Was das Schweizer Parlament am Migrationspakt stört
Die geplante Zustimmung der Schweiz zum UNO-Migrationspakt sorgt für Unruhe unter Schweizer Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Sie wollen über die Folgen einer solchen Verpflichtung debattieren und das letzte Wort haben.
Die Schweiz war eine der treibenden Kräfte hinter dem UNO-MigrationspaktExterner Link. Dessen Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migrationsströme zu verbessern. Die Schweiz unterstützte dieses Projekt seit vielen Jahren und die Verhandlungen der 191 Staaten wurden vom Schweizer Botschafter Jürg Lauber mitgestaltet.
Wenige Wochen vor der offiziellen Verabschiedung des Textes anfangs dieser Woche wurden in der Schweiz und im Ausland kritische Stimmen laut. In der Folge zogen sich mehrere Staaten aus dem Pakt zurück. In der Schweiz will das Parlament das letzte Wort haben.
Wer übt Kritik an dem Pakt?
In Europa kommt die Kritik vor allem von rechtsextremen und populistischen Bewegungen. Aber im Schweizer Parlament äusserten alle rechtsgerichteten Parteien mit Ausnahme der Grünliberalen ihre Vorbehalte gegenüber diesem Pakt.
Woran stören sich die Parlamentarier?
Die Mehrheit des Parlaments ist der Ansicht, dass sie nicht ausreichend über den Verlauf der Verhandlungen und den Inhalt des Pakts informiert worden sei. Der Pakt ist rechtlich nicht bindend und der Bundesrat (Regierung) hat die Befugnis, ihm ohne Rücksprache mit dem Parlament zuzustimmen. Der Bundesrat hätte das Parlament aber konsultieren sollen, finden die Parlamentarier, denn es handle sich um ein heikles Thema, und einige der vom Pakt vorgesehenen Massnahmen könnten zu Problemen führen.
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Welche Elemente des Pakts sind umstritten?
Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen stören sich an mehreren der 23 Ziele des Paktes oder hinterfragen sie. Hier ein paar Beispiele:
– Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration
– Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen
– Befähigung von Migranten und Gesellschaft zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts
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– Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration
Eine Mehrheit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen befürchtet, dass solche Massnahmen die Migration fördern, den schweizerischen Gesetzen und Praktiken widersprechen oder die Unabhängigkeit der Schweiz in diesem Bereich untergraben könnten.
Der Pakt ist rechtlich nicht bindend. Weshalb also die Vorbehalte?
Rechte Parlamentarier sind von der rechtlichen Unverbindlichkeit dieses Paktes nicht überzeugt. Wenn die Schweiz dem Pakt zustimme, verpflichte sie sich, ihn zu respektieren, argumentieren sie. Dies könne daher ein erster Schritt zur Überarbeitung von Gesetzen oder zur Lockerung bestimmter Praktiken sein.
Zwar versichert der Bundesrat, dass die Ziele mit der Schweizer Rechtsordnung übereinstimmten und dass die freiwilligen Instrumente zur Umsetzung des Paktes bereits weitgehend angewendet würden. Das Parlament äusserte dennoch mehrere Bedenken. So kritisierten sie beispielsweise, dass die Schweizer Staatsangehörigkeit leichter zu erlangen sein werde, die Familienzusammenführung erleichtert werde und die Inhaftierung von Migranten, die auf ihre Abschiebung warteten, nicht mehr möglich sein werde.
Wer befürwortet diesen Pakt?
Der Bundesrat hat vor dem Parlament noch einmal bekräftigt, dass der Pakt im Interesse der Schweiz sei, da er darauf abziele, Richtlinien für eine geordnete Migration zu definieren und damit zur Verringerung der irregulären Migration beitrage. Parlamentarier der sozialdemokratischen Partei, der Grünen und der Grünliberalen befürworten eine Zustimmung zum Pakt, um internationale Lösungen für das globale Phänomen der Migration zu finden. Sie befürchten, dass die zögerliche Haltung dem Ansehen der Schweiz schaden könnte.
Was wird nun als nächstes geschehen?
Beide Parlamentskammern fordern vom Bundesrat, den Migrationspakt dem Parlament als Bundesbeschluss vorzulegen. Das soll es ermöglichen, den umstrittenen Pakt und seine Folgen gründlicher zu diskutieren, darüber abzustimmen oder gar ein fakultatives Referendum zu lancieren. Der Bundesrat ist nicht verpflichtet, das Parlament zu konsultieren, hat aber erklärt, dass er dem Willen der Kammern folgen werde. Bis auf weiteres ist die Zustimmung der Schweiz am UNO-Migrationspakt also auf Eis gelegt.
(Übertragung aus dem Französischen: Kathrin Ammann)
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