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Schweiz hat neuen Gesetzesartikel gegen Homophobie

Regenbogenfarbig geschminkte Frau unter regenbogenfarbigem Regenschirm
Homophobie wird strafrechtlich gesehen auf die gleiche Stufe wie Rassismus gesetzt. Binsar Bakkara / AP Photo / Keystone

Der Nationalrat hat am Montag eine Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm auf Diskriminierung wegen sexueller Orientierung gutgeheissen. Intersexuelle und Transgender-Menschen werden hingegen nicht besser geschützt.

Wie Frankreich, Österreich, die Niederlande und Dänemark wird die Schweiz nun auch strafrechtlich gegen Homophobie vorgehen. Nach dem Ständerat (Kantonskammer) letzte Woche hat am Montag auch der Nationalrat (Volkskammer) eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Mathias ReynardExterner Link von der Sozialdemokratischen Partei (SP) gutgeheissen.

Der Text verlangt, Artikel 261bis Strafgesetzbuches – gemeinhin als Antirassismus-Strafnorm bekannt – um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu erweitern.

Homophobie kann somit auf die gleiche Weise bekämpft werden wie Rassismus. So kann eine Person, die öffentlich erklärt, «alle Homos sollten in Lagern eingesperrt werden!», strafrechtlich belangt werden. Dies war bisher nicht der Fall.

Auch homophobe Körperverletzungen können nun als solche verzeichnet werden. Damit wird es möglich, auf eine der Forderungen von LGBTIQ-Organisationen zu reagieren, nämlich Statistiken über Homophobie zu führen.

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Wer gegen die Antirassismus-Strafnorm verstösst, kann zu einer Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Weil Verstösse gegen diese Norm von Amts wegen verfolgt werden, müssen die Behörden eingreifen, sobald sie von Handlungen des Hasses und der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung erfahren.

Die neue Norm wird es ermöglichen, gegen homophobe Angriffe oder Äusserungen, wie diese fünf jüngsten Beispiele zeigen, vorzugehen.

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Geschlechtsidentität als «zu vage» angesehen

Abgelehnt hingegen hat das Parlament, dem Gesetzestext eine strafrechtliche Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität, also gegen Transsexuelle oder Intersexuelle, hinzuzufügen. Eine Mehrheit der Abgeordneten war der Meinung, die Geschlechteridentität sei ein «zu vages» Konzept.

Einige fragten sich, ob es wirklich notwendig ist, die Liste der Diskriminierungen zu erweitern. «Wenn Sie dem hier zustimmen, dann hört es nie auf», sagte Ständerat Andrea Caroni von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen) und fragte rhetorisch, ob nun auch Behinderte, Sprachregionen, Nationalitäten oder die politische Gesinnung dazugehören sollten.

Die LGBTIQ-Verteidigungsorganisationen begrüssten die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm, bedauerten aber den Entscheid, der «Intersexuelle und Transsexuelle ausschliesst und sie weiter marginalisiert». «Artikel 261bis wird erst dann vollständig sein, wenn er Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität verurteilt», sagte Alecs Recher, Rechtsanwalt beim Verein Transgender Network Switzerland (TGNS).

«Halbvolles Glas»

Mathias Reynard, der Urheber der Parlamentarischen Initiative, erklärte in einem Interview mit der Tageszeitung 24 Heures, es sei «mit dem aktuellen Parlament schwierig, weiter zu gehen». Er fügte hinzu, dass «dieser Artikel nach Ansicht einiger Anwälte auch im Fall eines transphoben Angriffs verwendet werden kann» und dass die Gerichte diesen weit auslegen könnten.

Der Sozialdemokrat sieht «das Glas lieber halbvoll». «Homophobie wird nicht mehr als Meinung betrachtet, sondern als Straftatbestand. Es ist, als ob man Rassist wäre», sagte Reynard gegenüber dem französischsprachigen Radio und Fernsehen RTS.

(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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