Kann man den Militärdienst in der Schweiz verweigern?
Während viele europäische Länder – darunter Frankreich, Deutschland und Italien – den obligatorischen Militärdienst abgeschafft haben, ist die Schweiz eines der wenigen Länder auf dem Kontinent, das die Wehrpflicht beibehalten hat. Erst seit 1996 besteht die Möglichkeit, einen Zivildienst zu leisten; zuvor landeten die Dienstverweigerer zu Tausenden im Gefängnis.
«Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee»: Dieser Satz fasst die Schweizer Militärdoktrin während des Kalten Krieges gut zusammen. Die militärische Verteidigung war ein indiskutables Element der nationalen Identität, und jeder Mann mit Schweizer Pass war verpflichtet, seinen Beitrag zu leisten.
Dank des Systems der so genannten Wiederholungskurse dauerte die MilitärdienstpflichtExterner Link für Schweizer Männer bis zum Alter von 44 Jahren. Zumindest auf dem Papier war die Schweizer Armee mit über 600’000 Armeeangehörigen eine der grössten in Europa.
Stigmatisierte Kriegsdienstverweigerung
Vor diesem Hintergrund wurde die Dienstverweigerung aus GewissensgründenExterner Link als Bedrohung für den Staat empfunden und mit harten Gefängnisstrafen sanktioniert. Trotzdem nahm die Zahl der Dienstverweigerungen deutlich zu, vor allem seit Ende der 1960er-Jahre.
Zwischen 1968 und 1996 wurden etwa 12’000 Männer wegen Militärdienstverweigerung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Schweizer Praxis war Gegenstand regelmässiger Kritik, zum Beispiel von Amnesty International. Zwei Volksinitiativen zur Einführung eines Zivildienstes wurden 1974 und 1984 von der Bevölkerung abgelehnt.
Erst nach dem Fall der Berliner Mauer und nachdem sich ein Drittel der Bevölkerung für eine Volksinitiative zur Abschaffung der ArmeeExterner Link ausgesprochen hatte, was das alte Modell der Landesverteidigung in Frage stellte, änderte sich etwas. 1992 sagte das Schweizer Stimmvolk Ja zu einer Verfassungsänderung zur Einführung eines ZivildienstesExterner Link. Das Gesetz zur UmsetzungExterner Link trat 1996 in Kraft. Damit führte die Schweiz den zivilen Ersatzdienst viel später ein als die meisten anderen europäischen Länder.
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Als Frau in der Schweizer Armee
Eine beliebte Wahl
Wer den zivilen Ersatzdienst leisten wollte, der musste zunächst vor einer Kommission in einem persönlichen Gespräch darlegen, inwiefern ein echter Gewissenskonflikt ihn vom militärischen Dienst abhält.
Diese Gewissensprüfung wurde 2009 abgeschafft. Der Zivildienst dauert eineinhalb Mal so lange wie der Militärdienst; die Inkaufnahme eines längeren Dienstes gilt als Tatbeweis für den Gewissenskonflikt.
Die Abschaffung der Gewissensprüfung hat jedoch zu einer erheblichen Zunahme der Eintritte in den Zivildienst geführt. Während es in den 1990er-Jahren etwa 1500 pro Jahr gab, waren es im Jahr 2009 rund 6720.
Mehr Hindernisse
Der Bundesrat (Landesregierung) hat bereits 2011 interveniert, um den Zivildienst weniger attraktiv zu machen und die Zahl der Gesuche zu reduzieren. Im Oktober letzten Jahres stellte er ein neues MassnahmenpaketExterner Link vor, das den Wechsel in den Zivildienst erschweren soll, vor allem für Soldaten, die bereits einen Teil ihres Militärdienstes geleistet haben.
Das Regierungsprojekt wurde im September vom Ständerat (kleine Parlamentskammer) befürwortet. Wenn der Vorschlag auch vom Nationalrat (grosse Parlamentskammer) angenommen wird, ist es jedoch möglich, dass die Gegner ein Referendum ergreifen, um den Vorschlag zu verhindern.
Keine wirklich freie Wahl
Aus rechtlicher Sicht sind Militärdienst und ziviler Ersatzdienst nicht gleichwertig. Der entsprechende Artikel der BundesverfassungExterner Link verpflichtet Schweizer Männer, Militärdienst zu leisten, und verweist für den zivilen Ersatzdienst auf das Gesetz.
Die Militärdienstverweigerung bleibt gemäss MilitärstrafgesetzExterner Link strafbar, wenn die Zulassung zum Zivildienst abgelehnt oder der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht wurde. Das Gleiche gilt für die Verweigerung des Zivildienstes. Allerdings sind die Fälle sehr selten und die Sanktionen meist blosse Geldstrafen.
Keine Rehabilitation
Im September 2018 reichte die Genfer Nationalrätin der Grünen Partei, Lisa Mazzone, eine parlamentarische InitiativeExterner Link für die Rehabilitierung der Verweigerer aus Gewissensgründen ein. Darin fordert sie die Aufhebung von Strafurteilen, die zwischen 1968 und 1996 gegen Personen ergangen sind, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigert haben.
Als Beweis für den «ungerechten oder zumindest fragwürdigen» Charakter dieser Verurteilungen führt Mazzone eine Resolution des Europarates von 1967 an, welche die Mitgliedstaaten unter Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention dazu aufrief, ihren Bürgern das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen einzuräumen.
Im September 2019 beschloss der Nationalrat, der Initiative keine Folge zu leisten.
(Übertragung aus dem Italienischen: Sibilla Bondolfi)
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