Die Glarner und Glarnerinnen wollen die Burka nicht verbieten. An der Landsgemeinde vom Sonntag haben sie einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Im Kanton Tessin hingegen muss man in der Öffentlichkeit Gesicht zeigen. Was bedeutet das für die nationale Volksinitiative?
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swissinfo.ch/sb, Agenturen und SRF (Tagesschau vom 07.05.2017)
Burka und Niqab sind in der Schweiz umstritten. Im Kanton Tessin sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in einer Volksabstimmung für ein Verbot der Gesichtsverhüllung aus. Ein Komitee sammelt zurzeit Unterschriften für ein nationales Verbot.
Doch das Beispiel des Kantons Glarus zeigt, dass die Bevölkerung vielleicht doch nicht von einem Verbot zu überzeugen ist: Der Antrag für ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum wurde im Stimmverhältnis von zwei zu eins abgelehnt.
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In der Schweiz tragen nur wenige Frauen einen Gesichtsschleier. Von einem möglichen Verbot wären vor allem Touristinnen aus dem arabischen Raum betroffen. Oder Demonstranten: Der Antragsteller Roland Hämmerli hatte nämlich mit der Sicherheit argumentiert. «Stimmen sie dem Antrag für ein sicheres Leben und Wohnen in unserem Kanton zu», rief er an der Landsgemeinde in den Ring. Er sprach von Vermummten, Chaoten, Saubannerzügen oder Hooligans, gegen die sein Antrag gerichtet sei.
Ein Burka-Verbot kennt seit Mitte letzten Jahres einzig der Kanton Tessin. Verstösse dagegen werden mit einer Busse von mindestens 100 Franken geahndet. Das im Glarnerland an der Landsgemeinde gescheiterte Verhüllungsverbot orientierte sich im Wesentlichen am Text der Tessiner Volksinitiative, welche die Stimmberechtigten im Jahre 2013 angenommen hatten.
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