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Klimakrise: Bedrohung für die Menschenrechte?

Ältere Frauen heben eine runde Karte hoch, auf welcher der Planet Erde abgebildet ist
Der Verein Klimaseniorinnen (hier während einer Generalversammlung) wirft der Schweizer Regierung vor, nicht genug für die Klimapolitik zu tun. Keystone / Lukas Lehmann

Eine von einem Schweizer Verein beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage könnte einen Präzedenzfall in Europa und weltweit schaffen. Eine Gruppe älterer Frauen wirft der Schweiz vor, eine Klimapolitik zu betreiben, die ihr Recht auf Leben verletzt.

«Wir wissen seit langer Zeit, dass die Klimakrise dringend angegangen werden muss. Aber wir haben nichts getan. Wenn die Politik ihre Arbeit nicht tut, dann muss die Justiz eingreifen. Die Grundrechte auf Leben und Gesundheit stehen auf dem Spiel», sagt Anne Mahrer gegenüber swissinfo.

Die 72-jährige Ko-Präsidentin des Schweizer Vereins KlimaseniorinnenExterner Link ist Ende Oktober aus Strassburg zurückgekehrt. Dort hatte sie «mit grossen Emotionen und vielen Hoffnungen» vor dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Reihe von Klagen präsentiert. Ein symbolischer Akt, der jedoch mit einer entschiedenen und konkreten Aktion einhergeht: der Anprangerung der Versäumnisse der Schweiz im Bereich des Klimaschutzes vor dem EGMR.

Mit der Verfolgung eines ungenügenden Klimaziels verletze die Schweiz das in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechts-Konvention verankerte Recht auf Leben, sagt Mahrer. Als ältere Frau fühle sie sich durch die globale Erwärmung besonders bedroht. «Dies ist kein egoistischer Akt. Wenn wir gewinnen, gewinnen alle», sagt sie.

Zwei Frauen halten farbige Flaggen, auf denen Klimagerechtigkeit geschrieben steht
Die beiden Ko-Vorsitzenden des Vereins Klimaseniorinnen (Anne Mahrer, links, und Rosmarie Wydler-Wälti) vor dem Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 27. Oktober 2020. Keystone / Leandre Duggan

Um zu verstehen, warum die ältere Frau sich vor den EGMR in Strassburg stellte, muss man einige Jahre zurückgehen. Genauer gesagt zum 24. Juni 2015. An jenem Tag wurde ein als «revolutionär» definiertes Urteil verkündet.

Das Beispiel Hollands

«Ich war Parlamentarierin in Bern, und wir diskutierten über das neue CO2-Gesetz und darüber, dass es keine Fortschritte in der Klimapolitik gibt», erinnert sich Mahrer, damals Nationalrätin der Grünen ParteiExterner Link. «Die Inspiration kam aus Holland zu uns.»

Mahrer nimmt dabei Bezug auf einen Entscheid des Bezirksgerichts in Den Haag. Dieses akzeptierte die Forderungen einer Gruppe von 886 Bürgerinnen und Bürgern, die von der Umweltstiftung Urgenda unterstützt wurden. Sie hatte die niederländische Regierung aufgefordert, mehr für die Reduzierung der CO2-Emissionen zu tun.

Es war das erste Mal, dass ein Gericht einen Staat zur Einhaltung internationaler Klimaabkommen zwang. Das Urteil wurde im Dezember 2019 durch den Obersten Gerichtshof der Niederlande bestätigtExterner Link.

«Die Niederlande sind durch den steigenden Meeresspiegel direkt bedroht. Ein Problem, das wir hier in der Schweiz offensichtlich nicht haben. Aber auch unser Land und die Alpen sind besonders betroffen. Die Gletscher schmelzen, und der tauende Permafrost erhöht das Risiko von Erdrutschen. Das ist eine Bedrohung für Dörfer und die Bergbevölkerung», sagt Mahrer.

Im August 2016 wurde in der Schweiz mit Hilfe von Greenpeace der Verein Klimaseniorinnen gegründet. «In der Schweiz ist es nicht möglich, eine Sammelklage zu erheben. Deshalb haben wir einen Verein gegründet, der die angesichts des Klimawandels und speziell der Hitzewellen am stärksten gefährdeten Menschen zusammenbringt», sagt Mahrer.

Frauen stärker betroffen als Männer

Gemäss Angaben des Bundesamts für Gesundheit sind Personen über 65 Jahre von den Hitzewellen am stärksten betroffen. Während der Hitzewelle im Sommer 2003 stieg die Sterblichkeit in dieser Bevölkerungsgruppe stark an: 975 vorzeitige Todesfälle wurden in der Schweiz, über 70’000 in Europa verzeichnet. Laut Studien, welche die Weltgesundheits-Organisation zitiertExterner Link, sind Frauen anfälliger dafür als Männer.

Hände einer älteren Frau, die ein Glas hält
Ältere Menschen, besonders chronisch Kranke, sind aufgrund der verminderten Durststimulation, der erhöhten Hitzeempfindlichkeit und der weniger effizienten Thermoregulations-Mechanismen am anfälligsten für Hitzewellen. Keystone / Jean-christophe Bott

Ihr Verein sei sich bewusst, dass auch ältere Männer, Kranke und Kinder unter den Hitzewellen und den Auswirkungen der globalen Erwärmung leiden würden. Die Konzentration auf ältere Frauen und damit auf eine bestimmte Gruppe erhöhe jedoch die Erfolgschancen auf rechtlicher Ebene. «Was allen zugutekommen wird», betont Mahrer.

Anliegen abgelehnt

Die Klimaseniorinnen verloren keine Zeit: Nur ein paar Monate nach der Gründungsversammlung reichten sie ihren Antrag offiziell bei den Bundesbehörden ein: Bis 2020 solle die Schweiz ihre Emissionen um mindestens 25% statt der von der Regierung festgelegten 20% reduzieren und bis 2030 ehrgeizigere Verpflichtungen eingehen.

«Wenn die Politik ihre Arbeit nicht tut, dann muss die Justiz eingreifen.»

Anna Mahrer, Klimaseniorinnen

Andernfalls, so warnten sie, werde das Ziel, die globale Erwärmung auf 2° Celsius zu begrenzen, nicht erreicht werden, was die Gesundheit und das Leben älterer Frauen gefährden würde.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beschloss, nicht auf den Antrag der Beschwerdeführenden einzutreten. Daraufhin wandte sich der Verein mit seinem Anliegen an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer).

Dieses lehnte den Rekurs ab mit der Begründung, die über 65-Jährigen seien nicht die einzige demografische Gruppe, die von den Folgen des Klimawandels betroffen sei. Die älteren Frauen gaben nicht auf und wandten sich an das Bundesgericht (BGer).

«Die Justiz muss eingreifen»

Aber auch die höchste juristische Instanz in der Schweiz gab eine abschlägige Antwort, wenn auch aus anderen Gründen: Nach Ansicht der Richter ist das 2-Grad-Ziel noch in weiter Ferne, und deshalb könne noch nicht gesagt werden, dass es nicht erreicht werde.

Im Wesentlichen ist es für die Justiz noch zu früh, sich mit dem Problem zu befassen. Darüber hinaus betonte das BGer, dass solche Anliegen nicht über Gerichte, sondern mit politischen und demokratischen Mitteln behandelt werden sollten.

«Wir haben uns mit zahlreichen Initiativen mehr als einmal an die Menschen gewandt. Die letzte ist die Gletscher-Initiative [die in den nächsten Jahren zur Volksabstimmung kommen wird, N.d.R.]. Aber an einem bestimmten Punkt, wenn die Politik ihre Arbeit nicht tut und auf die Initiativen mit verwässerten Gegenprojekten reagiert, ist es an der Zeit, dass die Justiz eingreift», sagt Mahrer.

Die Richter in der Schweiz hätten aber leider nicht den Mut gehabt, sich mit der grundlegenden Frage auseinanderzusetzen. Nämlich mit der Achtung der Grundrechte im Klimabereich. «Deshalb sind wir nach Strassburg gefahren.»

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Der Schweizer Verein, dem rund 1700 Frauen im Rentenalter angehören, gehört zu den ersten, die Menschenrechts- und Umweltfragen in den EGMR einbringen. Er ist jedoch nicht der einzige, der vor Gericht ging.

Anklagen weltweit

«Gerichte sind ein zunehmend wichtiger Ort, um das Problem des Klimawandels anzugehen», sagt Hari M. Osofsky, Dekan der Penn State Law School of International Affairs, zitiert von der Nachrichtenagentur ReutersExterner Link. Gab es vor etwa zwanzig Jahren weltweit nur etwa zehn Klimaklagen, so sind es heute 1600, davon allein 1200 in den Vereinigten Staaten.

Im Anschluss an den niederländischen Fall wurden rechtliche Schritte gegen weitere nationale Regierungen eingeleitet. So unter anderem in Kanada, Kolumbien, Deutschland, Frankreich, Belgien, Grossbritannien, Norwegen, Neuseeland, Indien und Mexiko.

Ein paar der Klagen waren bereits erfolgreich. Ende Juli wies der Oberste Gerichtshof Irlands die Regierung an, ihre Klimapolitik zu überprüfen, die als unzureichend erachtet wurde. Kürzlich, am 19. November, stellte der Staatsrat der Pariser Regierung ein UltimatumExterner Link und gab ihr drei Monate Zeit, um nachzuweisen, dass der Pfad der Emissionsreduzierung (-40% bis 2030) eingehalten werden kann.

«Die meisten Klima- und Umweltabkommen reichen immer noch nicht aus, um die dringendsten Umweltprobleme zu lösen.»

Seraina Petersen, Foraus

«Im Allgemeinen handelt jeder im Rahmen seiner nationalen Gesetzgebung. Aber wir bilden ein grosses weltweites Netzwerk», sagt Mahrer.

Ähnlich wie die Klimaseniorinnen wandte sich eine Gruppe junger portugiesischer Aktivistinnen an den EGMR in Strassburg, wo sie eine Klimaklage gegen 33 LänderExterner Link einreichten, darunter die Schweiz. Den Staaten wird vorgeworfen, wegen ihrer Emissionen «das Recht, im Freien zu sein und ohne Angst zu leben» zu untergraben. Kürzlich ist der Gerichtshof auf die Klage eingetreten.

«Die meisten Klima- und Umweltabkommen reichen immer noch nicht aus, um die dringendsten Umweltprobleme zu lösen», schreibt Seraina Petersen in einem BerichtExterner Link. Sie ist Ko-Direktorin des Programms «Diplomatie und internationale Akteure» des Forum Aussenpolitik (Foraus).

Die Umwelt-Rechtsstaatlichkeit müsse gestärkt werden. «Zu diesem Zweck müssen die Fähigkeit der internationalen Gerichte, Urteile zu Umweltangelegenheiten zu fällen, die Klarheit und der Umfang der umweltrechtlichen Grundsätze sowie die Einhaltung und Umsetzung von Urteilen weiter gestärkt werden», so Petersen.

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Präzedenzfall in Europa und der Welt

Während sie darauf wartet, dass der EGMR über die Zulässigkeit der Berufung entscheidet und möglicherweise zu einem Urteil kommt – was mehrere Jahre dauern könnte –, gibt sich Mahrer zuversichtlich.

«Der Gerichtshof scheint den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Menschenrechten immer ernster zu nehmen. Auch die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte hat erklärtExterner Link, dass der Klimawandel eine Bedrohung für die Menschenrechte darstellt und die Staaten ihre Bevölkerung schützen müssen», sagt sie.

Georg Klinger, Klimaspezialist von Greenpeace Schweiz, glaubt, die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass die Schweizer Klage vom EGMR behandelt werde. Dies würde «einen Präzedenzfall in Europa und der Welt» schaffen.

Auch Rainer Schweizer, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, glaubt an eine Chance für die Klage. Obwohl der EGMR normalerweise die überwältigende Mehrheit der Beschwerden ablehne, sei der Schweizer Fall für die Auslegung und Anwendung mehrerer Bestimmungen der Menschenrechts-Konvention von grundsätzlicher Bedeutung. «Deshalb halte ich es für möglich, dass der Gerichtshof sehr wohl darauf eintreten könnte», sagte er im Schweizer Radio SRF.

(Übertragung aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

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