Erbschaftssteuer: Frankreich bleibt hart
Das Erbschaftssteuer-Abkommen trübt weiterhin das französisch-schweizerische Klima. Frankreich betont Standfestigkeit, nachdem die Kleine Parlamentskammer in Bern Diskussionen über erweiterte Steuerfragen mit den französischen Behörden gefordert hatte.
Am Dienstag hatte der Ständerat (Kleine Parlamentskammer) den Bundesrat beauftragt, das Abkommen mit Paris neu auszuhandeln und weitere Steuerfragen mit einzubeziehen.
Ein pragmatischer Schritt? Die Botschaft der Ständeräte ist eher versöhnlich. Zumindest im Vergleich zum Nationalrat, der auf das neue Erbschaftssteuerabkommen gar nicht erst eingetreten war, das vergangenen Juli von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und ihrem französischen Amtskollegen Pierre Moscovici unterzeichnet worden war.
Die Kleine Kammer gab sich da schon konstruktiver: Mit 35 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich der Rat dafür aus, das Abkommen mit Verhandlungsauftrag an den Bundesrat zurückzuweisen.
Ein vertragsloser Zustand könnte zu juristischer Unsicherheit führen, schätzt der sozialdemokratische Ständerat Christian Levrat.
Gemäss dem neuen Erbschaftssteuerabkommen würde das Land der Erben und nicht wie bisher jenes des Verstorbenen die Erbschaften besteuern. Nun sind aber die Erbschaftssteuerraten in Frankreich viel höher als jene in der Schweiz. Betroffen wären also in Frankreich wohnende Erben reicher Franzosen, die in der Schweiz gelebt hatten, aber auch ein grosser Teil der Schweizer Gemeinde in Frankreich.
Das gegenwärtige Erbschaftssteuer-Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich stammt aus dem Jahr 1953.
Es sieht vor, dass das anwendbare Recht jenes des Wohnlandes des Verstorbenen ist.
Im Juli 2012 wird das revidierte Abkommen von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf paraphiert. Der Widerstand ist gross, insbesondere in der Romandie.
Im Dezember 2012 trifft Widmer-Schlumpf in Paris Präsident François Hollande.
Im Juli 2013 wird das Abkommen von Widmer-Schlumpf und ihrem französischen Amtskollegen Pierre Moscovici unterzeichnet.
Im Dezember 2013 hat das Abkommen im Nationalrat keine Chance: mit 122 zu 53 Stimmen bei 11 Enthaltungen tritt er erst gar nicht auf die Vorlage ein.
«Nicht der richtige Weg»
Die «Geste» der helvetischen Ständeräte stösst bei den zuständigen Franzosen auf grosse Skepsis. «Diese Abstimmung geht nicht in die Richtung, die wir uns wünschen», hiess es in Bercy, dem Sitz des französischen Wirtschaftsministers. «Eine Richtung, die auch von Ihrer eigenen Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erwünscht ist.»
Ist Frankreich bereit, das Abkommen neu zu verhandeln und andere Steuerfragen, die etwa die Grenzgänger betreffen würden, zu integrieren?
«Bei seinem Besuch vor zwei Wochen in der Schweiz hatte Pierre Moscovici klar gemacht, dass das Abkommen nicht neu verhandelt wird», hiess es am Sitz des Ministers.
Und auch Widmer-Schlumpf selber, die schliesslich wissen muss, dass Paris keinen Deut nachgeben wird, kritisiert den Optimismus der Ständeräte. Ihrer Meinung nach gibt es zum ausgehandelten Abkommen keine Alternative: Die Alternative wäre ein vertragsloser Zustand und damit ein juristisches Vakuum.
«Äusserst schädlich»
«Über das Erbschaftssteuer-Abkommen gibt es nichts mehr zu diskutieren», erklärt Antoine Vielliard, Generalrat von Hoch-Savoyen, erzürnt über die Haltung der Schweizer Parlamentarier. Wenn die Schweiz auf der Rückweisung besteht, wäre es das erste Mal, dass sie ein Abkommen mit einem Drittstaat unterdrückt.»
Ziel Frankreichs ist es, das Schweizer Steuerexil weniger attraktiv zu machen. «Man muss wissen, dass dieses französische Anliegen von Deutschland und Italien geteilt wird, die allenfalls ihre Abkommen ebenfalls ändern wollten», warnt Antoine Vielliard.
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Die beleidigte Reaktion der Schweizer kann er nicht verstehen. «Meine Eltern sind Schweizer und leben in der Schweiz. Insofern scheint es mir absolut natürlich, dass das Gesetz, das für mich gilt, das gleiche ist wie jenes, das für meine Nachbarn gilt», meint der Generalrat und schimpft über die falschen Behauptungen, die über das französische Erbschaftssteuerrecht verbreitet werden.
«Die berühmt-berüchtigten 40%, über die viel geredet wird, werden fast nie angewendet. Die Wahrheit ist, dass dank Steuerermässigungen 80% der Franzosen keine Gebühren zahlen.»
Durchhalten bis zum Schluss
Sollte das Abkommen beerdigt werden, stünde ein Teil der 180’000 Auslandschweizer in Frankreich vor einem juristischen Vakuum, will heissen vor einer Doppelbesteuerung. Zur Zeit sind die Erbschaftssteuern in der Schweiz sehr tief, praktisch null. Aber die Dinge könnten sich ändern.
Die Sozialdemokratische Partei hat eine Initiative lanciert, die zur Finanzierung der Altersrenten eine Erbschaftssteuer einführen will.
«Wenn die Initiative angenommen würde, wäre das Ergebnis für Schweizer Bürger, die in Frankreich wohnen, katastrophal, sagt Antoine Vielliard.
Diese Durchhaltepolitik der Schweizer Parlamentarier beginnt nun auch gewisse Mitglieder der Schweizer Gemeinde in Frankreich zu nerven. Der ehemalige Präsident der Schweizer Vereinigungen der Auslandschweizer in Frankreich, Serge Lemeslif, bedauert das geringe Interesse der Parlamentarier in Bern an den Problemen der Auslandschweizer. «Sie haben eine unangenehme Tendenz immer wieder zu sagen: ‹Wieso belästigen die uns mit ihren Geschichten? Sie hätten ja nicht auswandern müssen›.»
«Wenn die Parlamentarier aus der Romandie in dieser Sache so verärgert sind, dann geschieht das nicht aus Empathie für die Schweizer in Frankreich, sondern weil sie Angst haben, dass die Franzosen, die aus Steuergründen in der Schweiz leben, das Land verlassen könnten», sagt Jean-Paul Aeschlimann, Präsident des Schweizer Vereins in Montpellier und Languedoc-Roussillon.
Die bornierte Unnachgiebigkeit gegenüber dem französischen Vorstoss sei heute nicht mehr vertretbar, schätzen die Verantwortlichen der Schweizer Gemeinde in Frankreich. «Wenn die Schweiz es ablehnt, das Abkommen zu ratifizieren, dann werden die Auslandschweizer in Frankreich den Preis dafür bezahlen», fügt Jean-Paul Aeschlimann an, der auch Mitglied des Auslandschweizerrats ist.
Schweizer kehren zurück
In Bern scheinen gewisse Parlamentarier gar zufrieden, sollte ein vertragsloser Zustand entstehen. «Das wäre kein Drama. Mit einem juristischen Vakuum könnte man verlieren, Frankreich aber auch», wird der freisinnige Ständerat Raphaël Comte in der Tribune de Genève zitiert. Will heissen: Das neue Erbschaftssteuerabkommen könnte viele Schweizer in Frankreich veranlassen, in die Schweiz zurückzukehren.
«Es stimmt, dass in meiner Gegend einige Schweizer kürzlich zurückgekehrt sind. Bei ihrem Entscheid wiegen aber die hohen Steuern zweifellos schwerer als diese Geschichte der Erbschaftssteuer», meint Aeschlimann.
(Übertragung aus dem Französischen: Gaby Ochsenbein)
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