Das Ende des freien Personenverkehrs?
Die wählerstärkste Partei der Schweiz versucht ein weiteres Mal, den Zustrom von ausländischen Arbeitskräften zu bremsen: Mit ihrer "Begrenzungs-Initiative" fordert die SVP die Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU. Für die Regierung spielt die Partei mit dem Feuer.
Im Jahr 2020 wird das Schweizer Stimmvolk aufgefordert, über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative)»Externer Link abzustimmen. Nächste Woche debattiert das Parlament darüber. Innerhalb von 20 Jahren wird dies bereits das fünfte Mal sein, dass die umstrittene Frage des freien Personenverkehrs mit der Europäischen Union (EU) an die Schweizer Urnen kommt.
Im Jahr 2000 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten dem Abschluss der Bilateralen Abkommen IExterner Link zwischen Bern und Brüssel zu. Diese führten unter anderem die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU ein.
Im Jahr 2005 einigten sich die Schweizerinnen und Schweizer darauf, dieses gegenseitige Recht auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten und im Jahr 2009 auf die beiden neuen Mitglieder Bulgarien und Rumänien auszudehnen.
Warum eine neue Abstimmung über den freien Personenverkehr?
Nachdem sie die Vorschläge von Regierung und Parlament zur Stärkung der Beziehungen zur EU lange unterstützt hatten, stellten die Stimmberechtigten 2014 die Personenfreizügigkeit erstmals in Frage: Sie nahmen die von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) lancierte Masseneinwanderungs-InitiativeExterner Link an.
Dieser Text sah vor, dass der Bund die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer durch jährliche Obergrenzen und Quoten einschränkt. Diese sollten im Gesamtinteresse der Schweizer Wirtschaft und mit dem Grundsatz der Bevorzugung von Schweizer Arbeitnehmenden (Inländervorrang) festgelegt werden.
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Angesichts der Weigerung der EU, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln, wählten Regierung und Parlament 2016 eine EU-kompatible LösungExterner Link zur Umsetzung des in der Bundesverfassung verankerten Initiativtexts.
Die eingeführten Massnahmen legen weder Obergrenzen noch Quoten für die Einwanderung fest, sondern sehen lediglich vor, dass Arbeitgeber bei hoher Arbeitslosigkeit in bestimmten Sektoren oder Regionen verpflichtet sind, vor allem unter einheimischen Arbeitskräften neue Arbeitskräfte zu suchen.
Für die SVP war das eine Lösung «light», die dem Willen des Volks entgegenstehe. Im Januar letzten Jahres blies sie deshalb erneut zum Angriff und lancierte die Begrenzungs-Initiative. Unterstützt wurde sie dabei von der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS).
Dieser neue Text, der in einem halben Jahr von mehr als 120’000 Menschen unterzeichnet wurde, fordert ausdrücklich die rasche Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU.
Wie wird der freie Personenverkehr mit der EU gegenwärtig geregelt?
Mit dem Personenfreizügigkeits-AbkommenExterner Link, das seit 2002 in Kraft ist, können Schweizer und EU-Bürgerinnen und Bürger ihren Arbeits- oder Wohnort im Gebiet der Vertragsländer frei wählen.
Dieses Recht wird Personen gewährt, die einen Arbeitsvertrag haben oder selbständig sind, aber auch solchen, die nicht erwerbstätig sind, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung ihrer Bedürfnisse sowie über eine Krankenversicherung verfügen.
Um die Gleichbehandlung zu gewährleisten, ging die Einführung dieses Abkommens einher mit der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und der Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit.
Seit 2004 führt die Schweiz ihrerseits auch so genannte «flankierende Massnahmen» durch. Diese zielen darauf ab, die Einhaltung von Mindestarbeits-Bedingungen und Mindestlöhnen zu überprüfen. Damit soll das Dumping-Risiko für Arbeitnehmende und Unternehmen verringert werden.
Mit der Öffnung der Grenzen für EU-Beschäftigte begrenzte der Bund gleichzeitig die jährliche Anzahl der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Drittstaaten-Angehörige. Die Zulassung von Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und EFTA-Ländern ist auf Fachkräfte beschränkt, die dringend benötigt werden und deren langfristige berufliche und soziale Integration gesichert zu sein scheint.
Mit dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit mit der EU hat sich der Zustrom von europäischen Bürgerinnen und Bürgern vor allem in den Jahren nach der Wirtschaftskrise von 2008 deutlich erhöht. Seit 2013 sinkt deren Zahl wieder. Der aktuelle Wanderungssaldo liegt bei rund 30’000.
Was verlangt die Begrenzungs-Initiative?
Gemäss dem Text der SVP würde ein neuer Artikel 121b mit dem Titel «Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit» in die Bundesverfassung aufgenommen. Künftig soll die Schweiz autonom über die Einwanderung entscheiden, und es sollen keine neuen internationalen Verträge mehr abgeschlossen werden können, die ausländischen Staatsangehörigen die Personenfreizügigkeit gewähren.
Zudem soll der Bund mit der EU Verhandlungen führen, um sicherzustellen, dass das geltende Abkommen über die Freizügigkeit spätestens 12 Monate nach einer Annahme des neuen Verfassungsartikels durch das Volk und die Kantone erlischt. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, soll die Regierung den Vertrag innerhalb von 30 Tagen kündigen.
Warum will die SVP die Personenfreizügigkeit beenden?
Für die rechtskonservative Partei trägt der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb des EU-Binnenmarkts zum Wohlstand in Europa bei. Die Personenfreizügigkeit hingegen wirke sich nur nachteilig auf die Schweiz aus.
Seit dem Inkrafttreten des Abkommens mit der EU ist die Bevölkerung der Schweiz um mehr als eine Million Menschen gewachsen: Ende 2018 waren es fast 8,5 Millionen Menschen, davon 25,1% Ausländerinnen und Ausländer.
Nach Angaben der SVP ist die Schweiz nicht in der Lage, einen solchen Zustrom von Migrantinnen und Migranten sowie zunehmend mehr Grenzgänger – derzeit sind es 322’000 Personen – aufzunehmen.
Die Personenfreizügigkeit verringere die Beschäftigungsmöglichkeiten der einheimischen Bevölkerung, besonders der älteren Arbeitnehmenden, die ihren Arbeitsplatz an junge Ausländerinnen und Ausländer verlieren würden.
Der Wohnungsbau werde von Jahr zu Jahr knapper, während die Mieten und Immobilienpreise steigen. Die Landschaft werde zunehmend zubetoniert und die Infrastrukturen – Strassen, Züge, Schulen, usw. – seien immer öfter überlastet. Die Einwanderung belaste auch das Sozialsystem und führe zu zunehmender Kriminalität.
Die SVP ist der Ansicht, eine Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit würde Brüssel nicht dazu veranlassen, alle Bilateralen Abkommen I aufzuheben (diese sieben Verträge sind durch eine «Guillotine-Klausel» verbunden: Wenn ein Vertrag gekündigt wird, werden die anderen sechs innerhalb von sechs Monaten aufgehoben).
Die EU habe ein Interesse an der Aufrechterhaltung der anderen Abkommen, da die Schweiz für sie nach den Vereinigten Staaten und China der drittgrösste Exportmarkt ist. Die Bilateralen Abkommen I seien für die Schweiz jedoch nicht lebenswichtig, so die Partei.
Warum lehnt die Landesregierung (Bundesrat) die Begrenzungs-Initiative ab?
«Mit dieser Initiative spielt die SVP mit dem Feuer», sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Namen der Regierung im Juni. Eine Vision, die alle nationalen Parteien der Mitte und der Linken teilen. Für sie würde die Begrenzungs-Initiative die Beziehungen zur EU, dem wichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz, gefährden. Für die EU-Mitglieder kann die Schweiz ohne die Personenfreizügigkeit keinen Zugang zum europäischen Binnenmarkt haben.
Nach Ansicht der Regierung ist die Personenfreizügigkeit für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Sie ermögliche es Arbeitgebern, Fachkräfte aus europäischen Ländern schnell, flexibel und ohne Verwaltungsaufwand einzustellen. Das stärke die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft und garantiere Arbeitsplätze. Die Abschaffung der Freizügigkeit würde daher schwerwiegende Folgen nicht nur für den Wirtschaftsplatz, sondern auch für das Wissenschaftszentrum Schweiz haben.
Seit dem Inkrafttreten des Abkommens habe die Einwanderung nicht zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit – einer der niedrigsten in Europa – oder zur Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen geführt, betont der Bundesrat.
Die Schweiz werde auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, um ihr Arbeitskräfte-Potenzial zu erschliessen und den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung zu begegnen. Gemäss verschiedenen Studien würde das Bruttoinlandprodukt der Schweiz ohne die Bilateralen Abkommen I in weniger als 20 Jahren um 5-7% sinken.
Was wären die Folgen für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer?
Schweizer Staatsangehörige, die in EU-Ländern leben, gehören zu den ersten Nutzniessern des Personenfreizügigkeits-Abkommens. Es ermöglicht ihnen, sich überall ohne Hindernisse niederzulassen und zu arbeiten.
Wenn die SVP-Initiative angenommen wird, werden viele Schweizerinnen und Schweizer, die in diesen Ländern leben, ihre Rechte verlieren und es schwieriger haben, Zugang zum EU-Arbeitsmarkt zu erhalten.
(Übertragung aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)
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