Stiefkind-Adoption für gleichgeschlechtliche Paare
Nicht nur Eheleute, sondern auch Personen in eingetragenen Partnerschaften und im Konkubinat sollen künftig das Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren können. Dies gilt somit auch für gleichgeschlechtliche Partner. Das hat der Ständerat am Dienstag entschieden.
In weiten Teilen Europas ist die Stiefkind-Adoption auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Viele Familien machen deshalb den Umweg über das Ausland. Ein risikoreicher und kostspieliger Weg.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch