Getrennte Sanktionslisten für Al-Kaida und Taliban
Der UNO-Sicherheitsrat wird in Zukunft zwei getrennte Sanktionslisten für die Al-Kaida und die Taliban führen. Ein wichtiger Grund für diesen Schritt ist die Hoffnung auf einen Dialog mit den Taliban, um diese in einen politischen Prozess einzubinden.
Gleichzeitig entschied der Sicherheitsrat, die Kompetenzen der Ombudsperson zu stärken, an die sich Personen oder Unternehmen wenden können, die sich um die Streichung von der Liste bemühen. Die Schweiz begrüsst diese Neuerung.
Bisher wurden die Listen von Personen und Organisationen, die der Unterstützung der Al-Kaida oder der Taliban verdächtigt werden, gemeinsam geführt. In Zukunft wird es zwei separate Listen geben, wie der UNO-Sicherheitsrat am Freitag in New York entschied. Auf den Listen werden zurzeit die Namen von rund 450 Personen oder Unternehmen geführt.
Seit 1999 hat der UNO-Sicherheitsrat gestützt auf Resolution 1267 (und verschiedene Folgeresolutionen) den UNO-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus verschiedene Pflichten auferlegt.
Dazu gehören gezielte Finanz-Sanktionen, Reisebeschränkungen sowie ein Waffenembargo gegen natürliche und juristische Personen, die einer Verbindung mit der Al-Kaida oder den Taliban verdächtigt werden.
Wieso zwei Listen?
Dass der Sicherheitsrat nun entschieden hat, in Zukunft getrennte Listen zu führen, hat nach Aussagen von UNO-Diplomaten in New York mit der unterschiedlichen Ausrichtung der Gruppen zu tun und gibt dem Rat mehr Flexibilität. Die Taliban hätten anders als die Al-Kaida keine globale Agenda. Sie beschränkten sich auf Afghanistan und das angrenzende Pakistan.
Die Trennung der Taliban-Liste von jener der Al-Kaida soll dabei helfen, einen Dialog zwischen dem Westen und der afghanischen Regierung mit den Taliban zu eröffnen. Besonders die USA hatten sich für die getrennten Listen eingesetzt.
Die amerikanische UNO-Botschafterin Susan Rice erklärte nach der Verabschiedung der zwei Resolutionen am Freitag denn auch, der Entscheid sende eine «klare Botschaft an die Taliban»: Es gebe eine Zukunft für jene, die sich von der Kaida lossagten, der Gewalt abschwörten und die afghanische Verfassung respektierten.
Der deutsche UNO-Botschafter Peter Wittig, dessen Land derzeit den Vorsitz im Sanktions-Komitee hat, erklärte, dass die afghanische Regierung eine wichtige Rolle spielen werde. So müsse sie in Zukunft bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Taliban-Liste konsultiert werden. Afghanistans Präsident Hamid Karzai fordert seit langem die Streichung ranghoher Taliban von der Sanktionsliste.
Wenige Stunden nach der Verabschiedung der Resolutionen in New York verkündete Karzai am Samstag in Kabul, dass zwischen den USA und den Taliban bereits Verhandlungen im Gang seien. Unter Diplomaten kursieren seit längerem Gerüchte über Treffen mit hohen Taliban-Vertretern.
Die Zeit für eine politische Lösung drängt, denn im Juli wollen die USA mit dem Rückzug ihrer rund 97’000 Soldaten aus Afghanistan beginnen.
Rechtsstaatliche Mängel
Wer auf der Sanktionsliste steht – und wer wieder davon gestrichen wird – entscheidet das UNO-Sanktionskomitee, das aus Mitgliedern des Sicherheitsrats besteht. Eine unabhängige Rekursinstanz gibt es bis heute nicht.
Die Schweiz unterstützt die internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus und setzt die vom Sicherheitsrat angeordneten Sanktionen um. Sie ist aber der Meinung, dass das UNO-Sanktionssystem effizienter wäre, wenn es Mechanismen zur Einhaltung menschenrechtlicher Verfahrensgarantien gäbe.
Mit einer Gruppe gleichgesinnter Länder setzt sich die Schweiz daher für ein Sanktions-Regime ein, das grundlegenden rechtsstaatlichen Normen genügt. Die Gruppe hat schon einige Erfolge erzielt, darunter die Einrichtung einer Ombudsstelle.
Die Ombudsperson kümmert sich um Beschwerden von Personen oder Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie nicht auf der Liste stehen sollten.
Das Sanktionsregime blieb aber auch nach Einführung der Ombudsstelle Ende 2009 mangelhaft, nicht nur aus Sicht von Menschenrechts-Organisationen. Daher hatte die Gruppe gleichgesinnter Länder dem Sanktionen-Komitee im April 2011 neue Empfehlungen eingereicht, wie das Regime weiter verbessert werden könnte.
Position der Ombudsperson gestärkt
Zu den Neuerungen, die der UNO-Sicherheitsrat nun beschlossen hat, gehört auch eine Stärkung der Position der Ombudsperson. Bisher konnte die Ombudsperson dem Sanktions-Komitee nur ihre «Beobachtungen» zu Fällen zukommen lassen, mit denen sie sich befasste. Die Streichung eines Namens kann sie nicht anordnen.
Neu erhält die Ombudsperson die Kompetenz, die Streichung von Listeneinträgen zu empfehlen. Eine solche Empfehlung werde rechtskräftig, falls der Al-Kaida-Ausschuss diese nicht innerhalb von 60 Tagen per Konsens umstosse, erklärte der Schweizer UNO-Botschafter Paul Seger nach dem Entscheid des Sicherheitsrates.
Die Schweiz begrüsst diese Neuerung, die Teil der jüngsten Empfehlungen der Gruppe gleichgesinnter Staaten war. «Wir glauben an die Qualität unserer Vorschläge und werden uns, vor allem im Rahmen der Gruppe gleichgesinnter Staaten, weiter dafür einsetzen, diese voranzubringen», sagte Seger.
Er begrüsste zudem, dass der tunesische Staatsangehörige Tarek Al-Charabi, der in der Schweiz lebt, letzte Woche von der Liste gestrichen wurde, nachdem sich die Ombudsperson mit seinem Fall befasst hatte. Charabi war die letzte Person aus der Schweiz, die noch auf der Liste stand.
Der UNO-Sicherheitsrat hat seit 1999 gestützt auf Resolution 1267 (und verschiedene Folgeresolutionen) den UNO-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus verschiedene Pflichten auferlegt.
Gegenwärtig stehen etwa 450 Namen auf der Liste des UNO-Sanktionsregimes.
Seit 2005 setzt sich eine Gruppe gleichgesinnter Staaten für eine Verbesserung der Verfahrensgarantien im Zusammenhang mit dem Sanktions-Regime der UNO ein.
Neben der Schweiz gehören Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Finnland, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden zu der Staatengruppe.
Die Schweiz setzt die Anti-Terror-Sanktionen seit Oktober 2000 um.
Der Fall Nada hatte in der Schweiz deutlich gemacht, welche Probleme die Umsetzung beim Schutz der Menschenrechte nach sich ziehen kann.
Im Parlament hatte der freisinnige Tessiner Ständerat Dick Marty 2009 in dem Zusammenhang eine Motion eingereicht. Sie wurde im März 2010 an die Regierung überwiesen.
Die Motion mit dem Titel «Die UNO untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung» sieht vor, dass die Schweiz individuelle Sanktionen im Kampf gegen den Terrorismus nicht mehr umsetzen soll, wenn die grundlegenden rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien nicht gewährleistet sind.
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