Menschenrechte und Umwelt auch im Ausland schützen
Schweizer Unternehmen sollen auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards einhalten müssen. In Fällen von Missachtung sollen sie vor Schweizer Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. Das fordert die Konzernverantwortungs-Initiative, die am Montag bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht wurde.
Wer global tätig ist, soll auch global Verantwortung übernehmen: Getreu diesem Prinzip will eine KoalitionExterner Link von etwa 80 Nichtregierungs-Organisationen und Gewerkschaften dafür sorgen, dass Schweizer Unternehmen Sorgfaltspflichten für ihre Tätigkeiten in allen Teilen der Welt unterliegen sollen.
Nach zahlreichen erfolglosen Versuchen mit Petitionen und parlamentarischen Motionen hoffen die Mitglieder der Koalition nun, ihr Ziel mit der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»Externer Link zu erreichen. Diese wurde von 120’000 Stimmberechtigten unterzeichnet. Für eine Initiative braucht es in der Schweiz 100’000 gültige Unterschriften.
Gemäss dem Text haben Schweizer Unternehmen auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte und internationale Umweltstandards zu respektieren. Zudem sollen sie dafür sorgen, dass diese auch von durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden.
Klagerecht bei Schweizer Justiz
Laut dem Initiativkomitee haben sich die Menschenrechte und der Schutz der Umwelt nicht im Gleichschritt mit der Globalisierung entwickelt. Diese ermögliche transnationalen Unternehmen, Grenzen und staatliche Restriktionen zu ignorieren. Nicht wenige Multinationale nutzten schwache Gesetzgebungen und mangelhafte Justizsysteme in anderen Ländern aus, um Menschenrechte oder Umweltstandards zu umgehen, die sie im Land ihres Hauptsitzes einhalten müssten, heisst es.
Verschiedene Schweizer Unternehmen machen da nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten keine Ausnahme. In den letzten Jahren machten sie bereits einige Fälle bekannt und wiesen darauf hin, dass es den Opfern unmöglich ist, ihre Rechte in der Schweiz geltend zu machen.
Das schweizerische Verfahrensrecht basiert auf dem – international anerkannten – Prinzip, dass illegale Aktivitäten im Ausland von den dortigen Gerichten beurteilt werden, weil diese den Sachverhalt besser beurteilen können.
Gemäss der Initiative sollen künftig Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden vor einem Schweizer Zivilgericht Entschädigung von einem Unternehmen verlangen können. Allerdings sollen Unternehmen nicht für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Risiken für Image der Schweiz
Laut einem Bericht des Bundesrats (Landesregierung) können Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltstandards durch Schweizer Unternehmen im Ausland «dem Image unseres Landes schaden».
Trotzdem haben Regierung und Parlament bis heute verbindliche Regeln für die Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland abgelehnt und setzen dafür auf freiwillige Massnahmen einzelner Unternehmen.
Für die Initiantinnen und Initianten gehen diese aber zu wenig weit: Laut einer Studie von Fastenopfer und Brot für alleExterner Link, zwei NGO, die zur Koalition gehören, verfügen 61,5% der 200 wichtigsten Schweizer Unternehmen nicht einmal über Menschenrechts-Richtlinien.
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)
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