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Wer Homosexualität als Krankheit bezeichnet, macht sich strafbar

Homosexuelle sind jetzt auch als Gruppe geschützt gegen Hetze und Herabwürdigung. Dies mit der Erweiterung der Antirassismustrafnorm, die am Sonntag an der Urne angenommen wurde. Keystone / Walter Bieri

Wer in der Schweiz gegen Schwule und Lesben hetzt, macht sich neu strafbar. Das Volk hat am Sonntag für eine entsprechende Ausweitung des Antirassismusgesetzes gestimmt. Was man konkret noch sagen kann und was nicht mehr geht, sagt Anwalt und Antirassismusexperte Alexandre Curchod.

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Ein weibliches Paar auf der Strasse zu beleidigen, ist schon heute strafbar. Es handelt sich um eine persönliche Beleidigung, gleich, ob homophob oder nicht. Dank der Ausweitung des Antirassismusgesetzes, der das Schweizer Stimmvolk am Sonntag an der Urne zugestimmt hat, ist eine neue Kategorie von öffentlichen Bemerkungen strafbar: Nämlich Hetze und Herabsetzung einer Gruppe aufgrund von deren sexueller Orientierung.

Alexandre Curchod, Anwalt und Spezialist der Antirassismus-Gesetzgebung an der Universität Freiburg i. Ue.. ldd

Alexandre Curchod, Anwalt für Kommunikationsrecht und Dozent an der Universität Freiburg, erklärt, wie der neue Artikel 261bis des Schweizer Strafgesetzbuches angewendet werden kann.

swissinfo.ch: Die Antirassismus-Strafnorm gibt es schon seit 25 Jahren. Wie wurde sie angewandt, wenn Menschen aufgrund ihrer Rasse oder der Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder einer Religion diskriminiert wurden?

Alexandre Curchod: Artikel 261bis des Strafgesetzbuches wird viel seltener angewendet als die meisten anderen Strafnormen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts ist sehr liberal. Die Richter messen der Meinungsfreiheit, die das Grundprinzip bleibt, grösste Bedeutung bei. Einschränkungen sind daher nur in besonders schwerwiegenden Fällen zulässig.

«Wer sagt, dass Homosexualität keine akzeptable Lebensweise ist, wer behauptet, Homosexuelle sollten behandelt werden, macht damit vermutlich einen Aufruf zu Hass.»
Alexandre Curchod

swissinfo.ch: Wird die Strafnorm auch in Fällen von Homophobie so zurückhaltend angewendet werden?

A.C.: Ja, die strengen Kriterien für Homophobie sind dieselben wie für Rassismus. Die Absicht der Hetze muss klar und in diskriminierender Sprache öffentlich geäussert werden. Alles, was in einem privaten Kreis in sozialen Netzwerken gesagt oder herumgeschickt wird, ist von der Bestrafung ausgenommen.

swissinfo.ch: Kann jemand, der Lesben, Schwule und Bisexuelle in den sozialen Medien beleidigt, verurteilt werden?

A.C.: Ja, dies fällt eindeutig in den Geltungsbereich der neuen Strafnorm, sofern die Bedingungen für die Anwendung der Norm erfüllt sind, insbesondere die Absicht, Hass gegen die LGBTIQ-Community zu schüren.

swissinfo.ch: Macht sich ein Hotelier, der einem gleichgeschlechtlichen Paar ein Zimmer verweigert, neu strafbar? Dieses Beispiel wurde während der Kampagne häufig genannt?

A.C.: Absolut. Es ist auch verboten, einem Muslim in einem Restaurant die Bedienung zu verweigern. Diese Gemeinschaften müssen Zugang zu allen öffentlich angebotenen Angeboten haben. Man darf ihnen den Zugang zu öffentlichen Räumen nicht verweigern, also zu Pärken, Kino, Restaurant, Hotel oder Kulturhäusern.

swissinfo.ch: Liegt es noch drin zu sagen, dass LGB-Menschen behandelt werden sollten. Oder die Behauptung, dass Homosexualität eine Krankheit sei?

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A.C.: Solche Äusserungen fallen sehr wahrscheinlich unter die Norm, da dies einen Angriff auf die Würde von Homosexuellen darstellt. Wer Therapien zur «Heilung» von Homosexuellen anbietet, kann auch bestraft werden. 

Wer sagt, dass Homosexualität keine akzeptable Lebensweise ist, wer behauptet, Homosexuelle sollten behandelt werden, macht damit vermutlich einen Aufruf zu Hass. Dies hängt jedoch von der Auslegung durch die Gerichte ab.

swissinfo.ch: Werden religiöse Gruppen, die Homosexualität für eine Sünde halten, dies auch weiterhin tun können?

A.C.: Wenn sie es in der Gemeinschaft tun, in einem kleinen Kreis, können sie nicht bestraft werden. Wenn diese Kommentare öffentlich gemacht werden, dass sie auch ausserhalb zu hören sind, kann dies jedoch strafbar sein.

swissinfo.ch: 2009 hatte die Junge SVP des Kantons Wallis Plakate aufgestellt, auf denen Homosexualität als Verfall der menschlichen Rasse dargestellt wurde. Ist eine solche Kampagne noch legal?

Plakat einer Kampagne der Jungen Schweizerischen Volkspartei 2009 im Kanton Wallis gegen den Verfall der Gesellschaft. Mit Schuld daran seien auch Schwule und Lesben, so der Text im roten Kasten. cortesia

A.C.: Mir der neuen Strafnorm wird diese Art von Hasskampagne klar bestraft.

swissinfo.ch: Gegner des neuen Gesetzes befürchteten, dass sie keine Schwulenwitze mehr machen könnten. Eine berechtigte Angst?

A.C.: Nein, das Recht auf Humor überwiegt. Das Gesetz kommt nur zur Anwendung, wenn die Absicht besteht, die Würde der Gemeinschaft zu verletzen. Aber es kann jemand verurteilt werden, wenn er oder sie im Rahmen einer Comedy-Show Hass gegen LGB-Leute schüren will. 

Der französische Comedian Dieudonné behauptete, eine seiner Shows sei humorvoll und er könne daher sagen, was er wolle. Die Richter folgten seinem Argument jedoch nicht, denn seine Äusserungen waren tatsächlich antisemitisch und widersprachen der Europäischen Menschenrechtskonvention.

(Übertragung aus dem Französischen: Renat Kuenzi)

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