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Kampf um reiche Ausländer ist ein globaler Sport

Der Formel-1-Rennfahrer Lewis Hamilton hat die Schweiz kürzlich verlassen, um nach Monaco zu ziehen, wo natürliche Personen keine Einkommens- und Vermögenssteuern zahlen. Keystone

Die Schweiz ist von Staaten umgeben, die ebenfalls mit generösen Steuervergünstigungen um reiche Ausländer buhlen. Grossbritannien und Portugal gehören zu den günstigsten Plätzen. Sogar Frankreich, das die eigenen Steuerflüchtlinge stets anprangert, macht reichen Ausländern schöne Augen.

Vom 21. bis 23. November spielt die Schweiz zum zweiten Mal in ihrer Tennis-Geschichte im Davis-Cup-Final.  Roger Federer, Stan Wawrinka & Co, treffen auf Frankreich. Abgesehen vom sportlichen Ereignis hat der Match auch eine aussergewöhnliche politische Dimension: Die Auswahl von Arnaud Clément, Coach des französischen Tennis-Teams und ehemaliger Steuerflüchtling, wird sich sehr wahrscheinlich aus lauter Spielern zusammensetzen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Das von Sportlern und Künstlern geschätzte Steuersystem, das – anstatt nach Einkommen und Vermögen – eine Besteuerung nach Aufwand vorsieht, wird in der Schweiz von der Volksinitiative «Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre (für die Abschaffung der Pauschalsteuer)» in Frage gestellt, die dem Stimmvolk nur eine Woche nach dem «100-prozentigen Schweizer Tennisfinal» vorgelegt wird.

In welchem Land könnten Frankreichs Tennis-Musketiere Jo-Wilfried Tsonga, Richard Gasquet oder Gilles Simon unterschlüpfen, wenn das Schweizer Stimmvolk am 30. November der politischen Linken im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit folgen würde? «Zweifellos nach Grossbritannien oder nach Portugal. Die beiden Länder sind gegenwärtig am attraktivsten für Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen», sagt Steuerrechtsanwalt Philippe Kenel, der sich auf die Standortverlegung reicher Personen spezialisiert hat.

Erkauftes Aufenthaltsrecht?
Die Pauschalsteuer war ursprünglich vor allem für reiche Ausländer vorgesehen, die ihren Ruhestand in der Schweiz verbringen wollten. Mit der Unterzeichnung des Abkommens über den freien Personenverkehr ist die Altersgrenze gefallen: Alle europäischen Bürger, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, dürfen sich niederlassen, wenn sie in der Lage sind, für sich und ihre Familien aufzukommen.

 
Die Altersgrenze bis 55 Jahre bleibt für Nicht-EU-Staatsangehörige gültig. Sie können in der Schweiz bleiben, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, vorausgesetzt, dass sie persönliche Beziehungen zu Personen in der Schweiz haben und über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen

Aber Ausnahmen sind möglich, vor allem, wenn «wichtige kantonale steuerliche Interessen» auf dem Spiel stehen, wie es die VerordnungExterner Link über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vorsieht. Dieser Zusatz wurde 2007 auf Wunsch von Christoph Blocher hinzugefügt, der damals als Bundesrat Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements war.
Das ist vergleichbar mit einem «Kauf» des Aufenthaltsrechts durch «fiktive arbeitslose» Nicht-Europäer, kritisieren die Gegner der Pauschalsteuer. Die Beispiele, welche für Schlagzeilen sorgten, sind zahlreich: die Tochter des usbekischen Präsidenten Lola Karimova, der Präsident von Kasachstan, Dinara Kulibaïeva, der russische Milliardär Viktor Vekselberg und in jüngerer Zeit der ehemalige russische Industriemagnat und Oppositionelle Michail Chodorkowski.

Ähnlich wie britisches Modell

Die Besteuerung nach Aufwand, wie sie 1862 in der Schweiz eingeführt wurde, ist – abgesehen von Liechtenstein – einmalig in Europa. Aber das britische System ist sehr ähnlich. «Der Status eines Ansässigen ohne Wohnsitz erlaubt es einem in London lebenden französischen Künstler, dass er nicht nach Einkommen besteuert wird, die er im Ausland erzielt, solange er diese nicht nach Grossbritannien bringt. Er kann hingegen in diesem Land arbeiten und wie ein britischer Staatsbürger besteuert werden. Das ist gemäss der Schweizer Pauschalsteuer nicht möglich», sagt Vincent Simon, der beim Wirtschaftsdachverband EconomiesuisseExterner Link für Steuerfragen zuständig ist.

Wer von einem solchen Status während mehr als 7 Jahren profitieren will, muss einen Pauschalbetrag Externer Linkvon bis zu 30’000 Pfund pro Jahr bezahlen, oder 50’000 Pfund ab 12 Jahren. Gemäss Zahlen der «Financial Times» ist dieser Pauschalbetrag 2012 infolge zahlreicher interner Kritiken an die Adresse der 123’000 «Ansässigen ohne Wohnsitz» in Grossbritannien eingeführt worden. Zum Vergleich: In der Schweiz profitieren etwas weniger als 6000 Personen von der Pauschalsteuer.

In Portugal sind Ausländer, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, während 10 Jahren von jeder Steuer ausgeschlossen. «Dieses System, das 2009 mitten in der Finanzkrise eingeführt wurde, ist insbesondere für Privatisierende sehr attraktiv. Es ermöglicht, Personen anzuziehen, die über ein bestimmtes Vermögen verfügen, aber auch gewöhnliche Rentner», sagt Vincent Simon.        

Sogar Frankreich macht sich daran

Laut Philippe Kenel gibt es in Europa zwei Ländertypen: jene, die für ausländische Bürger spezielle Status erlassen, und jene, die ein attraktives Steuersystem für alle wohlhabenden Personen bevorzugen, ohne nach Nationalität zu unterscheiden. In der ersten Kategorie findet man ausser Grossbritannien und Portugal auch Malta, Irland, die Niederlande oder Österreich. In der zweiten Gruppe befinden sich u.a. Luxemburg, Italien, Belgien sowie alle osteuropäischen Länder.

Belgien, das weder Vermögen noch Kapitalgewinne besteuert, hat sich zu einem eigentlichen Zufluchtsort für (zahl)reiche Franzosen entwickelt. Angesichts der Praktiken seiner Nachbarn, der Schweiz und Belgiens, die ihm viele Steuerzahler abjagen, mache Frankreich nicht nur die Faust im Sack, sagt Philippe Kenel: «Ausländische Steuerzahler, die sich in der ‹Grande Nation› niederlassen, werden während 5 Jahren von der Vermögenssteuer befreit. Staatsbürgern aus Katar gewährt Frankreich eine Vorzugsbehandlung. Diese können von der Steuerbefreiung lebenslänglich profitieren, wenn sie das Land offiziell alle fünf Jahre während drei Jahren verlassen.»

Wer überhaupt keine Steuern bezahlen will, muss sich in Mikro-Staaten wie Andorra und Monaco niederlassen. Der Formel-1-Rennfahrer Lewis Hamilton hat 2012 die Schweiz verlassen, um ins Fürstentum zu ziehen, wo die Immobilienpreise zu den höchsten weltweit gehören. Steuerfrei lässt sich auch in exotischen Destinationen wie den Bahamas oder Belize leben. Ausserhalb Europas versuchen auch Kanada, USA, Marokko, Hongkong, Singapur, Israel, China, Japan oder Thailand reiche Ausländer anzuziehen.

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Kein so gutes Geschäft

Für die Befürworter einer Abschaffung der Pauschalsteuer zeigt dieser Wettbewerb, dass die Schweiz ihre Attraktivität nicht nur dem Steuersystem verdankt und diese auch beibehalten würde, wenn die Sonderbesteuerung verschwinden würde. Marius BrülhartExterner Link, Wirtschaftsprofessor an der Universität Lausanne, schätzt die Zahl der Personen, die von der Pauschalsteuer profitieren und die Schweiz im Falle eines Ja am 30. November verlassen würden, auf 20 bis 50%. Er stützt sich auf die Erfahrungen des Kantons Zürich, der die Pauschalsteuer 2010 abgeschafft hat.

Brühlhart will sich weder für noch gegen die Initiative äussern, stellt aber fest: «In Zürich haben sich die warnenden Voraussagen nicht bestätigt. Die tatsächliche Mobilität der Steuerzahler wird oft überschätzt. Die Schweiz hat andere Trümpfe als die Pauschalsteuer», sagt er. Die Lebensbedingungen, die Stabilität, die Sicherheit, das kulturelle Angebot sowie eine eher niedrige Steuerrate sorgen dafür, dass das Land von vielen Ausländern geschätzt wird.

Der Lausanner Wirtschaftsprofessor geht davon aus, dass die Schweiz mit der Abschaffung des umstrittenen Regimes vielleicht sogar gewinnen würde: Einerseits würde der Wegzug von einigen reichen Pauschalbesteuerten durch zusätzliche Steuern jener Ausländer kompensiert, die bleiben. Andererseits würden sich auch einige indirekte Auswirkungen verstärken: «Das aktuelle System schafft für Pauschalbesteuerte den Anreiz, ihre Ausgaben in der Schweiz zu minimieren [die Steuerbemessung basiert auf den Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen in der Schweiz und nicht auf dessen Einkommen und Vermögen, N.d.R.] und dafür im Ausland luxuriöser zu leben. Mit einer normalen Besteuerung würde dieser Anreiz wegfallen. Diese Pauschalsteuern sind für unser Land letztlich vielleicht kein so gutes Geschäft.»

Auf der Liste bleiben

Vincent Simon will den Teufel nicht an die Wand malen. Er befürchtet aber, dass sich mehr als die Hälfte dieser speziellen Steuerzahler aus dem Staub machen würden. Warum? «Die meisten europäischen Länder haben keine Vermögenssteuer mehr, während diese in der Schweiz ins Gewicht fallen kann, vor allem in den französischsprachigen Kantonen, also jenen, die von der Initiative am stärksten betroffen wären.»

Weit weniger gelassen gibt sich Philippe Kenel, der täglich Kontakt hat mit einigen Betroffenen: «Für eine Standortverlagerung in die Schweiz oder nach Belgien werden ‹die Schönheit einer alpinen Landschaft› oder ‹Paris-Brüssel per Zug in 1 Stunde 20› in Betracht gezogen, aber nur wenn man auf der Liste jener Länder figuriert, die günstige Rahmenbedingungen anzubieten haben. Meine Kunden sind wegen der Steuervorteile in die Schweiz gekommen. Sie ziehen sofort wieder weg, wenn diese Vorteile verschwinden.»

Pauschalsteuer – wie funktioniert sie?
Die Pauschalsteuer basiert auf den Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen in der Schweiz und nicht auf dessen tatsächlichen Einkommen und Vermögenswerten. Sie gilt nur für Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

2012 beschloss das Schweizer Parlament, die Bedingungen für die Gewährung der Pauschalsteuer zu verschärfen. Die minimalen Ausgaben, die im Rahmen der kantonalen und eidgenössischen Steuern berücksichtigt werden, betragen seither das Siebenfache der Miete oder des Mietwerts der Wohnung. Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken. Die Kantone müssen ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festlegen, wobei sie die Höhe selbst bestimmen können.

Ein Beispiel: Ein Ausländer, der in der Schweiz eine Wohnung kauft, deren monatlicher Mietwert 5000 Franken beträgt, würde gleich hoch besteuert wie andere Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 420’000 Franken (5000 x 12 x 7). Hinzugezählt werden mögliche weitere Ausgaben wie Autos oder Privatflugzeuge. Die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer beträgt mindestens das Zehnfache des deklarierten Einkommens, im erwähnten Beispiel also 4,2 Millionen Franken. 

(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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