Empörung über Geheimdeal mit China
Politikerinnen und Vertreter von NGOs reagieren empört über ein Abkommen zwischen Bern und Peking, das jüngst publik gemacht wurde. Demnach können chinesische Agenten Landsleute, die sich ohne legalen Status in der Schweiz aufhalten, ausfragen und im Hinblick auf deren Rückschaffung helfen. Das Abkommen erleichtere die Anwendung des Gesetzes, sagen Verteidiger.
«Soll es den Funktionären brutaler Diktaturen erlaubt sein, ihre Landsleute in der Schweiz zu jagen?» Die von der Organisation Notredroit.ch gestellte Frage bringt die Kontroverse auf den Punkt, die in der Schweiz entstanden ist.
Ausgelöst hatte sie die Enthüllung über ein bisher weitgehend unbekanntes bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und China, das die «NZZ am Sonntag»Externer Link (NZZaS) vor wenigen Tagen publik gemacht hatte.
Den Deal, der aus dem Dezember 2015 datiert, schlossen das schweizerische Staatssekretariat für Migration (SEM) und das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit ab. Das Abkommen räumt chinesischen Agenten das Recht zum Aufenthalt in der Schweiz ein. Dafür erhalten sie ein auf zwei Wochen befristetes Visum.
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Zurück nach China
Hier können sie Abklärungen über die Nationalität und die Identität chinesischer Staatsangehöriger vornehmen, die ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Schweiz sind. Ziel des Einsatzes der Chinesen auf Schweizer Boden ist die Unterstützung der Rückschaffung chinesischer Staatsbürger.
Gemäss Abkommen erfolgt die Einreise der chinesischen Beamten auf Einladung der Schweiz. Diese trägt auch die Kosten des Aufenthalts. Gemäss dem NZZaS Artikel ist es bisher nur zu einem Einsatz einer chinesischen Delegation in der Schweiz gekommen. Das war im Jahr 2016. Das Resultat war die Abschiebung von 13 Personen nach China.
Dass das Abkommen erst jetzt für Schlagzeilen sorgt, kommt daher, dass bisher kaum jemand davon wusste. Die Enthüllung erfolgt nur wenige Monate vor dem Auslaufen des Vertrags.
«Im Interesse der Schweiz»
Das SEM steht nun unter Erklärungsdruck. «Die Mitarbeitenden des chinesischen Ministeriums nehmen im SEM Befragungen von Personen vor, die rechtskräftig weggewiesen sind und die Schweiz verlassen müssen», schrieb Daniel Bach, Leiter der Kommunikation des SEM, an swissinfo.ch.
«Tatsache ist, dass Menschen, die legal ausgewiesen wurden und sich illegal in der Schweiz aufhalten, unser Land verlassen sollten. Die Alternative wäre, dass sie weiterhin hier leben – ohne jedes Aufenthaltsrecht».
Bach wies auch darauf hin, dass eine solche Zusammenarbeit im Bereich der Identifizierung sogar ohne eine solche formelle Vereinbarung möglich wäre. Als Rechtsgrundlage würden laut dem Sprecher das Asylgesetz und das Ausländer- und Integrationsgesetz ausreichen.
Das Einsatzgebiet der fremden Beamten sei klar definiert, sagt Bach: «Die Mitarbeitenden des chinesischen Ministeriums erhalten ausschliesslich Informationen, die dazu dienen, diese Identifikation vorzunehmen.» Dagegen erhielten sie keinerlei Informationen über allfällige Asyl- oder Strafverfahren. Auch würden sie nicht darüber unterrichtet, aus welchen Gründen die befragten Personen China verlassen hätten.
Abkommen über Hilfe bei Ausschaffungen hat Bern insgesamt mit rund 60 Staaten abgeschlossen.
Darunter sind neben China weitere Länder, in denen die Menschenrechte nicht eingehalten werden. Dazu zählen unter anderen die Türkei, Russland, die Philippinen oder Algerien.
Die meisten dieser Vereinbarungen sind Teil formeller Rückübernahmeabkommen. Aktuell hat die Schweiz 48 solche abgeschlossen. Einzelne dieser Abkommen sind gleichzeitig für mehrere Länder gültig.
Vor zehn Tagen musste sich Mario Gattiker, der schweizerische Staatssekretär für Migration, vor der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats zum Abkommen erklären. Laurent Wehrli, freisinniger Nationalrat aus dem Kanton Waadt, fand Gattikers Erklärungen überzeugend.
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Wehrli gelangte zur Ansicht, dass Rückübernahmeabkommen notwendig seien, um das Gesetz über die Rückkehr von Ausländern, insbesondere von Kriminellen, durchzusetzen. Dies entspreche auch dem Willen des Volkes. Er ist deshalb für eine Erneuerung des Abkommens. Allerdings unter der Einschränkung, dass «der Bundesrat darauf achten muss, dass die Menschenrechte garantiert werden».
Was geschieht mit den Rückkehrern?
Dies ist der Knackpunkt, wird doch China regelmässig für seine Verletzungen der Menschenrechte kritisiert. Die Unterdrückung der demokratischen Bewegung in Hongkong oder die Enthüllungen über Konzentrationslager für Angehörige der uigurischen Minderheit sind Beispiele aus jüngster Zeit.
Nach dem Bericht der NZZ haben der Sozialdemokrat Fabian Molina und Sibel Arslan von den Grünen, die beide der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats angehören, die Auflösung des Vertrags gefordert.
Amnesty International unterstützt die Forderung der beiden Parlamentsmitglieder. AI-Sprecherin Nadia Boehlen kritisiert gegenüber swissinfo.ch zudem, dass der Bund keinerlei Risikoabwägung vorgenommen habe. Ebenso wenig existiere ein Monitoring darüber, was mit den zurückgeführten Personen im Herkunftsland passiere.
Denn die Menschenrechtsorganisation ist besorgt über die möglichen Konsequenzen für Ausgeschaffte in China, die in der Schweiz ihre Identität und/oder Staatsangehörigkeit verheimlicht haben.
Keine der tibetischen und uigurischen Minderheiten
Demgegenüber versichert das SEM, dass die chinesischen Beamten nur solche Personen befragen würde, bei denen die Behörde zum Schluss gekommen sei, «dass sie in ihrem Herkunftsland nicht bedroht sind und dorthin zurückkehren können». Das würde ausschliessen, dass Angehörige der verfolgten tibetischen und uigurischen Minderheiten ausgeschafft würden.
Bern werde mit Peking Ende Jahr über eine Verlängerung des Abkommens diskutieren, sagt SEM-Sprecher Bach. Entscheiden wird letztendlich das Justiz- und Polizeidepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
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