Rückgabe von Diktatorengeldern: Schweiz ist auf Kurs, wenn auch langsam
Dank einem neuen Gesetz zur Einziehung und Rückerstattung illegaler Vermögenswerte von ausländischen Diktatoren ist die Schweiz führend bei der Rückgabe so genannter Potentaten-Gelder. Allerdings dauerten die Verfahren noch immer viel zu lange, sagt Roberto Balzaretti, Leiter der Völkerrechts-Direktion im EDA.
In den vergangenen 30 Jahren hat die Schweiz knapp zwei Milliarden Schweizer Franken zurückerstattet, die so genannt «politisch exponierte Personen» (PEP) illegal auf Schweizer Bankkonten deponiert hatten. «Das ist viel mehr als alle anderen Finanzzentren auf der Welt», sagte Roberto Balzaretti, der neue Leiter der Direktion Völkerrecht im Aussendepartement EDA, am Freitag vor Journalisten in Genf.
Seit der Marcos-Affäre (Philippinen) im Jahr 1986 ist die Liste illegaler Potentatengelder, die auf Schweizer Konten beschlagnahmt und später an das Herkunftsland zurückerstattet wurden, stetig gewachsen. Es folgten Montesinos (Peru), Mobutu (Ex-Zaire), Dos Santos (Angola), Abacha (Nigeria), Kasachstan, Salinas (Mexico), Duvalier (Haiti), Ben Ali (Tunesien) und Mubarak (Ägypten).
Einige Fälle sind noch hängig. Im Dezember 2015 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Blockierung von 4,5 Mio. Franken eines ehemaligen Ministers des abgesetzten haitianischen Diktators Jean-Claude «Baby Doc» Duvalier, die auf einem Genfer Bankkonto lagerten.
«Wir wissen mehr oder weniger, was Haiti mit diesen Geldern machen will. Die Vermögenswerte wurden aber noch nicht überwiesen. Nicht etwa, weil wir das nicht wollen, sondern weil es angesichts der politischen Lage in Haiti schwierig ist», sagte Balzaretti. «Es gab immer wieder Naturkatastrophen oder Wahlen oder eine neue Regierung oder einen neuen Präsidenten. Es ist ziemlich kompliziert. Ziel der Schweizer Regierung ist es, so rasch wie möglich ein Abkommen zur Rückerstattung der Gelder zu erreichen. Diesen rechtlichen Rahmen brauchen wir, aber wir sind noch nicht so weit.»
Abacha
Auch die Rückgabe von 321 Mio. Franken, die von der Familie des früheren nigerianischen Diktators Sani Abacha abgezweigt und von der Schweiz beschlagnahmt wurden, ist noch nicht vollzogen. Die Schweiz und Nigeria haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, welche die faire Rückerstattung der Vermögenswerte vorsieht.
«Die Lage ist ähnlich wie in Haiti, aber etwas weiter fortgeschritten, da es bereits eine Vereinbarung mit Nigeria gibt, nämlich diese Absichtserklärung über die Modalitäten der Rückgabe. Nun müssen wir uns noch über den Verwendungszweck der Gelder und weitere Mechanismen einigen», erklärte der Schweizer Botschafter.
Die Schweizer Regierung hat auch rund 570 Millionen im Fall Ägyptens blockiert, 60 Millionen im Zusammenhang mit Tunesien sowie 70 Millionen betreffend der Ukraine. Die tunesischen Vermögenswerte bleiben bis am 18. Januar 2017 eingefroren, die anderen bis Februar 2017. Die Regierung wird im nächsten Jahr entscheiden, ob die Blockierung weiterläuft. Laut Balzaretti ist dies wahrscheinlich.
Vielleicht bleibt noch ein kleiner Teil der Gelder Kasachstans in der Schweiz, und ein Teil der zweiten Tranche der angolanischen Gelder wird rückerstattet, aber meines Wissens gibt es keine weiteren Fälle», fügte er an.
Chronologie: Gelder von Diktatoren auf Schweizer Banken
Balzaretti ist zuversichtlich, dass bald ein neues Kapitel aufgeschlagen wird. «Die Fälle, über die wir reden, liegen seit Jahren auf dem Tisch. Viele der Verfahren, die abgeschlossen sind oder kurz vor dem Abschluss stehen, betreffen einen Zeitraum, der längst vorbei ist. Die Gesetze haben sich geändert, wie etwa das Geldwäschereigesetz. Der politische Wille für ein sauberes und transparentes System ist da», erklärte er.
Gegen Image-Schaden
Im Juli hat die Schweiz ein neues Gesetz zur Beschlagnahmung und Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer Diktatoren, die auf Schweizer Bankkonten lagern, eingeführt. Das Gesetz soll der Schweiz und ihren Banken helfen, von ihrem Image als heimlicher Zufluchtsort für illegale Guthaben wegzukommen.
Das Gesetz ermöglicht den Schweizer Behörden, Gelder einzuziehen und zurückzuzahlen, die ausländische Potentaten gestohlen haben. Dies auch in Fällen, die nicht mittels internationaler Gesuche um gegenseitige Rechtshilfe gelöst werden können.
«Neu muss der Kontoinhaber beweisen, dass das Geld legal verdient wurde. Das Gesetz sieht ein administratives Einfrieren von Vermögenswerten vor, was viel flexibler ist. Zudem können wir technische Hilfe leisten, wie etwa die Entsendung von Anwälten oder Technikern in die entsprechenden Länder», sagte Balzaretti.
Das revidierte Gesetz könnte dazu beitragen, das internationale Bewusstsein zu schärfen, dass «die Schweiz kein Ort ist, wo unbestraft Geld versteckt werden kann».
Trotz der «beeindruckenden Ergebnisse» und dem neuen Gesetz gibt Balzaretti zu, dass die langwierigen und teils jahrzehntelangen Verfahren problematisch sind.
«Wir haben einen rechtlichen Rahmen, der respektiert werden muss. Zudem können sich Berufungsprozesse über Jahre hinziehen», so der Experte. «Es gibt Länder, die meinen, dass blockierte Gelder schon am Tag darauf zurückerstattet werden, was nicht der Fall ist. Mit dem neuen Rechtsinstrument können wir hoffentlich effizienter, zielgerichteter und schneller werden. Aber es braucht dennoch Zeit.»
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(Übertragung aus dem Englischen: Gaby Ochsenbein)
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