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Erbschaftssteuer: «Kein linkes, sondern ein urliberales Anliegen

Swissinfo Redaktion

Den Mittelstand entlasten, die AHV stärken und für mehr Ausgleich sorgen: Dies will die Erbschaftssteuerreform. Hans Kissling, Mitglied des Initiativkomitees, setzt sich an vorderster Front für die Reform ein, denn die Schweiz sei "aus der Balance geraten".

Überall in der Schweiz ist in den letzten Jahren das Kapital steuerlich entlastet worden, etwa durch sinkende Kapitalsteuern und Handänderungssteuern oder durch tiefere Belastung von Kapitalerträgen. Profitiert haben vor allem grosse Konzerne und jene, die viel Kapital besitzen. Grosse Vermögen wurden gross und grösser. Heute besitzen die reichsten Zehntausend mehr als 90% aller Steuerpflichtigen zusammen.

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«Erbschaftssteuer gefährdet unternehmerische Substanz und Innovation»

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Bemessungsgrundlage der mit der Volksinitiative vorgeschlagenen Bundeserbschaftssteuer (BES) sind unter anderem die Verkehrswerte von Unternehmen und anderen Vermögensobjekten. Die durchschnittlichen Verkehrswerte der Familienunternehmen übertreffen generell jene der Publikumsgesellschaften. Das geht aus unserer disaggregierten Substanzwertanalyse deutlich hervor. Via Hochrechnung der durchschnittlichen Verkehrswerte mithilfe der Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) gelangen wir zu den gesamtwirtschaftlich aggregierten…

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Gemäss Initiative würde die Summe von Erbschaften und Geschenken über 2 Millionen Franken mit einem Satz von 20 Prozent besteuert. Geschenke bis 20’000 Franken pro Jahr und beschenkte Person sind steuerfrei. Hinter der InitiativeExterner Link stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die christliche Organisation ChristNet.

Die Initiative bringt keine neue Steuer – sie ist eine Steuerreform. Die Besteuerung von Erbschaften muss dringend reformiert werden. Die 26 kantonalen Erbschaftssteuer-Ordnungen präsentieren sich als Trümmerstücke eines unseligen Steuerwettbewerbs. Während Nachkommen auch bei grössten Erbschaften heute fast überall keine Steuern mehr bezahlen müssen, wird entfernt und nicht verwandten Erben zum Teil bis zur Hälfte ihres Erbteils weggesteuert. Mit der Initiative wird die Besteuerung von Erbschaften nach klaren Kriterien neu geordnet. Insbesondere wird sie auf grosse Erbschaften beschränkt.

2 Milliarden für die AHV

Ein Drittel des Steuerertrages geht an die Kantone als Ersatz für die wegfallenden kantonalen Steuern. Zwei Drittel fliessen in den AHV-Fonds. Das bedeutet eine willkommene Stärkung dieses wichtigsten Sozialwerkes. Die AHV braucht aufgrund der demografischen Entwicklung zusätzliche Mittel.  Dank Erbschaftssteuern kann bis 2021 auf eine Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge oder der Mehrwertsteuer verzichtet werden. Dies senkt die Arbeitskosten oder stärkt die verfügbaren Einkommen. Die Erbschaftssteuer erhöht also die Staatsquote nicht.

Hans Kissling ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei SP und war von 1992 bis 2006 Chef des Statistischen Amts des Kanton Zürich. Kissling ist Mitglied des Komitees der Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)». SRF

Die Initiative bringt keine neue Steuer, sondern eine Steuerreform. Die meisten Kantone haben seit jeher eine Erbschaftssteuer erhoben. Unter dem Druck des Steuerwettbewerbs haben fast alle Kantone in den letzten Jahren die Nachkommen davon befreit. Übrig blieben die zum Teil konfiskatorisch hohen Steuern auf der Erbschaft von entfernt oder nicht Verwandten. So bezahlt zum Beispiel ein Göttikind in Basel-Stadt bis zu 49% Steuern. Die Initiative beseitigt diesen Missstand mit einer massvollen Besteuerung der hohen Nachlässe. Die bisherige Besteuerung von kleinen Erbschaften entfällt.

Einfamilienhaus kann steuerfrei vererbt werden

Besteuert wird nur der Teil des Nachlasses, welcher 2 Millionen Franken übersteigt. Weil der Freibetrag bei einem Ehepaar bei jedem Partner zur Anwendung kommt, können Eltern bis 4 Millionen Franken auf ihre Nachkommen steuerfrei vererben. Einfamilienhausbesitzer haben somit von der Erbschaftssteuer nichts zu befürchten. Selbst eine Villa im Wert von 5 Millionen Franken, auf der eine Hypothek von 1 Million Franken lastet, kann steuerfrei übertragen werden. Grosszügig ist auch die Regelung der Besteuerung von Schenkungen. So bleiben Geschenke bis zu 20’000 Franken pro Jahr und beschenkte Person steuerfrei. Diese Bestimmung erlaubt es, den Kindern namhafte Beträge zum Beispiel für die Weiterbildung zukommen zu lassen.

Familienunternehmen sind nicht betroffen

Geschont wird auch das Gewerbe. Gemäss Initiativtext hat das Parlament Ermässigungen für Familienbetriebe zu beschliessen, um deren Weiterbestand und ihre Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Die Initianten stellen sich einen Freibetrag in der Höhe von 50 Millionen Franken und einen Steuersatz von 5% vor. Dass sich die bürgerlichen Parteien einer grosszügigen Ermässigung anschliessen, steht ausser Zweifel, so dass eine solche Lösung eine satte Mehrheit im Parlament finden wird. Die Vererbung aller kleinen und mittleren Familienbetriebe bleibt also steuerfrei.

Dass Reiche wegen der Erbschaftssteuer abwandern würden, wie es die Gegner behaupten, ist unwahrscheinlich. Die Schweiz bietet vermögenden Menschen Sicherheit, eine hervorragende Infrastruktur und ein erstklassiges Gesundheitswesen, tiefe Einkommens- und Unternehmenssteuern, einen funktionierenden Rechtsstaat, schöne Wohnlagen und eine intakte Umwelt – Vorteile, auf die sie nicht leichtfertig verzichten werden.

Erbschaftssteuer ist ein liberales Anliegen

Die Erbschaftssteuer ist kein linkes Projekt, sondern ein urliberales Anliegen. Es geht letztlich darum, dass für den wirtschaftlichen Erfolg die persönliche Leistung zählt. Werden immer grössere Vermögen vererbt, wird die Herkunft zum bestimmenden Faktor. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit wird damit untergraben und die Marktwirtschaft in Frage gestellt. Deshalb haben immer wieder liberale Kreise eine griffige Erbschaftssteuer gefordert. So hat 1971 die Freie Demokratische Partei Deutschlands, auf dem Bundesparteitag in den so genannten Freiburger Thesen eine Nachlasssteuer mit Sätzen bis zu 75% gefordert. Auch in der Schweiz haben sich freisinnige Exponenten wie zum Beispiel Vreni Spoerry und Kaspar Villiger für eine Erbschaftssteuer ausgesprochen.

Die Pioniere der Erbschaftssteuer kamen aus den USA. Dort setzten sich schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts liberale Denker für eine Erbschaftssteuer ein. Einer der prominentesten Verfechter war der republikanische Präsident Theodore Roosevelt. 1916 beschloss der Kongress die Einführung einer griffigen Nachlasssteuer. Als Präsident George W. Bush vor acht Jahren die Erbschaftssteuern in den USA abschaffen wollte, haben einige Dutzend Superreiche ganzseitige Inserate geschaltet, in denen sie die Abschaffung als unfair taxierten. Ohne eine solche verkomme die Demokratie zur Plutokratie, der Herrschaft der Reichen.

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