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Bundesrat will Zuwanderungs-Artikel nicht streichen

Die Initiative "Raus aus der Sackgasse" will das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 rückgängig machen. Keystone

Die Schweizer Regierung ist dagegen, den Zuwanderungs-Artikel wieder aus der Verfassung zu streichen. Sie lehnt die so genannte RASA-Initiative deshalb ab. Wenn nötig, will sie aber einen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten.

Die Initiative «Raus aus der Sackgasse» (RASA) verlangt, den Artikel 121a, der mit der Zuwanderungs-Initiative in die Verfassung aufgenommen worden ist, ersatzlos zu streichen. Seit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 bestimmt die Verfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten sowie einem Inländervorrang steuert.

Solche Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt sind nicht vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Wie erwartet will der Bundesrat trotzdem nichts von einer ersatzlosen Streichung wissen.

Demokratiepolitische Bedenken

Zwar sei er, wie die Initianten, der Meinung, dass die Schweiz auf gute und stabile Beziehungen der EU angewiesen sei und die bilateralen Verträge erhalten bleiben müssten. «Der Bundesrat lehnt es allerdings aus demokratiepolitischen Gründen ab, ein Abstimmungsergebnis nach so kurzer Zeit wieder rückgängig zu machen», begründet die Regierung den Entscheid.

Der Bundesrat hat nun bis Ende April 2017 Zeit, einen direkten Gegenvorschlag zur RASA-Initiative auszuarbeiten. Am Mittwoch fällte er diesbezüglich lediglich einen Grundsatzentscheid. Über den Inhalt eines Gegenentwurfs will er entscheiden, wenn das Parlament seine Beschlüsse zur Umsetzung des Zuwanderungs-Artikels gefällt hat.

Kleine Kammer am Zug

Der von der grossen Parlamentskammer beschlossene «Inländervorrang light» ist nach Ansicht des Bundesrats zwar mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbar. Den Zuwanderungs-Artikel in der Verfassung setzt er aber nicht vollständig um. Als nächstes ist die kleine Kammer am Zug, einen definitiven Entscheid erwartet der Bundesrat im Dezember.

Ein Gegenvorschlag hätte zum Ziel, Kohärenz zwischen Verfassung, Gesetz und völkerrechtlichen Verpflichtungen herzustellen. Je nach Variante, könnte er die Initianten der RASA-Initiative zum Rückzug bewegen.

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