Patricia Schulz will weiterkämpfen. Denn als Expertin und erste Schweizerin im UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau hat sie viel gehört und gelesen, das im Argen liegt. Für viele Frauen weltweit hat sich die Situation gar verschlechtert.
Patricia Schulz hat von 2011-2018 als erste Schweizerin im UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau gearbeitet. Die 69-Jährige lebt in Genf. Zuvor war sie unter anderem während 16 Jahren Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBGExterner Link).
«Ich riskiere nichts: Ich lebe in der Schweiz, ich habe ein angenehmes Leben», sagt Patricia Schulz. Das gilt für die wenigsten Frauen, denen sie in den letzten acht Jahren während ihrer Arbeit bei der UNO begegnet ist.
«Wir beobachten einen besorgniserregenden Anstieg sexueller Gewalt gegenüber Frauen», sagt sie. «Dass Vergewaltigungen als Kriegswaffe benutzt werden, wissen wir alle». Aber auch in Ländern, die sich nicht im Krieg befinden, seien immer mehr Frauen Opfer von sexueller Gewalt.
Internationales Genf: In einer kleinen Serie stellt swissinfo.ch Schweizerinnen und Schweizer vor, die auf dem internationalen Parkett Schlüsselfunktionen innehaben.
Es gab aber in den fast 40 Jahren seit dem Inkrafttreten der UNO-Frauenkonvention auch erfreuliche Entwicklungen. So hat sich laut Schulz beispielsweise der Zugang zu Bildung für Mädchen und Frauen praktisch überall verbessert, wenn auch nicht in allen Regionen im gleichen Ausmass. Es gebe heute zudem mehr Frauen, die berufstätig und somit wirtschaftlich unabhängiger sind.
Die westlichen Länder geben sich gerne fortschrittlich mit Blick auf die Gleichstellung zwischen Frau und Mann. Es lohne sich aber, hier zu differenzieren, sagt Schulz.
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Patricia Schulz über westliche Länder und Selbstüberschätzung
Knapp 40 Jahre nach der Geburt der UNO-Frauenkonvention beobachtet Schulz Entwicklungen im Umgang mit Frauen, die ihr Sorgen bereiten. «Sehr grosse Rückschläge», welche das Leben der Frauen wieder verschlechtern.
Schulz erzählt beispielsweise von Frauen auf einer Insel Indonesiens, die «unter dem Deckmantel religiöser Normen» wieder in ihren Häusern eingesperrt werden und denen es untersagt ist, an Dorfversammlungen ihre Stimmen einzubringen. Auch werden ihnen Kleidervorschriften gemacht.
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Patricia Schulz über Frustration, Realismus und Zukunft
Ein Blick in die Schweiz zeigt: Das Land hinkte anderen europäischen Staaten in Gleichstellungs-Fragen lange hinter her.
Schulz sieht den Grund dafür in der späten Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1971. Der hierfür nötige Kampf dauerte Jahrzehnte und liess kaum Energie für andere Anliegen.
«Inzwischen hat die Schweiz aber aufgeholt», betont Schulz. «Unsere Gesetzgebung lässt wenig zu wünschen übrig.»
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Patricia Schulz über direkte Demokratie und Frauenstimmrecht
Während ihrer Arbeit für den UNO-Ausschuss nahm Schulz an insgesamt 170 Dialogen mit Mitgliedstaaten teil.
Bevor die CEDAW-Experten mit den Delegierten der Mitgliedstaaten über die Situation in ihrem Land reden, kommt es jeweils zu Treffen mit der Zivilgesellschaft. Diese liefert dem Komitee ihre Sicht zur Situation im betreffenden Land und beantwort Fragen.
Für Schulz sind diese Aktivisten «Helden und Heldinnen unserer Zeit». Sie riskieren ihr Leben für den Kampf um Gleichstellung. Diese Menschen zu treffen, gibt Schulz die Kraft, weiterzumachen.
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Patricia Schulz über unvorstellbare Gewalt und Motivation
Die UNO-Frauenkonvention (CEDAW) wurde 1979 abgeschlossen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, alles Nötige zu unternehmen, um die Diskriminierung der Frauen zu beseitigen. 189 LänderExterner Link sind der Konvention bisher beigetreten, in der Schweiz trat sie 1997 in Kraft.
Das KomiteeExterner Link überwacht die Einhaltung der Konvention. Es besteht aus 23 unabhängigen Experten und Expertinnen. Von den Vertragsstaaten erhält der Ausschuss regelmässig Berichte, die darüber auskunft geben, wie es um die Umsetzung der Konvention steht. Während seiner Sitzungen erörtert das Komitee den Bericht und formuliert Bedenken und Empfehlungen an den betreffenden Vertragsstaat.
Ein im Jahr 2000 in Kraft getretenes FakultativprotokollExterner Link hat die Kompetenzen des Komitees erweitert – allerdings nur in den Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben.
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