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Stellenmeldepflicht ab 1. Juli

In wenigen Tagen tritt der Inländervorrang Light in Kraft. Auf diese Regelung hat sich das Parlament geeinigt, nachdem die Stimmbevölkerung die Masseneinwanderungs-Initiative gutgeheissen hatte.

Ab dem 1. Juli gilt für Arbeitgeber in der Schweiz eine Stellenmeldepflicht für Berufe, bei denen die Arbeitslosigkeit über acht Prozent liegt. Vertreter von Bund und Kantonen sagen heute: Wir sind bereit. Vertreter der betroffenen Branchen sehen das allerdings anders.

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