Link. Der Name ist handschriftlich in eine ursprünglich leere oder durch Streichung leer gewordene Zeile der Liste einzutragen.
Es ist auch möglich, eigenhändig die leere Liste auszufüllen. Die Mindestvoraussetzung ist, dass Sie mindestens einen Namen in die Liste eintragen. Die leere Liste ist nur handschriftlich ausgefüllt gültig.
Beachten Sie auch die Kopfzeile der Liste: Wenn Sie dort den Namen einer Partei mit deren Nummer eintragen, werden die leeren Zeilen dieser Partei gutgeschrieben. Steht jedoch keine Partei in der Kopfzeile, so werden eventuell leer gelassene Zeilen nicht zugeordnet und gehen somit verloren.
Gefahr der Ungültigkeit
Es gibt einige Punkte, die beachtet werden müssen, damit ein Wahlzettel nicht für ungültig erklärt wird. Zunächst muss das offizielle Wahlmaterial verwendet werden. Änderungen müssen unbedingt handschriftlich vorgenommen werden. Beleidigungen oder nur Angaben, die eine Identifizierung der wählenden Person ermöglichen, sind ebenfalls Gründe, einen Wahlzettel ungültig zu erklären.
Achten Sie bei der Rücksendung des Stimmmaterials auf eine genügende Frankierung. Einige Kantone übernehmen das Porto, darunter etwa Genf, Zürich und Aargau. In vielen anderen Kantonen kann das Fehlen der Briefmarke zur Ungültigkeit des Wahlzettels führen, es sei denn, die Regelung wurde der Gemeinde überlassen und diese übernimmt die Frankierung.
Und der Ständerat?
Am 22. Oktober wählen die Wahlberechtigten auch die Mitglieder des Ständerats, der Kammer der Kantone.
Die Wahl des Nationalrats ist Sache des Bundes, deshalb gelten in der ganzen Schweiz die gleichen Regeln.
Die Wahl des Ständerats hingegen ist kantonal geregelt, weshalb es von Kanton zu Kanton kleine Unterschiede bei den Wahlterminen geben kann.
Im Grossen und Ganzen sind die Verfahren für die Wahl des grossen und der kleinen Parlamentskammer jedoch sehr ähnlich.
Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub
Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub
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