Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Guantanamo-Häftling unrechtmässig abgewiesen?

Ungenügende Abklärung des Sachverhalts und schlechte Begründung des ablehnenden Asylentscheids: Dies wirft das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesamt für Migration (BFM) im Fall des Asylgesuchs eines algerischen Guantanamo-Häftlings vor.

Im Juli 2008 stellte der in Pakistan verhaftete und seit 2002 im US-Militärgefängnis in Guantanamo festgehaltene Algerier ein Asylgesuch in der Schweiz.

Das Bundesamt für Migration (BFM) lehnte dieses Gesuch jedoch ab und verweigerte dem Algerier die Einreise in die Schweiz.

Das BFM befand, es sei Sache der US-Behörden, für den Guantanamo-Häftling, den man wegen den ihm vorgeworfenen Aktivitäten nicht in sein Heimatland zurückschicken beziehungsweise ausliefern könne, einen Drittstaat zu finden. Der Algerier habe keinerlei Beziehungen zur Schweiz, und es bestehe kein öffentliches Interesse, ihm Asyl zu gewähren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine dagegen eingereichte Beschwerde des Algeriers gutgeheissen. Die Richter in Bern lasten dem BFM an, zentrale Fragen zum tatsächlichen Hintergrund des Betroffenen bisher unbeantwortet gelassen und eine mangelhafte Begründung geliefert zu haben.

Gemäss dem Urteil scheinen sowohl der urspünglich erstellte Sachverhalt als auch die spätere Darstellung des BFM nicht gründlich abgeklärt worden zu sein. Das BFM habe für seine nachträglich revidierte Sicht lediglich auf ein paar Quellen verwiesen, seinen Sinneswandel aber nicht genauer erörtert.

Der Fall geht nun an das Bundesamt für Migration zurück, welches den Sachverhalt ergänzen und dann neu über das Asylgesuch des Guantanamo-Häftlings befinden muss.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind gegenwärtig zwei weitere Asylbeschwerden von Guantanamo-Häftlingen hängig.

Am vergangenen Mittwoch hatte der Bundesrat entschieden, einen in Guantanamo inhaftierten Usbeken aufzunehmen.

swissinfo.ch und Agenturen

Meistgelesen
Swiss Abroad

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft