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Genf als Prüfstand für Zahnversicherung

Eine Frau guckt ihre Zähen im Spiegel an
Wenn die Zähne schmerzen, leidet auch die Geldbörse: In der Schweiz werden Zahnarztkosten nicht von der Grundversicherung übernommen. Gaetan Bally/Keystone

Die Übernahme von Gesundheitskosten steht im Mittelpunkt zweier Initiativen, über die das Stimmvolk im Kanton Genf am 10. Februar abstimmt. Eine betrifft eine Forderung, die in den meisten lateinischen Kantonen erhoben wird: die Einführung einer obligatorischen Zahnarztversicherung. Zahnbehandlungen sind in der Schweiz nicht von der Grundversicherung gedeckt.

Die Kosten für Zahnbehandlungen beliefen sich in der Schweiz gemäss jüngsten Statistiken vom Jahr 2016 auf 4,1 Milliarden Franken.

Mehr als drei Viertel der Rechnungen gingen direkt an die Patienten und Patientinnen, da Zahnbehandlungen nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Es gibt nur Zusatzversicherungen mit begrenzter Deckung, deren Prämien sich aber nicht alle leisten können.

Eine Folge davon ist ein wachsender «Zahnarzttourismus», um Geld zu sparen. In einer Umfrage der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO)Externer Link gaben mehr als ein Fünftel der Befragten an, mindestens einmal einen Zahnarzt im Ausland besucht zu haben.

In den Grenzregionen steigt die Zahl der «Zahnpflege-Grenzgänger»: Immer mehr Menschen gehen im benachbarten Frankreich, Italien oder Deutschland zum Zahnarzt.

Auf den Zahnarztbesuch verzichten

Ein weiteres Phänomen gibt Anlass zur Sorge: Zwei ergänzende Untersuchungen haben ergeben, dass viele Menschen wegen der Kosten nicht zum Zahnarzt gehen.

Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC)Externer Link ergab, dass 3,4% der Schweizer Bevölkerung 2016 aus finanziellen Gründen eine notwendige Zahnbehandlung nicht durchführen konnten. Ein Anteil, der mit 7,8% in der unteren Einkommensklasse sogar doppelt so hoch war.

Die Resultate der International Health Policy Survey (IHP-Befragung)Externer Link, die im Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) publiziert wurden, zeigen, dass aus finanziellen Gründen 20,7% der Schweizer Bevölkerung im selben Jahr auf Zahnbehandlungen oder -kontrollen verzichtet haben.

Das sind in den Augen der politischen Linken alarmierende Zeichen. Sie haben daher in fünf Kantonen Volksinitiativen zur Schaffung einer obligatorischen Zahnversicherung lanciert. Die erste, die auch die Gründung eines Netzwerks von regionalen Zahnkliniken vorsah, wurde im März letzten Jahres im Kanton Waadt von 57,5% der Stimmberechtigten abgelehnt.

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Genfer Abstimmung interessiert die ganze Schweiz

In Genf wird am kommenden Sonntag über eine ähnliche – nicht gleiche – Initiative abgestimmt, die von der (kommunistischen) Arbeiterpartei lanciert wurde, und von allen linken Parteien, Gewerkschaften und sozialen Organisationen unterstützt wird.

Die Vorlage verpflichtet den Kanton zur Schaffung einer solchen Versicherung, die durch Lohnabzüge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (zu gleichen Teilen) sowie durch die kantonale Gesundheitspolitik finanziert würde. Für die Befürworter ist «die Erstattung der Zahnbehandlung eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der öffentlichen Gesundheit».

Die Initiative wird bekämpft von der kantonalen Regierung und vom Parlament, von rechten und Mitte-Parteien, Arbeitgeberverbänden und Zahnärzten, gemäss denen das jetzige System gut funktioniere.

Die Gegner sind der Meinung, dass eine solche Versicherung riesige Kosten verursachen, die Eigenverantwortung schwächen und die Zahngesundheit der Bevölkerung nicht verbessern würde.

Die Genfer Abstimmung stösst auch in der übrigen Schweiz auf Interesse. Vor allem in den Kantonen Neuenburg, Wallis und Tessin, wo ähnliche Initiativen lanciert wurden.

Öffentliche Krankenversicherung

Die Genfer Stimmbevölkerung wird am Sonntag auch über eine Initiative für eine öffentliche Kranken- und Unfallversicherung mit sozialem Zweck abstimmen, die ebenfalls von der Arbeiterpartei lanciert wurde.

Die Idee der Initianten ist eine Krankenkasse, die transparent und nicht gewinnorientiert arbeitet, und damit niedrigere Prämien bietet als private Krankenversicherungen.

Die Arbeiterpartei steht in dieser Schlacht ziemlich alleine da. Nicht nur die rechten und Mitte-Parteien sind dagegen, sondern auch die Sozialdemokraten.

Da es keine Möglichkeit gibt, vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung abzuweichen, unterläge die öffentliche Krankenkasse laut Gegnern den gleichen rechtlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen wie alle anderen privaten Krankenkassen – wie auch den Wettbewerbsregeln. Es wäre gesetzlich vorgeschrieben, über mindestens 8 Millionen Franken Anfangsreserven zu verfügen. Ausserdem hätte die Versicherung nicht das Recht, die Prämien frei festzulegen. Damit würde, so die Gegner, das Ziel der Prämienreduzierung verfehlt.

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(Übertragung aus dem Italienischen: Sibilla Bondolfi)

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